Ausbildungsprojekt für Krankenpfleger „Ausbildung 600“
Der zuständige Minister kann einen Teil der „Maribel Sozial“-Mittel dem Projekt „Ausbildung 600 – öffentlicher Sektor“ zuweisen. Dieses Projekt bietet Arbeitnehmern aus den föderalen Gesundheitssektoren die Möglichkeit, für eine Dauer von höchstens vier Studienjahren ein Studium als Bachelor der Krankenpflege (A1) mit Lohnfortzahlung oder für eine Dauer von höchstens drei Studienjahren ein Studium als Graduierter Krankenpfleger (A2) maximal drei Schuljahre im Bildungssystem der Flämischen Gemeinschaft und maximal dreieinhalb Jahre im Bildungssystem der Wallonischen Gemeinschaft zu absolvieren.
Die Informationen über die Zulassungsbedingungen der Arbeitnehmer, das Verfahren, die Auswahl… im Rahmen des Projekts „Ausbildung 600“ finden Sie auf der Portalseite der sozialen Sicherheit und im Protokoll Rahmenvertrag vom 28.10.2009.
Arbeitgeber der föderalen Gesundheitssektoren werden vom LSS in einer Zwischenzeitlichen Anweisung über eine neue Auswahl im Rahmen des Projekts „Ausbildung 600 – öffentlicher Sektor“ informiert.
Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nicht ablehnen, der sich bei einer neuen Auswahl als Bewerber aufstellt. Wenn ein Arbeitgeber der Ansicht ist, dass zu viele Arbeitnehmer seines Unternehmens ihre Bewerbung zurückziehen und dass eine positive Antwort auf ihre Bewerbung organisatorische Probleme für sein Unternehmen verursacht, kann er diese zur Stellungnahme dem Lenkungsausschuss, der für seine Einstellung befugt ist, vorlegen. Die Empfehlung des Ausschusses muss innerhalb von 5 Tagen an den Verwaltungsausschuss des Fonds „Maribel Sozial“ des öffentlichen Sektors weitergeleitet werden, der anschließend einen begründeten Beschluss fasst.
Während der Dauer der Ausbildung trägt der Arbeitgeber die Lohnkosten des Arbeitnehmers, der ausgewählt wurde unddie Ausbildung besucht; er kann aber eine Ersatzkraft einstellen. Der „Maribel sozial“ Fonds finanziert die Beschäftigung der Ersatzkraft bis zu einer Höhe von 40.000,00 EUR pro in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer, die die Ausbildung ab dem 01. September 2020 begonnen hat. Für Arbeitnehmer die bereits vor September 2020 ihre Arbeit im Projekt 600 aufgenommen haben, bleibt es unverändert bei einer Beteiligung von 35.065,96 EUR.
Im Abschnitt „Bürger“der Portalseite der sozialen Sicherheit findet der Arbeitnehmer, der einem Ausbildungsprojekt folgt, alle Informationen über die Zulassungsbedingungen zum Projekt 600, den Verlauf der Auswahl und das zu befolgende Verfahren, die FAQ und die Kontaktdaten der Mitarbeiter des Dienstes „Maribel Sozial“ des Regierungssektors des LSS.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfA - Ausbildungsprojekt für Krankenpfleger
Im Feld 00794 „Maßnahmen Gemeinnützigkeit“ des Blocks 90313 „Beschäftigung Erläuterungen“ der DmfA wird
- der Arbeitnehmer, der die Ausbildung zum Krankenpfleger absolviert, mit dem Code 3, 4 oder 5 angegeben;
- der vertragliche Arbeitnehmer, eingestellt als Vertretung für einen Arbeitnehmer, der eine Ausbildung im Rahmen des Ausbildungsprojekts für Krankenpfleger besucht, mit dem Code 6 angegeben;