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Ersteinstellungen

Diese Zielgruppenermäßigung wird neuen Arbeitgebern für einige Quartale für höchstens 6 Arbeitnehmer gewährt.

Ab 01.01.2016 wird die Zielgruppenermäßigung erweitert:

  • die Einstellung eines ersten Arbeitnehmers eröffnet das Recht auf eine Ermäßigung G7 (zeitlich unbegrenzt); das bedeutet, dass nach Abzug der Zielgruppenermäßigung Ersteinstellung für einen ersten Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge geschuldet werden für den verbleibenden Teil des Arbeitgeberbeitrags, der nach Einbehaltung der„Maribel Sozial“-Pauschale und nach Anwendung der strukturellen Ermäßigung erhalten wird;
  • eine Zielgruppenermäßigung für einen sechsten Arbeitnehmer wird vorgesehen;
  • die Pauschalen und die Anzahl der Quartale, in denen sie auf den ersten bis fünften Arbeitnehmer angewandt werden konnten, werden vollständig an den zweiten bis einschließlich sechsten Arbeitnehmer weitergegeben.

Ab 01.01.2017 werden die Ermäßigungspauschalen und die Anzahl Quartale, auf die sie angewandt werden können, erhöht. Dies gilt nur für die Eröffnung des Rechts ab 01.01.2017. Die Ermäßigungspauschale und die Anzahl der Quartale, in denen die Ermäßigung angewendet werden kann, kann je nach dem Zeitraum, in dem das Recht eröffnet wurde, verschieden sein.

 

Ab dem 1. Januar 2022 sehen das Programmgesetz vom 27. Dezember 2021 und ein noch nicht veröffentlichter königlicher Erlass vom 27. Januar 2022 eine Reihe von Änderungen bei der Anwendung der Zielgruppenermäßigung für Ersteinstellungen vor. Dabei handelt es sich sowohl um Klarstellungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit als auch um Anpassungen, um auf den Kern der Maßnahme zurückzukommen. Es geht um folgende Änderungen:

  • Angepasste Definition des Begriffs „neuer Arbeitgeber“
  • die Verwendung von „12 Monaten“ als Bezugszeitraum und nicht mehr von „den 4 vorangegangenen Quartalen“
  • Gelegenheitsarbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe und Flexi-Arbeitnehmer werden bei der Zählung und bei der Ermäßigung nicht mehr berücksichtigt
  • Begrenzung der unbegrenzten Ermäßigung G7 auf maximal die G18-Pauschale von 4000,00 EUR, aber weiterhin zeitlich unbegrenzt
  • Beschränkung, jeden Rang nur einmal innerhalb einer juristischen Einheit anzuwenden
  • Einführung des Konzepts der „Ersetzung eines n. Arbeitnehmers“ innerhalb eines Quartals für aufeinanderfolgende Beschäftigungen
  • explizite Definition des Begriffs "Technische Betriebseinheit" (TBE)
  • Unterscheidung in „simultanen“ und „historischen“ TBE
  • neue Regeln für die Rangeinstufung innerhalb einer TBE
  • Einführung einer gewissen Toleranz bei der Zählung innerhalb einer TBE

     

    Betroffene Arbeitgeber

    Ein Arbeitgeber, der in den letzten 12 Monaten vor der Einstellung keinen Arbeitnehmer beschäftigt hat, kann als neuer Arbeitgeber angesehen werden. Erfüllt der Arbeitnehmer die Bedingungen, hat er Anspruch auf die Zielgruppenermäßigung für Ersteinstellungen für einen 1. Arbeitnehmer. Die Ermäßigung kann nicht für einen 1. Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden:

    • der Arbeitnehmer, der von einem Arbeitgeber eingestellt wird, der Teil einee simultanen TBE ist, in dem bereits ein Arbeitnehmer beschäftigt ist
    • Der Arbeitnehmer wird von einem Arbeitgeber eingestellt, der Teil einer historischen TBE ist, wo die TBE die Zahl der Beschäftigten bei dem/den anderen Arbeitgeber(n) verringert hat (z. B. weil ein oder mehrere Arbeitnehmer übernommen wurden); mit anderen Worten, es handelt sich um eine Erhöhung der Zahl der Beschäftigten bei der TBE, die jedoch geringer ist als die Zahl der vom Arbeitgeber eingestellten Beschäftigten.

    Arbeitgeber, die in den letzten 12 Monaten keine Arbeitnehmer beschäftigt haben, müssen erneut die Voraussetzungen erfüllen, um die Zielgruppenermäßigung für die Ersteinstellung eines ersten Arbeitnehmers in Anspruch nehmen zu können.

    Arbeitgeber, die in den letzten 12 Monaten vor der Einstellung nicht gleichzeitig „n“ Arbeitnehmer beschäftigt haben („n“ = 2 bis 6), können die Zielgruppenermäßigung für die erste Einstellung eines n. Arbeitnehmers in Anspruch nehmen. Auch im Rahmen einer TBE kann er kein Ersatz sein. Die Regeln für zusätzliche Beschäftigung bleiben unverändert. Die Ermäßigung für einen x-ten Arbeitnehmer kann nicht in Anspruch genommen werden:

    • der Arbeitnehmer in der simultanen TBE, in der bereits n Arbeitnehmer beschäftigt sind

    Für die Zielgruppenermäßigung für Ersteinstellungen kommen deshalb Arbeitnehmer, die zu einer dieser Kategorien gehören, nicht in Betracht.

