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Ältere Arbeitnehmer - Wallonie (ohne deutschsprachige Gemeinschaft)

Ab dem 1. Juli 2017 wird die Wallonie eine neue Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer einführen, die die bestehende Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer ersetzt. Dies gilt nur für Arbeitnehmer, die in einer Niederlassungseinheit in der Wallonischen Region (mit Ausnahme der Deutschsprachigen Gemeinschaft) beschäftigt sind oder von dieser abhängen. Für Arbeitnehmer, die in einer anderen Region beschäftigt sind, ändert sich nichts.

Der Betrag der Zielgruppenermäßigung hängt vom Alter des Arbeitnehmers ab.

Betroffene Arbeitgeber

Alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen, die allen Regelungen unterliegen.

  • Alters- und Hinterbliebenenpensionen für Arbeitnehmer;
  • Kranken- und Invalidenversicherung, Sektor Gesundheitspflege;
  • Kranken- und Invalidenversicherung, Sektor Entschädigungen;
  • Arbeitslosigkeit;
  • Berufskrankheiten;
  • Arbeitsunfälle;
  • Jahresurlaub.

Betroffene Arbeitnehmer

  • Es handelt sich (wie beim früheren System) ausschließlich um Arbeitnehmer der Kategorie 1 der Strukturermäßigung,
  • Der Arbeitnehmer muss am letzten Tag des Quartals wenigstens 55 Jahre alt sein und er darf im vorhergehenden Quartal das gesetzliche Rentenalter (65 Jahre) nicht erreicht haben.
  • Nur ältere Arbeitnehmer, deren Referenzquartalslohn des laufenden Quartals weniger als 13.942,47 EUR beträgt, kommen in Betracht. Diese Grenze wird bei der Anpassung der Lohngrenze des Arbeitsbonus ab dem Quartal, das auf das Quartal folgt, in dem diese Lohngrenze erhöht wird, oder, wenn diese Erhöhung bei Quartalsbeginn erfolgt, ab diesem Quartal, angepasst:
    • ab dem 3. Quartal 2022 entspricht die Grenze 15.701,50 EUR.

Ausschlüsse

Arbeitnehmer, die über das gesamte Quartal keine effektiven Leistungen erbringen, sind ausgeschlossen, ausgenommen im Fall:

  • einer gesetzlichen vollständigen Aussetzung der Ausführung des Arbeitsvertrags, wie
    • die im Gesetz vom 03. Juli 1978 über die Arbeitsverträge bestimmten Aussetzungen (Krankheit, Unfall, …)
    • einer vollständigen Unterbrechung im Rahmen eines Zeitkredits
    • einer vollständigen Unterbrechung im Rahmen eines thematischen Urlaubs
  • einer Freistellung von Leistungen während des Kündigungszeitraums gemäß Artikel 37 desselben Gesetzes.

Der Arbeitgeber meldet im DmfA-Block ‚Beschäftigung Auskünfte‘ im Feld ‚Freistellung von Leistungen‘ die Situation des Arbeitnehmers.

Betrag der Ermäßigung

  • Der mindestens 55, aber weniger als 58 Jahre alte Arbeitnehmer (am letzten Tag des Quartals) eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung G2 (400,00 EUR).
  • Der mindestens 58, aber weniger als 62 Jahre alte Arbeitnehmer (am letzten Tag des Quartals) eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung G1 (1.000,00 EUR).
  • Der mindestens 62 Jahre alte Arbeitnehmer (am letzten Tag des Quartals) eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung G8(1.150,00 EUR).

 

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Meldung der Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer - Wallonische Region

  Ab 3/2017 werden die regionalen Zielgruppenermäßigungen für ältere Arbeitnehmer, die in einer Niederlassungseinheit in der Wallonischen Region (aber nicht in der Deutschsprachigen Gemeinschaft) beschäftigt oder ihr unterstellt sind, im Block 90109 „Ermäßigung Beschäftigung“ mit folgenden Angaben eingetragen:

Wallonische Region

Beschäftigte Arbeitnehmer:

 

Ermäßigung

 Pauschale

Dauer  Code

 Berechnungsgrundlage

Betrag der Ermäßigung

 Beginndatum des Anspruchs

 Bescheinigung ausgestellt von

Ältere Arbeitnehmer von 55 bis einschließlich 57 Jahren 1

G2 (400 €)

Alle betroffenen Quartale

8320

/

ja

/

/
Ältere Arbeitnehmer von 58 bis 61 Jahren1 G1 (1000 €)
Alle betroffenen Quartale 8320
/
ja
/
/

Ältere Arbeitnehmer von wenigstens 62 Jahren
und bis zum letzten Tag des Quartals, in dem der Arbeitnehmer 65 wird1

G8 (1500 €)
Alle betroffenen Quartale 8320
/
ja
/
/

  1 am letzten Tag des Quartals und wenn der Arbeitnehmer die Bedingungen erfüllt.

Ab 3/2018 ist die Ermäßigung 8320 nur möglich, wenn der Wert „0“ im Feld „Freistellung Leistungen“ (00826) im Block „Beschäftigung - Erläuterungen“ (90313) angegeben ist.

Bei Einreichung der DmfA per Internet werden die Ermäßigungen 8050 und 8320 automatisch berechnet, wenn sie aktiviert werden.