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Die Berufskrankheiten

Der Arbeitgeber ist hinsichtlich der Sozialen Sicherheit nicht verpflichtet, eine Versicherung gegen Berufskrankheiten seiner Arbeitnehmer abzuschließen. 

Wenn ein Arbeitnehmer unter einer Berufskrankheit leidet, steht die Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) für die Versicherung des Risikos und die Entschädigung der Opfer einer Berufskrankheit ein. 

Für Asbestopfer wurde eine spezielle Regelung ausgearbeitet. Ein innerhalb der Fedris eingerichteter Asbestfonds sorgt für die Entschädigung von Asbestopfern.

Für den öffentlichen Sektor gilt eine spezifische Regelung, bei der der Arbeitgeber selbst für das Risiko einer Berufskrankheit einsteht. Für die provinzialen und lokalen Verwaltungen übernimmt Fedris die Versicherung des Risikos und die Entschädigung der Opfer.