    In der anschließenden Diskussion um die Qualifikation „neuer Arbeitgeber“ und um die Gewährung der Ermäßigung wird sie nie berücksichtigt:

    • Jugendliche bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem sie 18 Jahre alt werden;
    • Lehrlinge im Rahmen der alternierenden Ausbildung gemäß Artikel 1bis des Königlichen Erlasses vom 28.11.1969;
    • Hausangestellte;
    • Gelegenheitsarbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau;
    • Gelegenheitsarbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe
    • Flexi-Arbeitnehmer
    • Vereinsarbeiter - Soziokultureller Sektor und Sport - Artikel 17
    • alle anderen Arbeitnehmer, die nicht unter das Gesetz zur Sozialen Sicherheit vom 27.06.1969 fallen (Werkstudenten, IBU, Freiwillige, bestimmte Praktikanten…).

     Als Teil einer TBE werden juristische Personen betrachtet, die

     Technische Betriebseinheit (TBE)

    Da der Begriff „neuer Arbeitgeber für einen ersten Arbeitnehmer“ und die Festlegung des Ranges für die später eingestellten Arbeitnehmer davon abhängt, ob sie zu einer „gleichzeitigen“ TBE gehören oder nicht, und auch um den Begriff der „Ersetzung“ einzuordnen, ist der Begriff der „TBE“ sehr wichtig. Daher wurde in die Vorschriften für die ersten Einstellungen der Zielgruppenermäßigung eine Definition aufgenommen.

      Als Teil einer TBE werden die juristischen Einheiten betrachtet, die

    • gemeinsame Personen haben (soziale Bindung)
      • Arbeitnehmer haben, die von einer Rechtsperson zu einer anderen wechseln
      • Arbeitnehmer haben, die dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit selbständig aufnehmen
      • fortgeführte Unternehmen mit anderem Eigentümer, aber mit (teilweise) denselben Beschäftigten sind
        • Arbeitnehmer, die nach dem Konkurs in Anwendung von Kapitel III des KAA 32bis übernommen wurden, werden nicht berücksichtigt, um auf eine soziale Bindung zu schließen; wenn eine soziale Bindung auf andere Weise besteht, werden sie bei den Zählungen berücksichtigt
    • und ähnliche oder ergänzende Tätigkeiten ausüben, wie beispielsweise (sozioökonomische Interdependenz)
      • Bankfilialen, die in mehrere verschiedene Filialen - juristische Personen - aufgeteilt werden
      • externalisierte IT-Dienste innerhalb derselben Gruppe
      • .... .

    Es kann sich um gleichzeitig bestehende oder aufeinander folgende Rechtspersonen handeln.

    Ist diese Bedingung erfüllt, muss ermittelt werden, ob der Arbeitgeber gemeinsam mit anderen Arbeitgebern nicht die gleiche technische Betriebseinheit bildet.

    • Ort: wenn die Gebäude, in denen die Tätigkeiten ausgeübt werden, sich im gleichen Ort oder in unmittelbare Nähe zueinander befinden;
    • Betriebsmaterial: ganz oder teilweise gleich
    • Kundenkreis
    • Verwaltungsorganisation und/oder Personalverwaltung.

    Die Einstellung des ersten Arbeitnehmers eröffnet dem Arbeitgeber den Anspruch auf diese Zielgruppenermäßigung für einen Arbeitnehmer auf unbestimmte Zeit. Gibt es jedoch während 12 aufeinander folgender Monate keine anspruchsberechtigten Arbeitnehmer, verfällt der Anspruch und die ursprünglichen Bedingungen müssen erneut erfüllt werden. In einigen Fällen kann es daher nicht möglich sein, das Recht wieder zu eröffnen.

    • simultane technische Betriebseinheit
      • Sie funktioniert weitgehend als eine Einheit (eng zusammenarbeitende Einheiten), besteht aber formal aus mehreren juristischen Personen
      • die Festlegung des Ranges erfolgt auf der Ebene der technischen Betriebseinheit
      • die Ebene, auf der die Ermäßigung angewandt wird, bleibt weiterhin die juristische Person
      • Ist der Rang einmal festgelegt, bleibt er mit der juristischen Einheit verbunden, und die Ermäßigung kann unter Einhaltung der allgemeinen Bedingungen für die Zahl der von dieser Einheit beschäftigten Arbeitnehmer vorgenommen werden.
      • Da die technische Betriebseinheit für die Zwecke der Zählung sozusagen als ein Arbeitgeber betrachtet wird, besteht keine Möglichkeit mehr, einen zusätzlichen Anspruch zu eröffnen, wenn sechs Arbeitnehmer gleichzeitig in der technischen Betriebseinheit tätig sind (oder in den letzten 12 Monaten waren) (dies gilt nur bis zum Rang 6).
      • jede Ermäßigung (1., 2., 3. bis 6.) kann nur einmal innerhalb einer TBE angewendet werden
      • Um die Ermäßigung für eine 4. Person in einer der juristischen Einheiten innerhalb der TBE in Anspruch nehmen zu können, müssen im Laufe des Quartals mindestens 4 Arbeitnehmer gleichzeitig in dieser juristischen Einheit beschäftigt sein
    • historische technische Betriebseinheit
      • es handelt sich um juristische Einheiten, die zeitlich aufeinander folgen und/oder aus Abspaltungen hervorgegangen sind, wobei die beiden juristischen Einheiten zum Zeitpunkt der Einstellung eines neuen Mitarbeiters nicht mehr miteinander verbunden sind
      • der Grundsatz der Mehrbeschäftigung gegenüber der Situation unmittelbar vor der Einstellung des neuen Mitarbeiters wird beibehalten (Gesamtzahl der Arbeitnehmer / Köpfe in der TBE am Tag der Einstellung im Verhältnis zur Höchstzahl der gleichzeitig in der TBE in den letzten 12 Monaten vor der Einstellung beschäftigten Arbeitnehmer / Köpfe)
      • die Bestimmung des Ranges erfolgt weiterhin auf der Ebene der juristischen Einheit
      • Jede Ermäßigung (1., 2., 3. bis 6.) kann nur einmal innerhalb derselben juristischen Einheit angewandt werden (aber möglicherweise mehrmals innerhalb der technischen Betriebseinheit).

