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120 zusätzliche freiwillige Überstunden „Wirtschaftsbelebungsstunden“ 3. und 4. Quartal 2021, 1., 2., 3. und 4. Quartal 2022 - Corona-Maßnahme

Noch unveröffentlichte Verordnungen sehen eine generelle Ausweitung des Systems der freiwilligen, sozialversicherungsfreien Überstunden vom 3. Quartal 2021 bis zum 4. Quartal 2022 vor.

Das bedeutet, dass im 3. Quartal 2021 und im 4. Quartal 2021 120 zusätzliche freiwillige Überstunden geleistet werden können, unabhängig von der Branche (jedoch beschränkt auf den Privat-Sektor) und unabhängig davon, ob die freiwilligen Überstunden aus dem 100-Stunden-Kontingent in diesem Jahr bereits verbraucht wurden. Auch im Jahr 2022 können in allen Quartalen und in allen Sektoren unabhängig von der Branche (jedoch beschränkt auf den Privat-Sektor) 120 zusätzliche freiwillige Überstunden geleistet werden. Weitere Informationen über freiwillige Überstunden im Allgemeinen und die zusätzlichen 120 Überstunden finden Sie auf der Website des FÖD BASK.

Für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 werden aber die zusätzlichen freiwilligen Überstunden, die bereits im 1. und 2. Quartal 2021 geleistet wurden, vom zusätzlichen Kontingent von 120 zusätzlichen Überstunden abgezogen.

Für die soziale Sicherheit werden diese 120 zusätzlichen Stunden von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit und müssen demnach auch nicht in der DmfA angegeben werden.

Bis zur Verabschiedung der gesetzlichen Regelung muss der Berufssteuervorabzug jedoch weiterhin einbehalten werden.