Die Berechnungsgrundlage für Tageseltern ‚sui generis‘
Die Sozialversicherungsbeiträge für Tageseltern werden anhand eines fiktiven Lohns berechnet, der mit der folgenden Formel erhalten wird: T x E x L.
T = Anzahl der Betreuungstage. Ein Tag
entspricht der Betreuung eines Kindes über einen Tag. Die
maximale Anzahl der Betreuungstage pro Quartal beträgt (65 x 4)
= 260 Betreuungstage;
E = 1,9;
L = 3 x das garantierte durchschnittliche
monatliche Mindesteinkommen, geteilt durch 494.
Praktisch gesehen, wird der Fiktivlohn pro Monat berechnet, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass L variieren kann, wenn das garantierte durchschnittliche monatliche Mindesteinkommen im Laufe des Quartals geändert wird.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfA - Berechnungsgrundlage für Tageseltern
In der DmfA werden Tageseltern mit dem spezifischen Code 497 Typ 0 im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ angegeben.
Arbeitgebern steht ein Spreadsheet zur Verfügung für die Umrechnung von
• der eingetragenen Kapazität
• der tatsächlich geleisteten Kinderbetreuungstage und
• der Ruhetage