     

     

    Einstellung eines ersten Arbeitnehmers

    Der Arbeitgeber darf zum Zeitpunkt der Einstellung noch nie dem Gesetz vom 27. Juni 1969 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer unterstellt gewesen sein oder mindestens 12 aufeinander folgende Monate vor der Einstellung (von Tag zu Tag) nicht mehr unterstellt gewesen sein (neuer Arbeitgeber).

    Die Einstellung des n. Arbeitnehmers eröffnet für eine Periode von 20 Quartalen ab dem Quartal des Dienstantritts das Recht des Arbeitgebers auf diese Zielgruppenermäßigung für einen n. Arbeitnehmer, sofern im betreffenden Quartal mindestens n Arbeitnehmer gleichzeitig beim Arbeitgeber beschäftigt (gewesen) sind. Ein darauffolgender Zeitraum von 20 Quartalen kann erst nach einem Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten beginnen, in denen nicht mehr als (n - 1) Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigt waren.

    • Ist er Teil einer simultanen TBE, in der bereits ein Arbeitnehmer beschäftigt ist, ist die Ermäßigung für den ersten Arbeitnehmer nicht möglich.
    • Ist er Teil einer historischen TBE, darf er keinen Arbeitnehmer ersetzen, der in den letzten 12 Monaten (Tag für Tag) vor der Einstellung in derselben technischen Betriebseinheit gearbeitet hat.

    Die Einstellung des 1. Arbeitnehmers eröffnet dem Arbeitgeber den Anspruch auf diese Zielgruppenermäßigung für einen Arbeitnehmer auf unbestimmte Zeit. Gibt es jedoch in 12 aufeinanderfolgenden Monaten keine anspruchsberechtigten Arbeitnehmer, erlischt der Anspruch und die ursprünglichen Bedingungen müssen erneut erfüllt werden. In einigen Fällen kann der Anspruch daher nicht wieder aufgenommen werden.

    Einstellung eines n. Arbeitnehmers (wobei n = 2 bis 6)

    Zum Zeitpunkt der Einstellung darf der Arbeitgeber niemals mehr als (n - 1) Arbeitnehmer, die dem Gesetz vom 27. Juni 1969 unterliegen, zur gleichen Zeit während mindestens 12 aufeinander folgenden Monaten vor der Einstellung (Tag zu Tag) beschäftigt haben. Der n. Arbeitnehmer darf auch nicht einen Arbeitnehmer ersetzen, der in den letzten 12 Monaten (tageweise) vor der Einstellung in demselben technischen Geschäftsbereich gearbeitet hat.

    Die Einstellung des n. Arbeitnehmers eröffnet für einen Zeitraum von 20 Quartalen, beginnend mit dem Quartal der Einstellung, den Anspruch des Arbeitgebers auf die Zielgruppenermäßigung für einen n. Arbeitnehmer, sofern in dem betreffenden Quartal mindestens n Arbeitnehmer gleichzeitig beim Arbeitgeber beschäftigt sind oder waren. Ein weiterer Zeitraum von 20 Quartalen kann erst nach einem Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten beginnen, in denen nicht mehr als (n - 1) Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigt waren.

    Auch wenn das Recht auf Kürzung für einen n. Arbeitnehmer mehr als 12 Monate lang nicht ausgeübt werden kann (keine n Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigt), kann dieses Recht, anders als das Recht auf Ermäßigung für einen 1. Arbeitnehmer, nach Ablauf dieser 12 Monate zurückgenommen werden, solange die Frist von 20 Quartalen nicht abgelaufen ist und noch ein Rest an rechtseröffnenden Quartalen verfügbar ist. Es ist jedoch auch möglich, nach 12 Monaten, wenn die Bedingungen erfüllt sind, einen Zeitraum von 20 Quartalen mit einem neuen Guthaben zu beginnen.

    Bedingungen für die Zuteilung:

    Um das Recht auf die Ermäßigung zu eröffnen, darf der neue Arbeitnehmer keinen Arbeitnehmer innerhalb einer TBE ersetzen. Es muss sich daher um eine Mehrbeschäftigung handeln.

    Dies gilt sowohl für die Zielgruppenermäßigung bei der Ersteinstellung eines 1. Mitarbeiters als auch bei späteren Ermäßigungen (2. bis 6. Mitarbeiter).

    Um zu prüfen, ob in einer TBE kein Arbeitnehmer ersetzt wurde, wird wie folgt verfahren:

    • Zunächst wird die Höchstzahl der Arbeitnehmer (Köpfe) ermittelt, die in den letzten 12 Monaten (Tag für Tag) vor der Einstellung gleichzeitig in der TBE beschäftigt waren (A);
    • Es wird eine Toleranz von bis zu 5 Kalendertagen eingeführt, an denen ein vorübergehender Anstieg der Zahl der Beschäftigten im 12-monatigen Bezugszeitraum nicht berücksichtigt wird; an diese "Toleranztage" sind keine zusätzlichen Bedingungen geknüpft; bei der Zählung werden die 5 Tage mit der höchsten Beschäftigtenzahl nicht mehr gezählt, um die Höchstbeschäftigung im 12-monatigen Bezugszeitraum zu ermitteln
    • Dann nimmt man die Gesamtzahl der vom neuen Arbeitgeber am ersten Tag eingestellten Arbeitnehmer zuzüglich der Arbeitnehmer, die ggf. noch bei anderen Arbeitgebern der TBE beschäftigt sind (B).

