Sonderbeitrag einmalige ergebnisgebundene Vorteile
Die einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile sind vom Lohnbegriff bis zu einem Betrag von maximal 3.100,00 EUR pro Kalenderjahr und Arbeitnehmer sowie pro Kalenderjahr und Arbeitgeber ausgeschlossen (nicht indexiert, ab 2013). Ab 01.01.2016 wird der Höchstbetrag (nicht indexiert) auf 3.169,00 EUR erhöht. Sie unterliegen jedoch einem vom Arbeitnehmer geschuldeten Sonderbeitrag von 33 % und Solidaritätsbeitrag von 13,07 % (ebenfalls ab 2013 für die ab dann ausgezahlten Beträge). Der Höchstbetrag beinhaltet den Solidaritätsbeitrag des Arbeitnehmers.
Jeder Betrag, der im Rahmen eines Systems einmaliger ergebnisgebundener Vorteile entrichtet wird, ist in der Meldung des Quartals, in dem die Prämie gezahlt wird, mit einem speziellen Code in einem gesonderten Feld anzugeben. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, der in dem betreffenden Quartal nicht mehr im Dienst ist, eine Prämie zahlt, muss er diesen Vorteil bei der Meldung des letzten Quartals, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt war, hinzufügen. Der vollständige Beitrag ergibt sich durch eine Erhöhung des Prozentanteils gemäß Arbeitnehmerkennzahl 888.
Wenn der Arbeitnehmer einen Betrag erhält, jedoch im Laufe des Kalenderjahres (Jahr n) bei dem Arbeitgeber keine Leistungen mehr erbracht hat, müssen diese Vorteile ebenfalls zur Meldung des letzten Quartals mit Leistungen, jedoch mit einem gesonderten Code, hinzugefügt werden. Das Kontrollprogramm berücksichtigt in diesem Fall diesen Betrag nicht bei der Gegenüberstellung mit dem Höchstbetrag für das Kalenderjahr, auf das sich die Meldung bezieht (Jahr n – 1). Wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Kalenderjahres der Auszahlung (Jahr n) vom gleichen Arbeitgeber erneut eingestellt wird, wird dieser Betrag jedoch im Gesamtbetrag des Jahres berücksichtigt (Jahr n).
Konkret:
Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr
2022, hinzugefügt zur Meldung
2021:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 1 und Höchstgrenze auf
Jahresbasis 2022 von 3.558,00
EUR;
Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr
2022, Meldung im Jahr
2022:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 1 und Höchstgrenze auf
Jahresbasis 2022 von 3.558,00
EUR.
Vorangegangene Jahre
Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr
2017, hinzugefügt zur Meldung 2016:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 1 und Höchstgrenze auf
Jahresbasis 2017 von 3.255,00 EUR;
Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr
2017, Meldung 2017:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 0 und Höchstgrenze auf
Jahresbasis 2017 von 3.255,00 EUR;
Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr
2018, hinzugefügt zur Meldung 2017:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 1 und Höchstgrenze auf
Jahresbasis 2018 van 3.313,00 EUR;
Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr
2018, Meldung 2018:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 0 und Höchstgrenze auf
Jahresbasis 2018 van 3.313,00 EUR;
Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr
2019, hinzugefügt zur Meldung 2018:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 1 und Höchstgrenze auf
Jahresbasis 2019 van 3.383,00 EUR;
Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr
2019, Meldung 2019:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 0 und Höchstgrenze auf
Jahresbasis 2019 van 3.383,00 EUR.
Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr
2020, hinzugefügt zur Meldung 2019:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 1 und Höchstgrenze auf
Jahresbasis 2020 von 3.413,00 EUR;
Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr
2020, Meldung im Jahr 2020:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 0 und Höchstgrenze auf
Jahresbasis 2020 von 3.413,00 EUR;
Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr
2021, hinzugefügt zur Meldung 2020:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 1 und Höchstgrenze auf
Jahresbasis 2021 von 3.447,00 EUR;
Zahlung der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile im Jahr
2021, Meldung im Jahr 2021:
Arbeitnehmerkennzahl 888, Typ 0 und Höchstgrenze auf
Jahresbasis 2021 von 3.447,00 EUR;
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfA - Sonderbeitrag einmalige ergebnisgebundene Vorteile
In der DmfA wird dieser Beitrag je Arbeitnehmerzeile im Feld
90001 „Für die Arbeitnehmerzeile geschuldeter Beitrag“ mit der
Arbeitnehmerkennzahl 810 angegeben:
- mit Typ 0 für die im Jahr der Meldung
bezahlten Vorteile
- mit Typ 1 für die Vorteile, die in einem
anderen als dem Jahr der Meldung bezahlt wurden, wenn der
Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Zahlung nicht mehr in Dienst
ist.
Die Berechnungsgrundlage muss angegeben werden.
Bei Eingabe der DmfA per Webanwendung ist die Berechnungsgrundlage bei den zu zahlenden Beiträgen des jeweiligen Arbeitnehmers einzugeben.
Ab 01.01.2013 werden die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zusammen unter der Arbeitnehmerkennzahl 888 eingenommen und die Beitragssätze der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengezählt.