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Solidaritätsbeitrag nicht-versicherungspflichtige Studenten

Unter bestimmten Bedingungen können Studenten im Kalenderjahr arbeiten, ohne dass auf ihren Lohn Beiträge zur Sozialen Sicherheit geschuldet werden. Auf diesen Lohn wird allerdings ein Solidaritätszuschlag geschuldet.

Betroffene Arbeitgeber

Es betrifft alle Arbeitgeber, die Studenten sowohl im Privat- als auch im öffentlichen Sektor beschäftigen.

Betroffene Arbeitnehmer

Hierbei handelt es sich nur um Studenten, deren Beschäftigung den Ausschlussbedingungen entspricht und die vorab einen Dimona-Antrag ‚STU‘ ausgefüllt haben.

Auf den Lohn der anderen Studenten werden die normalen Sozialversicherungsbeiträge geschuldet.

Höhe des Beitrags

Beitragsprozentsatz des Solidaritätsbeitrags beträgt 8,13 %. Davon gehen 5,42 % zu Lasten des Arbeitgebers und 2,71 % zu Lasten des Studenten.

Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitragssatz muss um den Beitrag von 0,01 % (der nur im 1. und 2. Quartal des Jahres erhoben wird) erhöht werden, der zur Finanzierung des Asbestfonds bestimmt ist.

Mit Lohn ist der Lohn gemeint, auf den normale Beiträge berechnet werden würden, wenn der Student den Ausschlussbedingungen nicht entsprechen würde. Der Solidaritätsbeitrag wird auch für den Lohn des Studenten für einen Feiertag, der nicht vom Studentenvertrag abdeckt wird, geschuldet.

Studenten, die im Gaststättengewerbe beschäftigt sind, können ebenfalls für die Regelung „Überstunden im Horeca-Sektor“ in Betracht kommen. Auf diese Überstunden wird kein Solidaritätsbeitrag geschuldet. Sie müssen auch nicht in der DmfA angegeben werden.


Zu erledigende Formalitäten (DmfA)

Arbeitgeber, die auch anderes Personal beschäftigen

Keine besonderen Formalitäten.

Die Meldung bietet die Möglichkeit, diesen Beitrag zu verrechnen.

Arbeitgeber, die nur nicht-versicherungspflichtige Studenten beschäftigen

Ab dem 1. Januar 2010 werden Arbeitgeber, die keine normalen Arbeitnehmer, sondern nur Studenten beschäftigen, für die keine normalen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind, nicht mehr in eine besondere Kategorie eingestuft. Wie bei den anderen Arbeitgebern ordnet das LSS eine Arbeitgeberkategorie entsprechend der Haupttätigkeit des Unternehmens zu.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Solidaritätsbeitrag für Studenten

In der DmfA wird der Solidaritätsbeitrag für Studenten in einem spezifischen Feld 90003 „Beitrag Arbeitnehmer – Student“ mit der Arbeitnehmerkennzahl 840 (Handarbeiter) oder 841 (Angestellte) unter der Arbeitnehmerzeile angegeben, auf den er sich bezieht (siehe „Wie fülle ich die DmfA aus?“)