Statutarisches Personal des öffentlichen Sektors
Im öffentlichen Dienst (damit ist ein FÖD, die Armee, eine gemeinnützige Einrichtung, der Gemeinschaftsunterricht, die provinzialen und lokalen Verwaltungen, … gemeint) gibt es allgemein zwei Arten von Personal:
- Personen, die durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind;
- Personen, die eventuell definitiv ernannte statutarische Personalmitglieder sind.
Die erste Kategorie unterliegt auf der Basis ihres Arbeitsvertrags der Sozialversicherungspflicht. Auf die zweite Kategorie wurde das Gesetz ausdrücklich anwendbar gemacht.
Für die meisten Personen, die im öffentlichen Dienst arbeiten,
ist die Anwendung des Gesetzes zur Sozialen Sicherheit
auf einige Sozialversicherungsregelungen begrenzt. Der
Arbeitgeber übernimmt die Deckung einiger Sozialrisiken. Die
statutarischen Personalmitglieder sind ausschließlich der
Kranken- und Invalidenversicherung (KIV) unterworfen. Während
einer Krankheitsperiode oder dem Mutterschutz zahlt der
Arbeitgeber den Lohn der statutarischen Personalmitglieder
anhand des Krankheitskreditsystems fort. Auf Personen, die
durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind, ist meistens die
Regelung Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten des öffentlichen
Sektors anwendbar.
Ein ‚Praktikant mit Aussicht auf eine feste Ernennung‘ ist ein statutarisches Personalmitglied, das noch nicht fest ernannt ist. Die endgültige Ernennung erfolgt normalerweise nach Durchlaufen des Praktikums und einer positiven Bewertung. Für die soziale Sicherheit wird dieser Praktikant einem definitiv ernannten Personalmitglied gleichgestellt.
Ein Praktikant mit Aussicht auf eine feste Ernennung, der während seines Praktikums entlassen oder nach seinem Praktikum nicht fest ernannt wird, wird für die Dauer der Kündigungsfrist der Regelung für Personen, die mit einem Arbeitsvertrag gebunden sind, unterworfen.
Beim Verlust der Eigenschaft als statutarisches Personalmitglied gilt für die soziale Sicherheit eine spezifische Maßnahmenregularisierung ‚Entlassung statutarischer Arbeitnehmer‘.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfA - Statutarisches Personal des öffentlichen Sektors
In der DmfA wird statutarisches Personal des öffentlichen Sektors im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ mit spezifischen Arbeitnehmerkennzahlen angegeben:
-
675: wenn sie nur Beiträge an die
Krankenversicherung zahlen müssen
Ab dem ersten Quartal 2015 ist der Sonderbeitrag von 1,40 % für statutarische Personalmitglieder in den Arbeitgebergrundbeiträgen enthalten - 676: im Ausland niedergelassene statutarische Arbeitnehmer
- 677: Praktikanten im Hinblick auf eine unbefristete Anstellung im Rahmen der Urlaubsregelung des privaten Sektors, die bei den provinzialen und lokalen Verwaltungen beschäftigt sind
- 690: fest angestellte Ärzte, die von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit und pensionsversicherungspflichtig sind