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Arbeitsunfälle

Die obligatorische Arbeitsunfallversicherung

Jeder Arbeitgeber (natürliche Person, Unternehmen, GoE usw.), der Personal beschäftigt, ist gesetzlich verpflichtet, eine Arbeitsunfallversicherung bei einer in Belgien zugelassenen Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Die Zugehörigkeit zum LSS bedeutet nämlich nicht, dass auch Arbeitsunfälle erfasst werden.

Diese Verpflichtung gilt ab dem ersten Tag der Beschäftigung des ersten Arbeitnehmers. Eine rückwirkende Deckung ist nicht gestattet.

Das Arbeitsunfallgesetz ist auf alle Arbeitnehmer anwendbar, sowohl Arbeiter als auch Angestellte, Hausangestellte, Lehrlinge, Studenten usw. Auch in der Probezeit ist die Versicherung obligatorisch. Die Versicherungspflicht gilt gleichfalls für Personen, die wegen der kurzen Dauer ihrer Leistungen nicht unter das Gesetz fallen.

Auf der Grundlage des Prinzips der „einheitlichen Versicherung“ deckt eine Arbeitsunfallversicherung alle Personalkategorien ab. Die Möglichkeit, separate Policen für verschiedene Betriebssitze und für Hausangestellte (die sozialversicherungspflichtig sind oder nicht) bleibt bestehen.

Die Föderale Agentur für Berufsrisiken (Fedris) hat in Zusammenarbeit mit den für die Arbeitsunfallbranche zugelassenen Versicherungsgesellschaften ein elektronisches Policenverzeichnis erstellt.

Der Arbeitgeber, der zum ersten Mal Personal einstellt, muss sich gegenüber dem LSS als Arbeitgeber ausweisen und erhält eine LSS-Registrierungsnummer. Anhand dieser LSS-Nummer kann der Arbeitsunfallversicherer die Police in das Verzeichnis aufnehmen.

Das elektronische Policenverzeichnis

Dieses Policenverzeichnis erwähnt für jeden Arbeitgeber, der beim LSS eingetragen wurde, bei welchem Versicherungsunternehmen er eine Arbeitsunfallversicherung abgeschlossen hat und für welche Periode.

Dieses Verzeichnis dient unter anderem dazu:

    • den Versicherungsgesellschaften die DmfA-Angaben für die Berechnung der Prämien zur Verfügung zu stellen;
      • die DmfA-Daten für die Versicherungsunternehmen zur Berechnung der Prämien zur Verfügung zu stellen;
        • die Überwachung der Einhaltung der für jeden Arbeitgeber geltenden Versicherungspflicht zu optimieren.

          Ausschlaggebend für das Funktionieren dieses Verzeichnisses ist die Eintragungsnummer des Arbeitgebers beim LSS. Ohne diese Nummer kann das Versicherungsunternehmen die Police nicht in das Verzeichnis aufnehmen.

          Deshalb ist es äußerst wichtig, dass Ihr Arbeitsunfallversicherer über Ihre korrekte LSS-Nummer verfügt. Wenn dies nicht der Fall ist, teilen Sie oder Ihr Makler diese Nummer mit der Nummer der Police(n) am besten möglichst schnell Ihrem Versicherungsunternehmen mit.

          Der Arbeitgeber muss bei einem Arbeitsunfall eines Arbeitnehmers in einigen Fällen eine elektronische MSR einreichen. Je nach sozialem Risiko gibt es unterschiedliche Szenarien für den Sektor Arbeitsunfälle.

          Fedris

          Fedris ist verpflichtet, nicht versicherte oder nicht rechtzeitig versicherte Arbeitgeber von Amts wegen anzuschließen. Der dafür geforderte Beitrag ist nicht als Versicherungsprämie, sondern als Bußgeld zu betrachten, dessen Höhe sich nach der Dauer der Nichtversicherung und der Zahl der während der unversicherten Zeit beschäftigten Arbeitnehmer richtet.

          Ereignet sich ein Arbeitsunfall während eines nicht versicherten Zeitraums, so ist die Föderale Agentur für Berufsrisiken für die Entschädigung des Opfers zuständig, zieht aber ihre Kosten vom nicht versicherten Arbeitgeber ein. Wenn es sich um einen schweren Unfall handelt, können diese Kosten hoch sein. Die finanziellen Auswirkungen für den nicht versicherten Arbeitgeber werden dann erheblich sein.

          Für zusätzliche Informationen oder eine Liste der zugelassenen Versicherungsgesellschaften können Sie sich jederzeit an die Föderale Agentur für Berufsrisiken (Fedris), Abteilung für Anschlüsse von Amts wegen, Tel. 02 506 84 77, Fax 02 506 84 15, wenden.

          Meldung Soziales Risiko (MSR) - Arbeitsunfälle

          Ein Arbeitgeber des öffentlichen Sektors muss jeden Arbeitsunfall elektronisch über die Anwendung Publiato auf der Portalseite der Sozialen Sicherheit an die Fedris melden.

          Ein elektronisches MSR-Szenario 1 „Meldung eines Arbeitsunfalls“ muss innerhalb einer Frist von acht Tagen eingereicht werden, wenn ein Arbeitnehmer oder ein Student Opfer eines Unfalls am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg wird. Anhand des Policenverzeichnisses kann die MSR mit der entsprechenden Versicherungsgesellschaft verknüpft werden. Der Arbeitgeber kann sich auch dafür entscheiden, eine Papiererklärung bei Fedris einzureichen.

          Eine elektronische MSR-Szenario-3-Meldung über die Wiederaufnahme der Arbeit kann zu dem Zeitpunkt eingereicht werden, zu dem das Opfer eines Arbeitsunfalls seine Arbeit vollständig wieder aufnimmt.  

          Weitere Informationen zu den verschiedenen Arbeitsunfallszenarien finden Sie auf dem Portal der sozialen Sicherheit. Für jedes Szenario finden Sie in den technischen „Anweisungen für den Arbeitgeber“ alle Informationen über die beteiligten Personen, den Zeitpunkt der Meldepflicht und die auszufüllenden Angaben.

          Öffentlicher Sektor

          Für den öffentlichen Sektor gibt es eine spezielle Regelung, wonach der Arbeitgeber selbst für das Berufsrisiko von Arbeitsunfällen verantwortlich ist.

          Die öffentliche Regelung gilt auch für provinziale und lokale Verwaltungen. Gemeindeverbände, Provinzverbände, autonome Gemeinderegien, autonome Provinzialregien und ÖSHZ-Verbände ohne statutarisches Personal fallen jedoch unter die oben genannte private Regelung. 

          Ein Arbeitgeber des öffentlichen Sektors muss jeden Arbeitsunfall elektronisch über die Anwendung Publiato im Portal der sozialen Sicherheit an Fedris melden.