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Gewährung von Ausgleichsprämien an Arbeitgeber im Veranstaltungssektor und in bestimmten anderen Sektoren

Die Regierung hat beschlossen, Arbeitgebern aus dem Veranstaltungssektor und bestimmten anderen Sektoren eine Ausgleichsprämie zu gewähren, um diese Sektoren zu unterstützen und Entlassungen aufgrund der COVID-19-Pandemie zu vermeiden, indem die Lohnkosten für Arbeitnehmer gesenkt werden.

Die Prämie entspricht der Höhe der fälligen Netto-Arbeitgeberanteile und dem Arbeitgeber-Solidaritätsbeitrag für Studierende entweder für das 2. Quartal 2021, das 3. Quartal 2021 oder das 4. Quartal 2021, wobei der günstigere der beiden Beträge zuerkannt wird.

Das Gesetz, das diese Frage regelt, wurde am 2. Februar 2022 in der Kommission für soziale Angelegenheiten verabschiedet.

In Erwartung der Abstimmung über das Gesetz in der Kammer und seiner Veröffentlichung sowie der Genehmigung durch die Europäische Kommission stellen wir die folgenden Informationen unter Vorbehalt zur Verfügung.

Die Ausweitung des Geltungsbereichs, wie sie im Königlichen Erlass zur Umsetzung von Artikel [44] des Gesetzes vom XX. XX. 2022 über vorübergehende Unterstützungsmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie enthalten ist, wird ebenfalls vorbehaltlich der Abstimmung des genannten Gesetzes in der Kammer und seiner Veröffentlichung und Genehmigung durch die Europäische Kommission mitgeteilt.

Anwendungsbereich und Bedingungen der Maßnahme

Gesetz über vorübergehende Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

  • Diese Maßnahme gilt für Arbeitgeber
    • aus dem privaten Sektor und
    • deren Haupttätigkeit im Veranstaltungssektor liegt oder
    • für Arbeitgeber, die in Anwendung des „Pandemie-KE“ vom 28. Oktober 2021, geändert durch den Erlass vom 4. Dezember 2021, für die Öffentlichkeit geschlossen sind und zu den folgenden Sektoren gehören:
      • Diskotheken und Tanzlokale
      • Indoor-Spielplätze
  • Für diejenigen Arbeitgeber, deren Haupttätigkeit im Verantstaltungssektor liegt, geht es speziell um die Arbeitgeber,
    • die unter der Paritätischen Kommission für die Unterhaltungsindustrie (PK 304) fallen, d. h. die in die LSS-Arbeitgeberkategorie 562 oder 662 eingestuft wurden
    • oder deren Haupttätigkeit im Veranstaltungssektor besteht in:
      • der Ausübung der darstellenden Künste, einschließlich der Ausübung der darstellenden Künste durch selbstständige Künstler (NACE-Code 90011) und der Ausübung der darstellenden Künste durch künstlerische Ensembles (NACE-Code 90012);
      • der Förderung und Organisation von Veranstaltungen der darstellenden Künste (NACE-Code 90021);
      • der Konzeption und Errichtung von Bühnen (NACE-Code 90022);
      • spezialisierten Bild-, Beleuchtungs- und Tontechniken (NACE-Code 90023);
      • unterstützenden Aktivitäten für die darstellenden Künste (NACE-Code 90029);
      • der Ausübung des künstlerischen Schaffens (NACE-Code 90031);
      • unterstützenden Aktivitäten für das künstlerische Schaffen (NACE-Code 90032);
      • dem Betrieb von Schauspielhäusern, Theatern, Konzertsälen, Varietés, Kabaretts und anderen Einrichtungen für Bühnenkunst (NACE-Code 90041);
      • dem Betrieb von Tonstudios für Dritte (NACE-Code 90041);
      • der Verwaltung und dem Betrieb von Kulturzentren (NACE-Code 90042);
      • der Verwaltung und dem Betrieb von multifunktionalen Zentren und Veranstaltungshallen, hauptsächlich für die darstellenden Künste und das künstlerische Schaffen (NACE-Code 90042);
      • der Organisation von Kongressen und Messen (NACE-Code 82300);
      • der Organisation von Sportveranstaltungen. Bezüglich der Organisation von Sportveranstaltungen ist die Maßnahme auf Arbeitgeber mit dem NACE-Code 93199 beschränkt, die nachweisen können, dass ihre Haupttätigkeit in der Organisation von Sportveranstaltungen besteht.
  • Arbeitgeber, die nicht unter die PK 304 oder die genannten NACE-Codes fallen, aber ähnliche Tätigkeiten ausüben, können ebenfalls von der Maßnahme profitieren, wenn sie nachweisen können, dass ihre Haupttätigkeit, was die Beschäftigung angeht, im Veranstaltungssektor angesiedelt ist. Bevor die Prämie gewährt wird, prüft das LSS die Haupttätigkeit des Arbeitgebers, der einen Antrag einreicht.
  • Der Begriff „Veranstaltung“
    • Für die Zwecke der Maßnahme kann eine Veranstaltung als ein organisiertes, befristetes und für ein öffentliches Publikum bestimmtes Ereignis betrachtet werden.  Die Veranstaltung kann öffentlich oder privat sein.  Es kann groß oder klein sein, und es kann wiederkehrend oder punktuell sein.  Eine Veranstaltung ist in jedem Fall zeitlich begrenzt.
  • Was die Arbeitgeber aus den Sektoren der Tanzlokale und der Diskotheken betrifft, können die Arbeitgeber mit NACE-code 56.302 (Diskotheken, Tanzlokale usw.) sind im Rahmen der Maßnahme förderfähig sein. Arbeitgeber, die nicht unter diesen NACE-Code fallen, können die Maßnahme in Anspruch nehmen, wenn sie nachweisen können, dass ihre Haupttätigkeit, was die Beschäftigung angeht, in den Sektor der Tanzlokale und Diskotheken fällt. und dass ihre Haupttätigkeit in Anwendung des „Pandemie-Erlasses“ vom 28. Oktober 2021, geändert durch den Erlass vom 4. Dezember 2021, für die Öffentlichkeit geschlossen ist.
    • Das LSS prüft vor der Gewährung der Prämie die Haupttätigkeit des antragstellenden Arbeitgebers.
  • Für die Indoor-Spielplätze gibt es keine spezifische LSS-Arbeitgeberkategorie oder einen NACE-Code. Sie können die Maßnahme in Anspruch nehmen, wenn sie nachweisen können, dass ihre Haupttätigkeit, was die Beschäftigung angeht, in den Sektor der Indoor-Spielplätze fällt. und dass ihre Haupttätigkeit in Anwendung des „Pandemie-Erlasses“ vom 28. Oktober 2021, geändert durch den Erlass vom 4. Dezember 2021, für die Öffentlichkeit geschlossen ist.
    • Das LSS prüft vor der Gewährung der Prämie die Haupttätigkeit des antragstellenden Arbeitgebers.