    Wenn (B) mindestens eins mehr als (A) ist, wird das Recht auf die Zielgruppenermäßigung bei der Ersteinstellung eines 1. (2., 3., 4., 5. oder 6.) Beschäftigten eröffnet.

    Beispiel

    Arbeitgeber A stellt im Februar 2022 seinen ersten und zweiten Arbeitnehmer ein, die das Recht auf die Zielgruppenermäßigung Ersteinstellungen für einen ersten und zweiten Arbeitnehmer eröffnen. Am 15. Januar 2023 beginnt Arbeitgeber B, welcher mit Arbeitgeber A eine historische TBE bildet, mit einem der beiden Arbeitnehmer von Arbeitgeber A. Arbeitgeber A hat daher nur noch einen beschäftigten Arbeitnehmer, für den er weiterhin die Zielgruppenermäßigung Ersteinstellungen für einen ersten Arbeitnehmer erhält (Saldo der noch nicht beanspruchten Quartale, aber dann mit der Pauschale G18).

    Arbeitgeber B hingegen kann die Zielgruppenermäßigung bei der Ersteinstellung eines 1. Arbeitnehmers nicht in Anspruch nehmen, da sein Arbeitnehmer einen Arbeitnehmer von Arbeitgeber A ersetzt, der dort in den 12 Monaten vor seiner Einstellung beschäftigt war (nämlich ihn selbst). Arbeitgeber B kann auch nicht die Zielgruppenermäßigung für die erste Einstellung eines zweiten Arbeitnehmers erhalten, da er im ersten Quartal 2023 jeweils nur einen Arbeitnehmer beschäftigt.

    Betroffene Arbeitnehmer

    Zählungen

    Es gilt für alle Arbeitnehmer, die dem Gesetz vom 27. Juni 1969 unterliegen, mit Ausnahme der bereits genannten. Der Arbeitnehmer muss also vor seiner Einstellung keine besonderen Bedingungen erfüllen. Um in den Genuss der Zielgruppenermäßigung zu kommen, muss der Arbeitnehmer natürlich die allgemeinen Bedingungen für die Gewährung einer Zielgruppenermäßigung erfüllen, insbesondere hinsichtlich der Leistung, die, wenn der Arbeitnehmer nicht durch einen Arbeitsvertrag mit mindestens halber Arbeitszeit gebunden ist, 27,5 % der Vollzeitleistung während des gesamten Quartals betragen muss (µ(glob) mindestens gleich 0,275).

    Die Ermäßigung ist nicht an einen bestimmten Arbeitnehmer gebunden. Der Arbeitgeber kann deshalb jedes Quartal neu wählen, für welchen Arbeitnehmer er die Ermäßigung anwendet. Es ist deshalb gut möglich, dass der Arbeitnehmer, der ursprünglich das Recht eröffnete, nicht mehr im Dienst ist.

    Wenn ein Arbeitnehmer aus dem Dienst ausscheidet und durch einen anderen Arbeitnehmer ersetzt wird, kann der neue Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2022 die Ermäßigung fortsetzen, die auf den ausgeschiedenen Arbeitnehmer hätte angewendet werden können. Im Allgemeinen kann eine Ermäßigung für einen bestimmten Rang im Laufe eines Quartals auf mehrere Arbeitnehmer angewandt werden, sofern sich ihre Beschäftigungsverhältnisse nicht überschneiden. Dies gilt auch für einen Arbeitnehmer, der eine Teilzeitbeschäftigung aufnimmt und deshalb eine andere Tätigkeit aufnehmen muss, weil sich die Q/S ändert.

    Regeln für die Anwendung der Ermäßigung

    Nicht Teil einer TBE:

    • Für juristische Einheiten, die nicht Teil einer TBE sind, ändert sich nichts. Es geht um die Bedingungen, die der Arbeitnehmer erfüllen muss, und um den Rang, den er beim Arbeitgeber einnehmen kann.

    Teil einer TBE:

    • für juristische Einheiten, die Teil einer TBE sind, ändert sich die Bestimmung der Rangeinstufung
      • Wie bereits erwähnt, wird bei simultanen TBE der Rang innerhalb der TBE und nicht innerhalb der juristischen Einheit bestimmt.
      • bei einer Mehrbeschäftigung kann der Eintritt eines Arbeitnehmers in eine historische TBE das Recht auf Ersteinstellung eröffnen, jedoch immer mit einem Rang, der ggf. übernommene Arbeitnehmer berücksichtigt
    • es wird eine Toleranz von bis zu 5 Kalendertagen eingeführt, an denen eine vorübergehende Erhöhung der Zahl der Beschäftigten im Bezugszeitraum von 12 Monaten nicht berücksichtigt wird
      • an diese "Toleranztage" sind keine zusätzlichen Bedingungen geknüpft; bei der Zählung werden die 5 Tage mit der höchsten Beschäftigtenzahl nicht mehr gezählt, um die Höchstbeschäftigung im 12-monatigen Bezugszeitraum zu ermitteln
      • Wenn beispielsweise ein Ereignis während des Bezugszeitraums stattfand und ausnahmsweise Personal für einen sehr begrenzten Zeitraum eingestellt wurde, werden diese Tage bei der Prüfung, ob eine zusätzliche Beschäftigung vorliegt, nicht berücksichtigt
    • Um sicherzustellen, dass die zusätzliche(n) Stelle(n) zum Zeitpunkt der Einstellung tatsächlich eine dauerhafte zusätzliche Stelle ist (sind), wird die Bedingung hinzugefügt, dass diese Mehrbeschäftigung für einen Monat nach dem Datum der Einstellung besetzt bleiben muss; dies betrifft die Anzahl der Arbeitnehmer innerhalb der gesamten TBE

    Die Rangeinstufung in einer simultanen TBE ist an die juristische Einheit gebunden, die den Rang ursprünglich innehatte, und kann später nicht durch eine andere juristische Einheit der TBE ersetzt werden. Es gibt also keine Wahlmöglichkeit innerhalb der simultanen TBE, auf welchen Arbeitnehmer die Ermäßigung angerechnet wird, sondern nur innerhalb der juristischen Einheit.

    In der Rangeinstufung werden immer die Arbeitnehmer berücksichtigt, die bereits vorher in der TBE beschäftigt waren.

    Das heißt, wenn die Zahl der Beschäftigten bei einer (neuen) juristischen Person, die nicht Teil der Mehrfachbeschäftigung innerhalb der TBE ist, 6 übersteigt, kann der Arbeitnehmer trotz Mehrfachbeschäftigung keinen Rang einnehmen, der das Recht auf Ermäßigung eröffnet.

    Beispiel

    Ein neuer Arbeitgeber B, der zu einer historischen TBE gehört, stellt 2 Arbeitnehmer ein, und bei Arbeitgeber A mit ursprünglich 14 Arbeitnehmern scheidet 1 Arbeitnehmer aus. Es handelt sich also um die Mehrbeschäftigung eines Arbeitnehmers, der in Rang 2 eingestuft wird (und nicht wie vor dem 1. Januar 2022 in Rang 1). Die Ermäßigung „Ersteinstellungen“ für einen 2. Arbeitnehmer kann also auf Arbeitgeber B angewendet werden.

    Ein neuer Arbeitgeber B, der zu einer historischen TBE gehört, stellt 11 Arbeitnehmer ein, und bei Arbeitgeber A, der ursprünglich 10 Arbeitnehmer beschäftigte, verlassen 9 Arbeitnehmer das Unternehmen. Es handelt sich also um eine Mehrbeschäftigung eines Arbeitnehmers, die jedoch keinen Rang eröffnet, der zu einer Ermäßigung berechtigen würde (Rang 1 bis 6 sind bereits mit Arbeitnehmern besetzt, die nicht Teil der Mehrbeschäftigung sind). Die Ermäßigung „Ersteinstellungen“ kann daher nicht auf den Arbeitgeber B angewendet werden.

    Beispiele

    Der Anspruch auf die Ermäßigung wird bei Dienstantritt des Arbeitnehmers überprüft. Das heißt, dass:

    • für Arbeitnehmer, die nach dem 31. Dezember 2021 den Dienst antreten, gelten die neuen Regeln für simultane und historische TBE für die Zwecke der Zählung und Rangeinstufung
    • wenn Arbeitnehmer während des Quartals nacheinander den Dienst antreten, können sie die Ermäßigung für einen 1. oder einen n. Arbeitnehmer innerhalb desselben Quartals fortsetzen, sofern sich ihre Beschäftigungszeiten nicht überschneiden   oder für einen n.   Arbeitnehmer innerhalb desselben Quartals fortsetzen, sofern sich ihre Beschäftigungszeiten nicht überschneiden
      • im Laufe eines Quartals kann die Zielgruppenermäßigung für einen ersten Mitarbeiter auf aufeinander folgende Mitarbeiter übertragen werden
      • der Arbeitgeber kann wählen, auf wen er die Ermäßigung anwendet, auch auf Beschäftigungslinien innerhalb des Quartals, das der Eröffnung des Rechts auf Ermäßigung vorausgeht, jedoch mit der Einschränkung, dass es bei der Anwendung eines bestimmten Ranges keine Überschneidungen zwischen den von den Beschäftigungslinien abgedeckten Zeiträumen gibt
    • die Ermäßigung für einen n. Arbeitnehmer bleibt an die juristische Person gebunden, bei der der berechtigte Arbeitnehmer beschäftigt ist.
    • im Gegensatz zur Ermäßigung für den ersten Arbeitnehmer kann die Ermäßigung innerhalb eines Zeitraums von 20 Quartalen ab dem Quartal, in dem der n. Arbeitnehmer eingestellt wurde, in Anspruch genommen werden, auch wenn keine n Arbeitnehmer gleichzeitig länger als 12 Monate beschäftigt waren
    • Gelegenheitsarbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe und Flexi-Arbeitnehmer werden nicht mehr berücksichtigt (d. h. sie können keinen Anspruch auf die Eröfflung des Rechts auf Ermäßigung mehr erzeugen, zählen aber auch nicht für die Festlegung des Grades oder für die Beurteilung, ob eine Mehrbeschäftigung vorliegt).

    Für die korrekte Umsetzung der Ermäßigungen ist ein genaues Datum für die „Eröffnung des Rechts“ erforderlich.

    Übergang

    Rangeinstufung der simultanen TBE - zusätzliche juristische Person

    AG

    2022-1

    2022-2

    2022-3

    2022-4

    2023-1

    A

    2.

    2.

    2.

    3.

    2.

    B

    1.

    4.

    2.

    4.

    Eröffnung
    des Rechts

    4.

    • 2.   Quartal 2022
      • B: 4. kann nicht angewandt werden, da im Laufe des Quartals nie 4 Personen gleichzeitig bei der juristischen Einheit beschäftigt sind
      • B: Es wird kein Recht eröffnet, weil die möglichen Range 1 und 2 in der TBE bereits besetzt sind und Rang 3 noch nicht besetzt ist; die Bedingung, dass mindestens drei Arbeitnehmer gleichzeitig in der juristischen Einheit beschäftigt sein müssen, ist nicht erfüllt, um das Recht auf die erste Einstellung eines dritten Arbeitnehmers zu eröffnen.
    • 3.   Quartal 2022
      • B: stellt gleichzeitig 3 zusätzliche Arbeitnehmer ein
      • B: Rang 4 möglich
      • B: da der Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt gleichzeitig 4 Arbeitnehmer beschäftigt, wird das Recht auf die erste Einstellung eines vierten Arbeitnehmers eröffnet
      • B: Kein Anspruch auf Ermäßigung für den 2. und 3. Arbeitnehmer, da bereits 3 Arbeitnehmer in der simultanen TBE beschäftigt sind.
    • 4.   Quartal 2022
      • A und B: die 6 Ränge sind bereits besetzt, es kann kein neues Recht eröffnet werden.
    • 1.   Quartal 2023
      • B: 4. kann weiterhin angewandt werden.

