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Gütliche Tilgungspläne

Um was geht es?

Haben Sie Zahlungsschwierigkeiten und wollen vermeiden, dass Ihre Schulden per Zwangsvollstreckung eingetrieben werden? In diesem Fall kann das LSS Ihnen einen gütlichen Tilgungsplan einräumen. Das LSS legt die Tilgungsfrist dann in Absprache mit Ihnen fest.

Wie stellen Sie einen Antrag?

Nutzen Sie das Antragsformular auf dieser Seite, um einen gütlichen Tilgungsplan zu beantragen. Falls das LSS Fragen oder Hinweise zu Ihrem Antrag hat, wird ein/e Mitarbeiter/in Sie innerhalb von zwei Werktagen kontaktieren. Eine Antwort zu Ihrem Antrag erhalten Sie in der Regel innerhalb von zehn Werktagen.

Was sind die Vorteile eines gütlichen Tilgungsplans?

Wenn Sie Ihre Schulden in vereinbarten Monatsraten abbezahlen, können Sie einer Eintreibung per Zwangsvollstreckung entgehen, einschließlich der damit verbundenen Nachteile wie etwa Gerichtsgebühren. Wenn Sie den Tilgungsplan einhalten, können Sie Ihre Geschäftstätigkeit unverändert fortführen. Ob Sie den Plan einhalten, spielt bei den folgenden Vorgängen eine Rolle:

  • bei der Ausstellung von Bescheinigungen im Rahmen öffentlicher Aufträge und
  • bei der Entscheidung über die Höhe von Einbehalten auf Rechnungen.

Für LSS-Schuldbescheinigungen und Rechnungseinbehalte werden ausschließlich Tilgungspläne und -modalitäten anerkannt, die in einem anfechtbaren Urteil zugesprochen wurden. Zahlungsraten, die das LSS zur Aussetzung von Zwangsvollstreckungsverfahren (administrative Einwilligungen) gewährt, gelten nicht als Tilgungsmodalitäten in diesem Sinne.

Beachten Sie, dass Sie durch einen Zahlungsaufschub nicht von Sanktionen (Beitragszuschläge und Verzugszinsen) ausgenommen werden, die das Gesetz für verspätete Beitragszahlungen vorsieht.

Es ist in Ihrem Interesse, sowohl die Tilgungsfrist als auch die Anzahl der Ratenzahlungen auf ein Minimum zu beschränken. Solange Sie Beiträge schuldig sind, werden Ihnen Verzugszinsen angerechnet.

Energiekrise: Gesonderte gütliche Tilgungspläne

Das LSS reagiert auf die Energiekrise und ihre wirtschaftlichen Folgen und passt seine Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen an.

Ausnahmeregelung aufgrund der Energiekrise

Sie können einen gütlichen Tilgungsplan für bis zu 24 Monate erhalten. Hierzu müssen Sie einen begründeten Antrag stellen und nachweisen, dass Sie aufgrund der Energiekrise Schwierigkeiten haben, Ihre Sozialbeiträge zu zahlen. Die Zahlungsmodalitäten werden an Ihre Möglichkeiten angepasst.

Das LSS kann diesen Tilgungsplan mit oder ohne Sanktionen gewähren. Die Möglichkeit, von Sanktionen befreit zu werden, besteht erst, wenn Sie den Tilgungsplan vollständig erfüllt haben.

Für welche Zahlungen?

Die Regelung gilt für die folgenden Beiträge:

  • den Beitrag „Jahresurlaub“ für das Geschäftsjahr 2022,
  • das 3. und 4. Quartal 2022 und das 1. Quartal 2023 und
  • bestimmte Beitragsänderungen.

Tilgungsplan-Formular öffnen

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Wenn diese Meldung sichtbar bleibt und das Formular nicht erscheint, versuchen Sie es später noch einmal.

Wenn das Problem erneut auftritt, wenden Sie sich an das Kontaktzentrum unter der Nummer +32 2509 59 59, von Montag bis Freitag von 8.30 bis 17.00 Uhr.