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Umwandlung der Lohncodes DmfAPPL in DmfA

 

 

 

Art der Entlohnung Beschreibung des DmfAPPL-codes DmfAPPL-Code DmfA-Code für nicht statutarische Personalmitglieder DmfA-Code für statutarische Personalmitglieder
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Vom Arbeitgeber erhaltene Beiträge und/oder Subventionen mit Ausnahme der „Maribel Sozial“ 26 26 n.a.
Entschädigungen, auf die ein Sonderbeitrag geschuldet wird Saldo des in Geld ausgezahlten und mit der 3. Säule übereinstimmenden Mobilitätsbudgets 29 29 29
Basislohn Indexierter Grundlohn (ohne gesetzliche oder außergesetzliche Prämien und Entschädigungen) 101 1. 1.
Basislohn Der einem definitiv ernannten Personalmitglied, das ins Ausland entsandt wurde und auf eine Behördenpension in Betracht kommt, zuerkannte Lohn 110 n.a. 67
Basislohn Der einem endgültig ernannten Personalmitglied, das im Rahmen einer Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit abwesend ist, zuerkannte Lohn – sozialversicherungspflichtig – keine Pensionsbeiträge 120 n.a. 66
Entschädigungen bei einseitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses Entschädigung wegen einseitiger Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber - in Arbeitszeit ausgedrückt (nur für vertragliche Personalmitglieder) 130 3. n.a.
Entschädigungen bei einseitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses Entschädigung wegen einseitiger Beendigung des Dienstverhältnisses - nicht in Arbeitszeit ausgedrückt 131 4. n.a.
Entschädigungen bei einseitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses Entschädigung wegen einseitiger Beendigung des Dienstverhältnisses - in Arbeitszeit ausgedrückt (nur für festangestellte Personalmitglieder) 132 n.a. 9
Basislohn Aktivierungsentschädigung, die das LfA oder das ÖSHZ einem Arbeitnehmer im Rahmen einer Beschäftigungsmaßnahme gewährt 150 1. n.a.
Basislohn Teil des Lohns (10 %) des mit einem Erstbeschäftigungsvertrag beschäftigten Arbeitnehmers, der vom Arbeitgeber für dessen Ausbildung aufgewendet wird - Art. 33, § 2 des Gesetzes vom 24.12.1999 160 42 n.a.
Basislohn Der einem endgültig ernannten Personalmitglied, das im Rahmen einer Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit abwesend ist, zuerkannte Lohn – sozialversicherungspflichtig – Pensionsbeiträge 170 n.a. 51
Angepasster Lohn bei Krankheit oder Unfall Krankheit oder Unfall : die Entschädigung in Höhe von 60 % des Teils des normalen Lohns, der die für die Berechnung der Leistung der Kranken- und Invalidenversicherung herangezogene Lohnschwelle nicht überschreitet, für einen Zeitraum von 7 Tagen nach dem garantierten Wochenlohn - nur für Vertragsarbeiter und Vertragsangestellte, die mindestens einen Monat Betriebszugehörigkeit aufweisen und sich entweder in der Probezeit befinden oder für einen befristeten Zeitraum von weniger als drei Monaten eingestellt wurden oder für eine klar definierte Tätigkeit eingestellt wurden, die nicht länger als drei Monate dauert 212 46 n.a.
Angepasster Lohn bei Krankheit oder Unfall Krankheit oder Unfall: Ergänzung für die 2., 3. und 4. Woche der Arbeitsunfähigkeit - nur für Vertragsarbeiter und für Vertragsangestellte, die auf Probe oder für weniger als drei Monate eingestellt wurden 213 46 n.a.
Angepasster Lohn bei Krankheit oder Unfall Krankheit oder Unfall: sonstige Ergänzung für Unfall oder Krankheit 215 46 46
Urlaubsgeld Einfaches Urlaubsgeld für Urlaubstage, die am Ende des Urlaubsjahres nicht genommen werden konnten (Art. 67 des KE vom 30.03.1967) 311 24 24
Urlaubsgeld (Doppeltes) Urlaubsgeld – Polizeipersonal 312 24 24
Urlaubsgeld Einfaches Urlaubsgeld Dienstaustritt - für zeitweilige Bedienstete, bezuschusste Vertragsbedienstete, Bedienstete gemäß Artikel 60 und Ersatzpersonal in der Viertagewoche 313 11 n.a.
