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Beitrag für einen Sozialdienst im lokalen öffentlichen Sektor

Die provinzialen und lokalen Verwaltungen (und gewisse Arbeitgeber des Privatsektors), die einem Sozialdienst angeschlossen sind, schulden dem LSS einen Arbeitgeberbeitrag vom Lohn der Vertrags- und statutarischen Personalmitglieder.

Der Beitrag ist je nach Fall bestimmt für:

  • den Kollektiven Sozialdienst der provinzialen und lokalen Verwaltungen (0,14% für das Jahr 2019, 2020, 2021 und für 2022);
  • den Sozialdienst der Polizei SSD-GPI (0,15 %);
  • der Kollektiven Sozialdienst der lokalen Verwaltungen in Flandern GSD-V (0,15 %).
    • Der GSD-V-Beitrag von 0,15 % wird ebenfalls für einige an den GSD-V angeschlossene private Arbeitgeber beigetrieben.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Beitrag für einen sozialen Dienst

In der DmfA wird dieser Beitrag für einen Sozialen Dienst je Arbeitnehmerzeile im Feld 90001 „Für die Arbeitnehmerzeile geschuldeter Beitrag“ angegeben

  • mit der Arbeitnehmerkennzahl 845 Typ0 für den Kollektiven Sozialdienst der provinzialen und lokalen Verwaltungen
  • mit der Arbeitnehmerkennzahl 846 Typ 0 für den Sozialdienst der Polizei SSD-GPI
  • mit der Arbeitnehmerkennzahl 847 Typ 0 für den Kollektiven Sozialdienst Flandern GSD-V

Die Berechnungsgrundlage muss angegeben werden.

Bei Eingabe der DmfA per Webanwendung ist die Berechnungsgrundlage bei den zu zahlenden Beiträgen des jeweiligen Arbeitnehmers einzugeben.