    Rangeinstufung historische TBE - zusätzliche juristische Einheit (Aufspaltung) 1

    AG

    2022-1

    2022-2

    2022-3

    2022-4

    2023-1

    A

    2.

    2.

    2.

    3.

    2.

    B

    1.

    4.

    2.

    4.

    Eröffnung
    des Rechts

    1.

    2., 3. und 4.

    • 2.   Quartal 2022
      • B: es wird ein Recht auf den 1. eröffnet, Rang 1 möglich und keine Verschiebungen (aus rein mathematischer Sicht)
    • 3.   Quartal 2022
      • B: stellt gleichzeitig 3 zusätzliche Arbeitnehmer ein
      • B: Rang 2, 3 und 4 bei B möglich und Recht aufgrund von Mehrbeschäftigung eröffnet
    • 4. FTE Quartal 2022
      • A: kein Recht auf den 3., Rang 3 ist möglich aber keine Mehrbeschäftigung
      • B: 2 Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigt, 1. und 2. können weiterhin angewendet werden.
    • 1.   Quartal 2023
      • B: 2., 3. und 4. können weiterhin angewendet werden.

    Rangeinstufung der historischen TBE der zusätzlichen juristischen Einheit (Aufspaltung) 2 - Auswirkungen der bleibenden Beschäftigung und der Toleranztage

    AG

    2022-1

    2022-2

    2022-3

    2022-4

    2023-1

    A

    2.

    2.

    2.

    3.

    2.

    B

    1 + 1 für 1 Tag

    4.

    2.

    4.

    Eröffnung
    des Rechts

    1.

    3. und 4.

    • 2.   Quartal 2022
      • B: 1 Arbeitnehmer wird mit einem langfristigen Vertrag und 1 Arbeitnehmer nur für einen Tag eingestellt
      • B: es wird ein Recht auf den 1.eröffnet, Rang 1 möglich und keine Verschiebungen (aus rein mathematischer Sicht)
      • B: Rang 2 ist nicht möglich, da es keine unbefristete Beschäftigung gibt
    • 3.   Quartal 2022
      • B: stellt gleichzeitig 3 zusätzliche Arbeitnehmer ein
      • B: Rang 2 ist nicht mehr möglich, die Toleranztage spielen nur noch eine Rolle bei der Festlegung einer Mehrbeschäftigung
      • B: Rang 3 und 4 möglich und Recht aufgrund von Mehrbeschäftigung eröffnet
    • 4. FTE Quartal 2022
      • A: kein Recht auf den 3., Rang 3 ist möglich aber keine Mehrbeschäftigung
      • B: 1. kann weiterhin angewandt werden.
    • 1.  Quartal 2023
      • B: 3. und 4. können weiterhin angewendet werden.

    Rangeinstufung der historischen TBE der zusätzlichen juristischen Einheit (Aufspaltung) 3 - Auswirkungen der bleibenden Beschäftigung und der Toleranztage

    AG

    2022-1

    2022-2

    2022-3

    2022-4

    2023-1

    A

    2.

    2.

    2.

    2.

    2.

    B

    1 + 3 für 1 Tag

    1.

    4.

    4.

    Eröffnung
    des Rechts

    1.

    • 2.   Quartal 2022
      • B: 1 Arbeitnehmer wird mit einem langfristigen Vertrag und 3 Arbeitnehmer nur für einen Tag eingestellt
      • B: es wird ein Recht auf den 1.eröffnet, Rang 1 möglich und keine Verschiebungen (aus rein mathematischer Sicht)
      • B: Rang 2, 3 und 4 sind nicht möglich, da es keine unbefristete Beschäftigung gibt
    • 3.   Quartal 2022
      • B: der 1. kann weiterhin angewandt werden.
    • 4. FTE Quartal 2022
      • B: stellt gleichzeitig 3 zusätzliche Arbeitnehmer ein
      • B: Rang 2, 3 und 4 sind nicht mehr möglich, denn im 2. Quartal 2022 waren bereits 4 Arbeitnehmer bei B beschäftigt. Die Toleranztage spielen nur bei der Ermittlung der Mehrbeschäftigung eine Rolle, nicht aber bei der Ermittlung einer Ranges beim Arbeitgeber selbst.
      • B: 1. kann weiterhin angewandt werden.

    Rangeinstufung der historischen TBE der zusätzlichen juristischen Einheit (Aufspaltung) 4 - Auswirkungen der bleibenden Beschäftigung und der Toleranztage

    AG

    2022-1

    2022-2

    2022-3

    2022-4

    2023-1

    A

    2.

    2 + 3 für 1 Tag

    2.

    2.

    2.

    B

    1.

    1.

    4.

    4.

    Eröffnung
    des Rechts

    1.

    2., 3. und 4.