Urlaubsgeld (Doppeltes) Urlaubsgeld Dienstaustritt 314 24 24
Urlaubsgeld Einfaches Urlaubsgeld vorige Beschäftigung - für zeitweilige Bedienstete, bezuschusste Vertragsbedienstete, Bedienstete gemäß Artikel 60 und Ersatzpersonal in der Viertagewoche 315 1. 61
Urlaubsgeld Urlaubsgeld – Polizeipersonal 316 Kein Lohncode, nur Angabe des Beitrags Kein Lohncode, nur Angabe des Beitrags
Urlaubsgeld Einfaches Urlaubsgeld Dienstaustritt - für Vertragsbedienstete außer zeitweilige, bezuschusste Vertragsbedienstete, Bedienstete gemäß Artikel 60 und Ersatzpersonal in der Viertagewoche 317 7 7
Urlaubsgeld Einfaches Urlaubsgeld vorige Beschäftigung - für Vertragsbedienstete außer zeitweilige, bezuschusste Vertragsbedienstete, Bedienstete gemäß Artikel 60 und Ersatzpersonal in der Viertagewoche 318 12 12
Urlaubsgeld Ergänzendes Urlaubsgeld bei Beginn oder Wiederaufnahme der Aktivität (Artikel 62bis bis 62quinquies des KE vom 30.03.1967) 319 24 24
Urlaubsgeld Urlaubsgeld - befreit 348 24 24
Urlaubsgeld Doppeltes Urlaubsgeld Dienstaustritt – 3. bis 5. Tag der 4. Urlaubswoche - befreit 349 24 24
Urlaubsgeld Doppeltes Urlaubsgeld – 3. bis 5. Tag der 4. Urlaubswoche - befreit 350 24 24
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Lohn für nicht auszugleichende Überstunden - befreit 401 46 46
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Vorteile in Sachleistungen, in bar oder in Form von Schecks im Rahmen der Bedingungen von Artikel 19, § 2, 14° des KE vom 28.11.1969, und Preisvorteile für eigene Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen der Bedingungen von Artikel 19, § 2, 19° des KE vom 28.11.1969 403 46 46
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Vorteile in Sachleistungen oder in Form von Schecks – verbunden mit den Leistungen des Quartals – freigestellt 404 46 46
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Vorteile in Sachleistungen oder in Form von Schecks – nicht verbunden mit den Leistungen des Quartals – freigestellt 406 46 46
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Betrag des Arbeitgeberanteils an Mahlzeitschecks, gewährt Rahmen der Bedingungen von Artikel 19bis, § 2 des KE vom 28.11.1969 408 24 24
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Betrag des Arbeitnehmeranteils an Mahlzeitschecks, gewährt Rahmen der Bedingungen von Artikel 19bis, § 2 des KE vom 28.11.1969 409 nicht melden, befreit nicht melden, befreit
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Jahresendprämie – freigestellt 417 46 46
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Haushalts- und Standortentschädigung – freigestellt 421 46 46
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Diplomvergütung – freigestellt 422 46 46
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Entschädigung Kenntnis 2. Sprache – freigestellt 423 46 46
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Zulage höhere Funktion – freigestellt 424 46 46
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Sonstige Zulagen und Prämien – nicht an Leistungen im Quartal gebunden – freigestellt 433 46 46
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Sonstige Zulagen und Prämien – an Leistungen im Quartal gebunden – freigestellt 434 46 46
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Entschädigung für Nachtleistungen – – keine Pensionsbeiträge 435 46 46
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Entschädigung für Leistungen an Wochenenden und Feiertagen – freigestellt von Sozialversicherungsbeiträgen – keine Pensionsbeiträge 436 46 46
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Bereitschaftsdienstzulage – freigestellt 437 46 46
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Die dem Arbeitnehmer geschuldeten Entschädigungen, wenn der Arbeitgeber seinen gesetzlichen, rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt (z. B. Kündigungsentschädigung für geschützte Arbeitnehmer) 440 46 46
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Entschädigung für Bekleidungs-, Unterkunfts-, Reise- und Aufenthaltskosten (z. B. Kosten zu Lasten des Arbeitgebers = Erstattung von Ausgaben oder Bereitstellung von Arbeitskleidung, Ausrüstung oder Transportmitteln) 441 24 24
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Erstattung der Fahrtkosten von und zur Arbeit 442 24 24
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Für Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zuerkannter Betrag 443 nicht melden, befreit nicht melden, befreit
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Zuschlag wegen einer anderen Sozialversicherungsleistung außer einer Leistung bei Krankheit oder Unfall (z. B. Ermutigungsprämie Laufbahnunterbrechung, Prämie Krankenhausversicherung) 444 46 46
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Prämie, die einem Arbeitnehmer entweder im Rahmen einer Halbtagsbeschäftigung ab dem Alter von 55 oder 50 Jahren oder im Rahmen eines sanften Übergangs gezahlt wird 452 46 46
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Entschädigung für Zeremonienmeister, Wärter, Konservatoren, Totengräber, Totengräber-Brigadiers, Träger beim Bestattungsdienst, Beamten im Leichenhaus und in der Trauerhalle - befreit von Sozialversicherungs- und Pensionsbeiträgen 454 n.a. 67
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Pension (voll oder teilweise) wegen bleibender Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Berufskrankheit oder Arbeitsunfall 490 46 46
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Personal der Unterrichtsanstalten Entschädigung für Zusatzleistungen, befreit auf der Grundlage von Artikel 19, § 2, 9° des KE vom 28.11.1969 (z. B. Aufsicht in Kindergärten und im Primarschulwesen, Busbegleitung) 501 nicht melden, befreit nicht melden, befreit
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Personal der Unterrichtsanstalten Entschädigung für zusätzliche Leistungen gemäß KE Nr. 418 vom 16.07.1986 (unter anderem Aufsicht, ausgenommen Kindergärten und Primarschulwesen) - von Sozialversicherungsbeiträgen und Pensionsbeiträgen befreit gemäß Artikel 30 502 n.a. nicht melden, befreit
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Personal der Unterrichtsanstalten Ergänzungen ohne Zusammenhang mit zusätzlichen Leistungen (unter anderem Dienstalterzulage) - von Sozialversicherungsbeiträgen befreit gemäß Artikel 30 506 n.a. nicht melden, befreit
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Betreuungs- und Pflegepersonal Gehaltszuschlag für außerordentliche Leistungen gemäß dem Rundschreiben des Ministeriums der Volksgesundheit und der Familie vom 03.11.1972 – freigestellt von Sozialversicherungsbeiträgen kraft Artikel 30 510 n.a. 67
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Betreuungs- und Pflegepersonal Weddensupplement voor nachtprestaties (bijvoorbeeld 2,05 EUR/uur op basis van de ministeriële Rundschreiben vom 17-04-1989) - von Sozialversicherungsbeiträgen befreit gemäß Artikel 30 512 n.a. 67
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Ärzte Variabler Teil am Pool – freigestellt von Sozialversicherungsbeiträgen kraft Artikel 30 524 n.a. 46
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - freiwillige Feuerwehrleute und freiwillige Sanitäter Entschädigungen für außerordentliche Leistungen, die bei Festlegung der Grenze von 785,95 EUR unberücksichtigt bleiben (Artikel 17quater des KE vom 28.11.1969) 541 nicht melden, befreit n.a.
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - freiwillige Feuerwehrleute und freiwillige Sanitäter Entschädigungen für nicht außerordentliche Leistungen, die bei Festlegung der Grenze von 785,95 EUR unberücksichtigt bleiben (Artikel 17quater des KE vom 28-11-1969) - befreit 542 21 n.a.
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Berufspersonal der Hilfeleistungszonen Prämie für Operativität und unregelmäßige Leistungen des Personals der Feuerwehr (Artikel 25-26 des KE vom 19.04.2014 - von Sozialversicherungsbeiträgen befreit gemäß Artikel 30) 553 n.a. nicht melden, befreit
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Polizeipersonal (altes Statut) Entschädigungen für Kosten bei Ausführung von Aufträgen der Kriminalpolizei (z. B.: KE vom 22.12.1997) 556 n.a. nicht melden, befreit
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Berufspersonal der Hilfeleistungszonen Jährlicher Gehaltszuschlag für Leiter des Feuerwehrdienstes (Ministerielles Rundschreiben vom 21-01-1973, Ministerielles Rundschreiben vom 23.01.1975 und KE vom 20.06.1994) - von Sozialversicherungsbeiträgen befreit gemäß Artikel 30 557 n.a. 67
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Polizeipersonal (neues Statut) neues Statut – verschiedene Zulagen und Entschädigungen – freigestellt 570 nicht melden, befreit nicht melden, befreit
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Polizeipersonal (altes Statut) Spezifische Zulagen und Entschädigungen - befreit - für ehemalige Gendarmen, ehemalige Mitglieder der Kriminalpolizei, ehemaliges Militärpersonal, die sich für das alte Statut entscheiden 591 n.a. nicht melden, befreit
Entschädigungen, auf die ein Sonderbeitrag geschuldet wird Vorteil jeglicher Art auf die persönliche Benutzung eines Firmenwagens oder auf die Mobilitätszulage als Gegenleistung für die Abgabe eines Firmenwagens, oder auf einen umweltfreundlichen Firmenwagen im Rahmen des Mobilitätsbudgets. 770 10 10
Entschädigungen, auf die ein Sonderbeitrag geschuldet wird Gewinnbeteiligungen 780 Kein Lohncode, nur Angabe des Beitrags Kein Lohncode, nur Angabe des Beitrags
Entschädigungen, auf die ein Sonderbeitrag geschuldet wird durch den Arbeitgeber erstattete Verkehrsbußen 791 Kein Lohncode, nur Angabe des Beitrags Kein Lohncode, nur Angabe des Beitrags
Entschädigungen, auf die ein Sonderbeitrag geschuldet wird Direkte Zahlung einer außergesetzlichen Pension an Arbeitnehmer, die (infolge Pensionierung) außer Dienst sind 792 Kein Lohncode, nur Angabe des Beitrags Kein Lohncode, nur Angabe des Beitrags
Entschädigungen, auf die ein Sonderbeitrag geschuldet wird Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension im Rahmen eines Unternehmensplans 793 Kein Lohncode, nur Angabe des Beitrags Kein Lohncode, nur Angabe des Beitrags
Entschädigungen, auf die ein Sonderbeitrag geschuldet wird Lohnteil unter oder entsprechend dem Schwellenwert für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension – Antwerpen 794 n.a., neues Meldeverfahren des Antwerpener 2. Pensionspfeilers n.a.
Entschädigungen, auf die ein Sonderbeitrag geschuldet wird Lohngruppe über dem Schwellenwert für Zahlungen von Arbeitgebern zur Bildung einer außergesetzlichen Pension – Antwerpen 795 n.a., neues Meldeverfahren des Antwerpener 2. Pensionspfeilers n.a.
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Lohn für nicht auszugleichende Überstunden - beitragspflichtig 801 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Vorteile in Sachleistungen oder in Form von Schecks – an die Leistungen des Quartals gebunden – beitragspflichtig 804 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Vorteile in Sachleistungen oder in Form von Schecks – nicht an die Leistungen des Quartals gebunden – beitragspflichtig 806 2. 62
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Jahresendprämie – beitragspflichtig 817 2. 62
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Haushalts- und Standortentschädigung – beitragspflichtig 821 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Diplomvergütung – beitragspflichtig 822 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Entschädigung Kenntnis 2. Sprache – beitragspflichtig 823 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Zulage höhere Funktion – beitragspflichtig 824 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Sonstige Zulagen und Prämien – nicht an Leistungen im Quartal gebunden – beitragspflichtig 833 2. 62
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art sonstige Zulagen und Prämien – an Leistungen im Quartal gebunden – beitragspflichtig 834 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Entschädigung für Nachtleistungen – beitragspflichtig – keine Pensionsbeiträge 835 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Entschädigung für Leistungen an Wochenenden und Feiertagen – beitragspflichtig – keine Pensionsbeiträge 836 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Bereitschaftsdienstzulage – beitragspflichtig 837 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Lohnzulagen für Personalmitglieder, die sich für die freiwillige Vier-Tage-Woche entschieden haben - Übergangsmaßnahme (Gesetz vom 10.04.1995) 851 5 5
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Lohnzulagen für Personalmitglieder, die sich für die Vier-Tage-Woche entschieden haben (Gesetz vom 19.07.2012) 852 5 65
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Prämie für Betreuungs- und Pflegepersonal und gleichgestelltes Personal bei Arbeitszeitverkürzung im Rahmen des Laufbahnendes (KE vom 23.09.2002) 853 1. 1.
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Entschädigung für Zeremonienmeister, Wärter, Konservatoren, Totengräber, Totengräber-Brigadiers, Träger beim Bestattungsdienst, Beamten im Leichenhaus und in der Trauerhalle - Sozialversicherungs- und Pensionsbeitragspflichtig 854 1. 1.
Zusätzliche Entschädigungen allgemeiner Art Gehaltszuschläge, die gemäß § 6.2. und § 6.3. der Sozialcharta vom 28.04.1994 in der Region Brüssel-Hauptstadt gewährt werden - 855 1. 1.
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Personal der Unterrichtsanstalten Entschädigung für zusätzliche Leistungen gemäß KE Nr. 418 vom 16.07.1986 (unter anderem Aufsicht, ausgenommen Kindergärten und Primarschulwesen) - sozialversicherungs- und pensionsbeitragspflichtig 902 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Personal der Unterrichtsanstalten Ergänzungen ohne Zusammenhang mit zusätzlichen Leistungen (unter anderem Dienstalterzulage) - den Sozialversicherungsbeiträgen unterworfen 906 2. 62
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Betreuungs- und Pflegepersonal Gehaltszuschlag für außerordentliche Leistungen gemäß dem Rundschreiben des Ministeriums der Volksgesundheit und der Familie vom 03.11.1972 – den Sozialversicherungsbeiträgen unterworfen 910 1. 1.
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Betreuungs- und Pflegepersonal Gehaltszuschlag für Nachtleistungen (z. B. 2,05 EUR/Stunde auf der Grundlage des ministeriellen Rundschreibens vom 17. 04.1989) - den Sozialversicherungsbeiträgen unterworfen 912 1. 1.
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Betreuungs- und Pflegepersonal 4, 8 oder 12 % Hauptpfleger 914 1. 1.
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Betreuungs- und Pflegepersonal Gehaltszuschlag für Leistungen an Wochenenden unf Feiertagen (z. B. 1,02 EUR/Stunde auf Grundlage des LIKIV-Rundschreibens vom 17.07.1992) 916 1. 1.
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Betreuungs- und Pflegepersonal Attraktivitätsprämie - KE vom 12-05-2006 en federaal gezondheidsakkoord van de publieke sector van 23-06-2005 917 2. 62
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Ärzte Variabler Teil am Pool – 924 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - freiwillige Feuerwehrleute und freiwillige Sanitäter Entschädigungen für nicht außerordentliche Leistungen, die bei Festlegung der Grenze von 785,95 EUR unberücksichtigt bleiben (Artikel 17quater des KE vom 28-11-1969) - beitragspflichtig 942 1. n.a.
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Berufspersonal der Hilfeleistungszonen Gehaltszuschlag für Feuerwehroffiziere, die im Bereitschaftsdienst für den Feuerwehrkorps aktiv sind (Rundschreiben vom 03-03-1995) 951 2. 62
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Berufspersonal der Hilfeleistungszonen Ergänzungsentschädigung für Opt-out-Stunden (Artikel 7, §2 des Gesetzes vom 19.04.2014) 954 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Berufspersonal der Hilfeleistungszonen Jährlicher Gehaltszuschlag für Leiter des Feuerwehrdienstes (Ministerielles Rundschreiben vom 21-01-1973, Ministerielles Rundschreiben vom 23.01.1975 und KE vom 20.06.1994) - den Sozialversicherungsbeiträgen unterworfen 957 2. 2.
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Polizeipersonal (neues Statut) Gehaltszuschlag für die Ausübung eines Mandats (Art. XI.II.17 des KE vom 30-03-2001) 961 1. 1.
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Polizeipersonal (neues Statut) Zulage für Dienstleistungen, die an einem Samstag, einem Sonntag, einem Feiertag oder nachtsüber erbracht werden (Art. XI.III.6 des KE vom 30-03-2001) 962 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Polizeipersonal (neues Statut) Diverse toelagen en vergoedingen zoals bepaald in KE vom 30-3-2001 - onderworpen 970 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Polizeipersonal (neues Statut) neues Statut – verschiedene Zulagen und Entschädigungen mit Ausnahme derjenigen gemäß K. E. vom 30.03.2001 – beitragspflichtig 971 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Polizeipersonal (neues Statut) und Personal der Hilfeleistungszonen Zulage für besondere Rechnungsführer der Polizeizone (Art. 30 und 32 des Gesetzes vom 07.12.1998 en und vom 29.11.2001) und Zulage für besondere Rechnungsführer der Hilfeleistungszone (KE vom 29.06.2014) 974 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Polizeipersonal (neues Statut) und Personal der Hilfeleistungszonen Zulage für den Sekretär der Polizeizone (Artikel 29 und 32bis des Gesetzes vom 07.12.1998) und Mandatszulage für den Kommandanten der Hilfeleistungszone (KE vom 10.06.2014) 975 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Polizeipersonal (neues Statut) Zulage für Kompetenzentwicklung (Art. XI.II.22bis des KE vom 30.03.2001) 976 2. 2.
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Polizeipersonal (altes Statut) Spezifische Zulagen und Entschädigungen - beitragspflichtig - für ehemalige Gendarmen, ehemalige Mitglieder der Kriminalpolizei, ehemaliges Militärpersonal, die sich für das alte Statut entscheiden 991 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Polizeipersonal (neues Statut) Übergangszulagen (Art. XII.XI des KE vom 30.03.2001) 992 1. 61
Zusätzliche Entschädigungen für spezifische Personalkategorien - Polizeipersonal (neues Statut) Ausbildungs- und Meisterzulage (Artikel 32 und 34 des KE vom 18.03.2003) 993 n.a. 1