Regionale Beschäftigungsmaßnahme
Inhalt
- Meldung „Gelegenheitsarbeitnehmer Horeca-Sektor - extra“
- Stundenlohn - Lohn bei Krankheit
- Maßnahmen für den nichtkommerziellen Sektor
- Ausschluss Capelo
- Angaben, mit denen die Einhaltung einer Verpflichtung kontrolliert werden kann
- Abweichende Berechnungsgrundlage für Beitrag Behördenpension
- Krankheitsperiode statutarisches Personalmitglied im öffentlichen Sektor
- Begriff Freistellung von Leistungen
- Laufbahnmaßnahme
- Anzahl der von einem Seemann aufgebauten Urlaubstage
- Sektordetail Social/Non Profit
- Mobilitätsbudget
- Befreiung von der Zusatzpensionsregelung
- Stundenzahl flämischer Bildungsurlaub
- Regionale Beschäftigungsmaßnahme
- Datum Zuerkennung neuer Arbeitsplatz im Rahmen des „Maribel sozial“
- Zur Verfügung gestellte Personalmitglieder
Ab dem 01. Januar 2021 hat die Region Brüssel-Hauptstadt die Zielgruppenermäßigungen ‚langfristig Arbeitsuchende - Berufsübergangsprogramm‘ und ‚langfristig Arbeitsuchende - SEW‘ beendet und durch eine von ACTIRIS an den Arbeitgeber ausgezahlte Prämie ersetzt, um die Lohnkosten zu senken. Es handelt sich um Unternehmen, die als Sozialunternehmen und als bevollmächtigter sozialer Eingliederungsbetriebanerkannt sind. Um anerkannt oder bevollmächtigt zu sein, müssen sich der soziale Sitz oder der operative Sitz in der Region Brüssel-Hauptstadt befinden. Es ist demnach möglich, eine Prämie für einen Arbeitnehmer zu erhalten, der außerhalb der Region Brüssel-Hauptstadt von einem Unternehmen mit sozialem Sitz in der Region Brüssel-Hauptstadt beschäftigt ist, oder von einem Unternehmen mit einem sozialen Sitz in einer anderen Region für die Beschäftigung eines Arbeitnehmers in einer Niederlassungseinheit in der Region Brüssel-Hauptstadt.
Ab dem 1. Januar 2021 hat die Region Brüssel-Hauptstadt die Zielgruppenermäßigungen „Langzeitarbeitssuchende - Berufsübergangsprogramm“ und „Langzeitarbeitssuchende - SEW“ abgeschafft und durch eine Prämie ersetzt, die Actiris an den Arbeitgeber zahlt, um die Lohnkosten zu senken. Diese Unternehmen sind als Sozialunternehmen anerkannt und als Unternehmen für soziale Eingliederung beauftragt. Um anerkannt und beauftragt zu werden, muss sich der Sitz der Gesellschaft oder ein Betriebsbüro in der Region Brüssel-Hauptstadt befinden. Es ist also möglich, einen Bonus für einen Arbeitnehmer zu erhalten, der außerhalb der Region Brüssel-Hauptstadt von einem Unternehmen mit sozialem Sitz in der Region Brüssel-Hauptstadt beschäftigt wird, oder von einem Unternehmen mit sozialem Sitz in einer anderen Region für die Beschäftigung eines Arbeitnehmers in einer Betriebseinheit in der Region Brüssel-Hauptstadt.
B = Maßnahme der Region Brüssel-Hauptstadt für Eingliederungsstellen in der Sozialwirtschaft