Ausdehnung des Geltungsbereichs des Gesetzes

  • Der Königliche Erlass zur Durchführung von Artikel [44] des Gesetzes vom XX. XX. 2022 über vorübergehende Unterstützungsmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie dehnt den Anwendungsbereich des Gesetzes auf Arbeitgeber aus, die aufgrund von Artikel 7, §1, Absatz 2, 2° für die Öffentlichkeit geschlossen waren, des königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2021 über die verwaltungspolizeilichen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Folgen der ausgerufenen epidemischen Notsituation in Bezug auf die Pandemie des Coronavirus COVID-19 für die Volksgesundheit zu verhindern, in der am 26. Dezember 2021 geltenden Fassung, und unter der Voraussetzung, dass die Haupttätigkeit in Innenräumen stattfindet.
  • kommen für diese Ausdehnung in Frage:
    • subtropische Schwimmbäder 
    • Trampolinparks
    • Bowlinghallen
    • Snooker- und Billardhallen
    • Dartshallen
    • Einrichtungen für Paintballspiele und Laserspiele
    • Fluchträume
  • Arbeitgeber mit dem NACE-Code 93.291 (Betrieb von Snooker- und Billardhallen) können von der Maßnahme profitieren.
  • Die anderen Arbeitgeber können die Maßnahme in Anspruch nehmen, wenn sie nachweisen können, dass ihre die Haupttätigkeit, gemessen an der Beschäftigung, in einen der oben genannten Sektoren fällt
    • und dass diese Haupttätigkeit gemäß Artikel 7 § 1 Absatz 2, 2° des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2021 über die verwaltungspolizeilichen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Folgen der ausgerufenen epidemischen Notsituation in Bezug auf die Pandemie des Coronavirus COVID-19 für die Volksgesundheit zu verhindern, in der am 26. