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Betrag des Gehaltszuschlags

Diese Angabe ist unverzichtbar. Sie ist daher auf jeder Zeile des Gehaltszuschlags anzugeben.

Anpassung kraft des Königlichen Erlasses vom 25.10.2013 (nur Personal des föderalen öffentlichen Dienstes)

Wenn die Summe dieser Gehaltselemente mehr beträgt als das für den Grad oder die Klasse in der neuen Besoldungslaufbahn vorgesehene Höchstgehalt, darf nur noch der DmfA-Code der neuen Höchstgehaltstabelle angegeben werden und nicht mehr die höheren DmfA-Codes (ausgenommen der alten Gehaltstabellen, deren Höchstbetrag über dem Höchstbetrag der höchsten Gehaltstabelle der neuen Laufbahn des Grades oder der betrachteten Klasse liegt: in diesem besonderen Fall darf ausschließlich der DmfA-Code der alten Gehaltstabelle angegeben werden und kein Gehaltszuschlag).

  • die gesperrte alte Gehaltstabelle;
  • eine neue Erhöhung, verbunden mit den Aufstieg in eine höhere Stufe der alten Gehaltstabellen (Artikel 48);
  • die erste Verbesserung in der Gehaltstabelle und die folgenden Verbesserungen (Artikel 42 und 45).

  Übersteigt die Summe dieser Gehaltsbestandteile das für den Grad oder die Klasse in der neuen Laufbahn vorgesehene Höchstgehalt, darf nur noch der DmfA-Code dieser neuen Höchstgehaltstabelle angegeben werden und nicht die oben genannten höheren DmfA-Codes (außer bei den alten Gehaltstabellen, deren Höchstwert über dem Höchstwert der höchsten Gehaltstabelle in der neuen Laufbahn der betreffenden Besoldungsgruppe oder Klasse liegt: in diesem besonderen Fall darf nur noch der DmfA-Code der alten Gehaltstabelle angegeben werden, und kein einziger Gehaltszuschlag).

Pauschale Zuschläge oder prozentuale Zuschläge

Bezieht sich die angegebene Referenz auf einen Pauschalzuschlag oder einen Zuschlag, der einem Prozentsatz des Grundgehalts entspricht, wird der anzugebende Betrag als Jahresbetrag ausgedrückt, der an den für den öffentlichen Sektor geltenden Schwellenindex 138,01 gebunden ist.

Es handelt sich also um einen nicht indexierten Betrag.

Dieser Betrag entspricht immer dem Zuschlag, der für eine Vollzeitstelle gewährt wird, auch wenn das Personalmitglied eine Teilzeitstelle oder eine Vollzeitstelle mit reduzierter Leistung innehat.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Betrag eines Gehaltszuschlags, der einem (festen oder variablen) Prozentanteil des Tarifgehalts entspricht, per Definition die Entwicklung dieses Tarifgehalts nachbildet. Anders ausgedrückt: Falls der Betrag des Tarifgehalts steigt, erhöht sich der Betrag des Gehaltszuschlags als Prozentanteil.

   Bei jeder Änderung der Betrags des Gehaltszuschlags ist eine neue Gehaltszuschlagszeile einzurichten.

Anpassung kraft des Königlichen Erlasses vom 25.10.2013 (nur Personal des föderalen öffentlichen Dienstes)

Die erste Verbesserung in der Gehaltstabelle muss unter der Form des neuen Referenztyps für den Gehaltszuschlag ‚Betrag‘ angegeben werden. Eine eventuelle Prämie für Kompetenzentwicklung muss ebenfalls abgezogen werden und die etwaige Differenz muss mittels eines spezifischen Gehaltszuschlags vom Typ ‚variabler Betrag‘ angegeben werden, der nur in diesem Fall verwendet werden darf. Der nicht ausgezahlte Betrag der erworbenen ersten Verbesserung in der Gehaltstabelle kann nicht dazu verwendet werden zu bestimmen, ob die vorgenannte Deckelung gemäß Artikel 47 erreicht wurde (Höchstbetrag der höchsten Gehaltstabelle der neuen Laufbahn des Grades oder der betrachteten Klasse).

Zuschläge pro Einheit (pro Stunde oder pro Leistung)

Bezieht sich die angegebene Referenz auf einen Einheitszuschlag, müssen die Daten „Grundbetrag des Gehaltszuschlags“ und „Anzahl der Stunden oder Leistungen“ eingegeben werden.

Die Höhe des Gehaltszuschlags muss in jedem Fall dem Produkt dieser beiden Faktoren entsprechen (Anzahl der Stunden oder Dienstleistungen multipliziert mit dem Grundbetrag).

Da der Grundbetrag an den Index 138,01 gebunden ist, ist auch der Betrag des Gehaltszuschlags an denselben Index gebunden.

Anpassung kraft des Königlichen Erlasses vom 25.10.2013 (nur Personal des föderalen öffentlichen Dienstes)

Die Zahl der Erhöhungen (z. B. 1, 2, 3…) muss in diesem Bereich angegeben werden, ausgedrückt in Hundertstel (Beispiel: 1 Erhöhung wird als ‚100‘ ausgedrückt).