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Grund für das Ende des statutarischen Verhältnisses oder Hinweis auf die Änderung des Statuts

Diese Angabe ist nur obligatorisch, wenn die statutarische Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber beendet oder geändert wird. In allen anderen Fällen darf sie nicht angegeben werden.

Unter statutarischem Arbeitnehmer versteht man hier den Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors, der infolge seiner definitiven Ernennung oder einer ihr gleichgestellten Ernennung einer Pensionsregelung des öffentlichen Sektors unterliegt.

Das Ende des statutarischen Verhältnisses ist ein Ereignis, das nicht immer neutral ist, was das Recht auf die Pension im öffentlichen Sektor betrifft. Daher ist es wichtig, die Gründe dafür zu kennen. Ebenso wissenswert ist, dass ein statutarisches Verhältnis nicht beendet wird, sondern dass sich nur die statutarische Arbeitnehmerkennzahl ändert (ausnahmsweise).

In der Praxis gibt es fünf Gründe, aus denen das statutarische Verhältnis beendet werden kann, unter Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen für das Recht auf Pension im öffentlichen Sektor. Ferner gibt es auch den Hinweis, dass es sich nur um eine Änderung des Statuts handelt.

Das statutarische Verhältnis darf nur in einer der folgenden Fälle beendet werden:

  • im Falle einer Pension. Der Arbeitnehmer kann seine Ansprüche auf die Ruhestandspension im öffentlichen Sektor geltend machen, wenn er das gesetzliche Pensionsalter erreicht hat oder wenn er aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Pension geht;
  • im Todesfall. Der Arbeitnehmer stirbt und seine möglichen Berechtigten können eine Hinterbliebenenpension des öffentlichen Dienstes beanspruchen, deren Betrag auf der Grundlage der Laufbahn des Verstorbenen berechnet wird;
  • im Fall des freiwilligen Abgangs. Der Arbeitnehmer beendet sein Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitgeber aus freiem Willen (durch Kündigung) aus einem anderen Grund als dem des Ruhestands;
  • bei einem Wechsel des Arbeitgebers (öffentlicher Sektor). Der Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber zu einem neuen Arbeitgeber des öffentlichen Sektors versetzt oder aber der Arbeitnehmer wechselt seinen Arbeitsplatz, um mobilitätsbedingt bei einem neuen Arbeitgeber des öffentlichen Sektors zu arbeiten. In beiden Fällen wird die Laufbahn des Arbeitnehmers bei einem neuen Arbeitgeber des öffentlichen Sektors fortgesetzt.
  • bei einem Wechsel des Statuts;
  • im Falle einer Beendigung der Mitgliedschaft bei der belgischen Pensionsregelung;
  • im Falle der Entlassung durch seinen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber beschließt, das Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitnehmer durch Kündigung, Kündigung von Amts wegen, Entfernung aus dem Dienst oder gleich welcher anderen Form der Beendigung des statutarischen Verhältnisses, das dem Arbeitnehmer auferlegt wird, zu beenden.

In diesem letztgenannten Fall muss der Arbeitgeber auch dem FPD eine Kopie der amtlichen Urkunde überreichen, die das statutarische Verhältnis beendet. Diese Übertragung erfolgt durch die Anwendung „Ergänzung der Laufbahnakte“.

Versetzte Angehörige der Streitkräfte, die weiterhin Anspruch auf eine Militärpension haben, werden mit einem gesonderten Code gekennzeichnet.

Wenn nämlich die Aufhebung der gesetzlichen Bindung darauf zurückzuführen ist, dass gegen den Arbeitnehmer die schwerste Disziplinarstrafe verhängt wurde, die in dem für ihn geltenden Gesetz vorgesehen ist, verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf die Ruhestandspension im öffentlichen Dienst. Für den FPD ist es daher wichtig, die genauen Gründe für die Entscheidung des Arbeitgebers zu kennen, um festzustellen, ob der betreffende Arbeitnehmer seinen Anspruch auf eine Rente des öffentlichen Sektors behält oder nicht.

Angesichts der erheblichen Unterschiede zwischen den Statuten und Disziplinarregelungen im öffentlichen Amt einerseits und den erheblichen Auswirkungen der Entscheidung, das Recht auf Ruhestandspension im öffentlichen Sektor zu verwerfen, andererseits hält das FPD es für zweckmäßig, für diese Fälle eine Sonderbehandlung vorzusehen, die der Prüfung eines amtlichen Dokuments auf Beweiselemente gegenüber der Kontrolle der Codes den Vorzug gibt.

Selbstverständlich führt das Ende des statutarischen Verhältnisses zum Ende der Beschäftigung und der Zeile mit den Angaben über die Beschäftigung im öffentlichen Sektor. Es führt auch zum Ende der Zeilen, die davon abhängig sind, d. h. Tarifgehalt und ggf. auch Gehaltszuschlag.

Wenn ein fest angestellter Arbeitnehmer gleichzeitig mehr als ein statutarisches Beschäftigungsverhältnis mit demselben Arbeitgeber hat, sollte der Grund für das Ende des statutarischen Beschäftigungsverhältnisses in jeder Zeile der Beschäftigung in Bezug auf den öffentlichen Sektor angegeben werden. Darüber hinaus müssen alle Beschäftigungen, alle Datenzeilen des öffentlichen Sektors, alle Zeilen mit tariflichem Gehalt und gegebenenfalls alle Zeilen mit noch ausstehenden Gehaltszuschlägen zum gleichen Zeitpunkt geschlossen werden.

Das Ende des statutarischen Verhältnisses erfordert also die endgültige Schließung aller Zeilen, die durch ein Anfangs- und ein Enddatum gekennzeichnet sind.

Dies sind die einzigen Daten, die nie die Schaffung einer neuen Zeile von Beschäftigungsdaten für den öffentlichen Sektor erfordern.