    • 2.   Quartal 2022
      • A: 3 zusätzliche Arbeitnehmer werden für nur 1 Tag eingestellt
      • B: 1 Arbeitnehmer wird mit einem langfristigen Vertrag eingestellt
      • B: es wird ein Recht auf den 1.eröffnet, Rang 1 möglich und keine Verschiebungen (aus rein mathematischer Sicht)
    • 3.   Quartal 2022
      • B: der 1. kann weiterhin angewandt werden.
    • 4.   Quartal 2022
      • B: stellt gleichzeitig 3 zusätzliche Arbeitnehmer ein
      • B: Rang 2, 3 und 4 sind möglich
      • B: das Recht auf den 2., 3. und 4. wird eröffnet; die Toleranztage spielen mit, der Tag mit einer Beschäftigung von 5 Arbeitnehmern bei A zählt nicht, so dass die maximale Anzahl der Arbeitnehmer in den 12 Monaten zuvor innerhalb der TBE nur 3, und nicht 6 beträgt.
      • B: 1. kann weiterhin angewandt werden.

    Rangeinstufung der historischen TBE Fortsetzung 1

    AG

    2022-1

    2022-2

    2022-3

    2022-4

    2023-1

    A

    2.

    B

    1.

    4.

    2.

    4.

    Eröffnung
    des Rechts

    /

    3. und 4.

    • 2.   Quartal 2022
      • B: er wird kein Recht auf den 1. eröffnet, Rang 1 möglich aber keine Mehrbeschäftigung
    • 3.   Quartal 2022
      • B: stellt gleichzeitig 3 zusätzliche Arbeitnehmer ein
      • B: Rang 2, 3 und 4 bei B möglich, nur Mehrbeschäftigung für 2 Arbeitnehmer, also wird das Recht für einen 4. und einen 3. Arbeitnehmer eröffnet
    • 4.   Quartal 2022
      • B: 2 Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigt, 1. und 2. können dieses Quartal nicht angewendet werden.
    • 1.   Quartal 2023
      • B: 3. und 4. können weiterhin angewendet werden.

    Rangeinstufung der historischen TBE Fortsetzung 2

    AG

    2022-1

    2022-2

    2022-3

    2022-4

    2023-1

    A

    10

    B

    11

    10

    16

    13

    Eröffnung
    des Rechts

    /

    /

    /

    /

    • 2.   Quartal 2022
      • B: es wird kein Recht eröffnet, Rang 1 bis 6 sind nicht mehr möglich, da die ersten 10 Arbeitnehmer schon Rang 1 bis 10 besetzen; es würde hier um den 11. Rang gehen.
      • B: Es handelt sich um die rein rechnerische Verschiebung der Zahl der Arbeitnehmer von A nach B.

    Rangeinstufung der historischen TBE Fortsetzung 3

    AG

    2022-1

    2022-2

    2022-3

    2022-4

    2023-1

    A

    5

    B

    11

    10

    16

    13

     Eröffnung
    des Rechts

    6.

    • 2.   Quartal 2022
      • B: Ein Recht auf den 6. wird eröffnet, Rang 6 ist möglich, weil es eine Mehrbeschäftigung gibt und nur Rang 1 bis 5 durch die rechnerische Verschiebung von 5 Beschäftigten von A nach B besetzt werden.
    • in den folgenden Quartalen kann der 6. weiterhin angewandt werden

    Übergang

    • das Recht, der sich aus der Einstellung vor dem 1. Januar 2022 ergibt, bleibt erhalten
      • es sei denn, mehrere 1. oder n. Ermäßigungen bei einem Arbeitnehmer angewandt wurden; dies waren jedoch Ausnahmefälle
      • der Arbeitgeber muss dann wählen, auf wen er eine bestimmte Ermäßigung anwendet
      • die neuen Regeln für die Rangeinstufung im Falle eines simultanen TBE gelten nicht für die Vergangenheit
      • die Anwendung der Ersteinstellungen für denselben Rang innerhalb einer simultanen TBE bleibt möglich, wenn in einer juristischen Einheit dar Recht vor 1. Januar 2022 eröffnet wurde, und dies bei verschiedenen juristischen Einheiten
    • das dem 1. Januar 2022 eröffnete Recht auf Erste Einstellungen durch eine Einstellung, die nach der neuen Regelung nicht mehr förderfähig wäre, bleibt erhalten
      • wenn das Recht von einem Flexi-Job-Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 2022 eröffnet wurde, kann das Recht von einem regulären Arbeitnehmer nach dem 31. Dezember 2021 fortgesetzt werden. Da der Flexi-JobArbeitnehmer jedoch nicht mehr zählt, um zu prüfen, ob in den letzten zwölf Monaten eine Beschäftigung für den betreffende Rang bestand, kann das Recht auch wieder eröffnet werden, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.

    Betrag der Ermäßigung

    Pauschale und absolute Beträge bei maximalen Ermäßigungen und bei vollen Leistungen (in EUR):

    Zählung Pauschalen absolute Beträge in EUR
    1. G18 4000,00, zeitlich unbegrenzt
    2. 5 x G14 4 x G15  4 x G16 5 x 1.550,00 4 x 1.050,00 4 x 450,00
    3. 5 x G15 4 x G15 4 x G16 5 x 1.050,00 4 x 1.050,00 4 x 450,00
    4. 5 x G15 4 x G15 4 x G16 5 x 1.050,00 4 x 1.050,00 4 x 450,00
    5. 5 x G15 4 x G15 4 x G16 5 x 1.050,00 4 x 1.050,00 4 x 450,00
    6. 5 x G15 4 x G15 4 x G16 5 x 1.050,00 4 x 1.050,00 4 x 450,00

    1. Arbeitnehmer

    Der Arbeitgeber genießt die pauschale Ermäßigung G18 für eine natürliche Person. Dies gilt sowohl für die vor dem 1. Januar 2022 eröffneten Rechte als auch für die ab dem 1. Januar 2022 erfolgten Dienstantritte. Wenn der Arbeitgeber einem Sozialsekretariat angeschlossen ist, hat er Anspruch auf einen Zuschuss zu den Anschlusskosten in Höhe von 36,45 EUR für die Quartale, in denen er eine Zielgruppenermäßigung für die Einstellung eines 1. Arbeitnehmers (diese Intervention wird nicht anteilig berechnet).

