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Gewährung von Ausgleichsprämien an Arbeitgeber im Veranstaltungssektor und in bestimmten anderen Sektoren - Anträge

Für Arbeitgeber aus dem Veranstaltungssektor und bestimmten anderen Sektoren wird eine Ausgleichsprämie gewährt, um diese Sektoren zu unterstützen und Entlassungen aufgrund der COVID-19-Pandemie zu vermeiden, indem die Lohnkosten für Arbeitnehmer gesenkt werden.

Die Prämie entspricht der Höhe der fälligen Netto-Arbeitgeberanteile und dem Arbeitgeber-Solidaritätsbeitrag für Studierende entweder für das 2. Quartal 2021, das 3. Quartal 2021 oder das 4. Quartal 2021, wobei der günstigere der beiden Beträge zuerkannt wird. Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die zwischenzeitliche Anweisung vom 4. Februar 2022.

Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs ist in einem (noch nicht veröffentlichten) königlichen Erlass zur Umsetzung von Artikel 31 des Gesetzes vom 14. Februar 2022 über vorübergehende Unterstützungsmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie vorgesehen.

Die Frist für die Beantragung einer vorläufigen Prämie wird vom 25. Februar 2022 auf den 4. März 2022 verschoben. Es wird empfohlen, den Antrag so bald wie möglich einzureichen. Der Antrag kann ab heute, dem 21. Februar 2022, über eine sichere Online-Anwendung gestellt werden.