Vereinsarbeiter
Die seit dem 1. Januar 2021 geltende Übergangsregelung für die Verbandsarbeit endet am 31. Dezember 2021. Ab dem 1. Januar 2022 fällt diese Regelung teilweise unter das System von Artikel 17 des Königlichen Erlasses vom 28. November 1969. Siehe auch „Soziokultureller Sektor und Sport“.