    2. Arbeitnehmer

    Der Arbeitgeber erhält für eine natürliche Person eine pauschale Ermäßigung G14 für bis zu 5 Quartale, dann G15 für bis zu 4 Quartale und danach eine pauschale Ermäßigung G16 für bis zu 4 Quartale, die innerhalb von 20 Quartalen ab dem Quartal, in dem der Arbeitgeber erstmals Anspruch auf diese Zielgruppenermäßigung hatte, in Anspruch genommen werden kann. Der Arbeitgeber bestimmt die Quartale, in denen er die Ermäßigung in Anspruch nehmen will, sofern er alle Bedingungen für das gewählte Quartal erfüllt. Diese Ermäßigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn im Quartal mindestens zwei Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigt waren.

    3., 4., 5. und 6. Arbeitnehmer

    Der Arbeitgeber erhält für eine natürliche Person eine pauschale Ermäßigung G15 für bis zu 9 Quartale und G16 für bis zu 4 Quartale, die innerhalb der 20 Quartale ab dem Quartal, in dem der Arbeitgeber erstmals Anspruch auf diese Zielgruppenermäßigung hatte, in Anspruch genommen werden können. Der Arbeitgeber bestimmt die Quartale, in denen er die Ermäßigung in Anspruch nehmen will, sofern er alle Bedingungen für das gewählte Quartal erfüllt. Diese Ermäßigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn im Quartal mindestens 3 bzw. 4, 5 und 6 Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigt waren.

    Zu erledigende Formalitäten

    Keine besonderen Formalitäten.

    Zusätzliche Informationen 1

    Zusätzliche Informationen DmfA – Meldung der Ermäßigung für Ersteinstellungen

    Die Zielgruppenermäßigung für Ersteinstellungen wird im Block 90109 „Ermäßigung Beschäftigung“ mit folgenden Angaben eingetragen:

    Zielgruppen-
    ermäßigung

    Einstellung

    Pauschal-
    betrag

    Dauer

    Ermäßigung
    Code

    Berechnungs-
    Grundlage

    Betrag der
    Ermäßigung

    Beginndatum des Anspruchs

    1. Arbeitnehmer

    Ab 2016

    G18 (4000 €)

     

    zeitlich unbegrenzt

    3315

    /

    ja

    Einstellungsdatum des ersten Arbeitnehmers, der den Anspruch auf die Ermäßigung eröffnet hat

    Beteiligung an den Verwaltungskosten
    für ein anerkanntes Sozialsekretariat

     

    36,45 €

    Quartale, in denen die Ersteinstellung beantragt wurde

    20011

    /

    /
    Wird vom LSS berechnet
    (außerhalb DmfA)

    /

    2. Arbeitnehmer

    Ab 2016

    G14 (1550 €)

     

    5 Quartale*

    3324

    /

    ja

    Einstellungsdatum des zweiten Arbeitnehmers, der den Anspruch auf die Ermäßigung eröffnet hat

    G15 (1050 €)

    4 Quartale*

    3325

    /

    ja

    Wie oben

    G16 (450 €)

    4 Quartale*

    3326

    /

    ja

    Wie oben

    Dritter Arbeitnehmer

    Im Jahr 2016

    G15 (1050 €)

    5 Quartale*

    3333

    /

    ja

    Einstellungsdatum des dritten Arbeitnehmers, der den Anspruch auf die Ermäßigung eröffnet hat

    G16 (450 €)

    8 Quartale*

    3334

    /

    ja

    Wie oben

    Ab 2017 G15 (1050 €) 9 Quartale* 3333 / ja Wie oben

    G16 (450 €)

    4 Quartale*

    3334

    /

    ja

    Wie oben

    4. Arbeitnehmer

    Im Jahr 2016

    G15 (1050 €)

    5 Quartale*

    3342

    /

    ja

    Einstellungsdatum des vierten Arbeitnehmers, der den Anspruch auf die Ermäßigung eröffnet hat

    G16 (450 €)

    4 Quartale*

    3343

    /

    ja

    Wie oben

    Ab 2017 G15 (1050 €) 9 Quartale* 3342 / ja Wie oben

    G16 (450 €)

    4 Quartale*

    3343

    /

    ja

    Wie oben

    5. Arbeitnehmer

    Im Jahr 2016

    G1 (1000 €)

    5 Quartale*

    3352

    /

    ja

    Einstellungsdatum des fünften Arbeitnehmers, der den Anspruch auf die Ermäßigung eröffnet hat

    G2 (400 €)

    4 Quartale*

    3353

    /

    ja

    Wie oben


    Ab 2017

    G15 (1050 €)

    9 Quartale*

    3352

    /

    ja

    Wie oben

    G16 (450 €)

    4 Quartale*

    3353

    /

    ja

    Wie oben

    6. Arbeitnehmer

    Im Jahr 2016

    G1 (1000 €)

    5 Quartale*

    3360

    /

    ja

    Einstellungsdatum des sechsten Arbeitnehmers, der den Anspruch auf die Ermäßigung eröffnet hat

    G2 (400 €)

    4 Quartale*

    3361

    /

    ja

    Wie oben


    Ab 2017

    G15 (1050 €)

    9 Quartale*

    3360

    /

    ja

    Wie oben

    G16 (450 €)

    4 Quartale*

    3361

    /

    ja

    Wie oben

    * zu wählen aus 20 Quartalen ab der Einstellung des Arbeitnehmers, der den Anspruch auf die Ermäßigung eröffnet hat.

    1 im Block 90110 „Ermäßigung Arbeitnehmerzeile“

    Bei der Meldung per Webanwendung werden die Ermäßigungen gemäß Eingabe automatisch berechnet.