Behinderte Arbeitnehmer und Auszubildende
Personen mit Behinderungen werden in gleicher Weise wie nicht behinderte Arbeitnehmer mit den gleichen Beitragssätzen gemeldet, mit Ausnahme der Beschäftigung in anerkannten geschützten Werkstätten. Für die Tätigkeit als behinderter Mensch in einer anerkannten beschützte Werkstatt ist keine Lohnermäßigung zu zahlen. Zu diesem Zweck wurde eine spezielle Arbeitnehmerkennzahl eingerichtet.
Behinderte, die im Rahmen eines Lehrvertrags, Umschulungsvertrags oder einer Berufsausbildung arbeiten und nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind, sind, was die Sozialversicherungspflicht betrifft:
Personen mit Behinderungen, die im Rahmen eines Ausbildungs-, Umschulungs- oder Berufsausbildungsvertrags arbeiten und nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind, sind, was die Beitragspflicht betrifft:
- ab 1. Oktober 2017
- wenn sie diese Bedingungen für Lehrlinge - alternierende Ausbildung nicht erfüllen, sind sie nicht mehr beitragspflichtig (und darf für sie keine Meldung mehr gemacht werden).
- vor 1. Oktober 2017
- immer beitragspflichtig durch einer Erweiterung des
Sozialversicherungsgesetzes.
- immer beitragspflichtig durch einer Erweiterung des
Sozialversicherungsgesetzes.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfA - Personen mit Behinderung
In der DmfA werden Personen mit Behinderung im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ angegeben:
1° mit spezifischen Arbeitnehmerkennzahlen, wenn sie in einer beschützten Werkstätte beschäftigt sind (Kategorie 073, 173, 273 oder 473) oder in einer provinzialen oder lokalen Verwaltung (Kategorie 750, 751, 752 oder 753) :
- 012 Typ 1 (oder 0 für den öffentlichen Sektor) für Handarbeiter oder Lehrlinge mit Behinderung ab dem Jahr, in dem sie 19 Jahre alt werden
- 025 Typ 1 für Handwerker oder Lehrlinge mit Behinderungen subventionierte Vertragsarbeiter
- 027 Typ 1 (oder 0 für den öffentlichen Sektor) für junge Handarbeiterlehrlinge mit Behinderung bis zum Ende des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden
- 035 Typ 1 (oder 0 für den öffentlichen Sektor) für junge Handarbeiter mit Behinderung bis zum Ende des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden
- 485 Typ 0 für subventionierte Vertragsangestellte mit Behinderung
- 487 TYp 1 (oder 0 für den öffentlichen Sektor) für junge Angestellte mit Behinderung bis zum Ende des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden
- 492 TYp 0 für Angestellte mit Behinderung ab dem Jahr, in dem sie 19 Jahre alt werden
Sie sind vom Lohnmäßigungsbeitrag befreit und haben Anspruch auf eine erhöhte strukturelle Ermäßigung
2° mit den normalen Arbeitnehmerkennzahlen, wenn die Personen mit Behinderung von anderen Kategorien von Arbeitgebern beschäftigt werden.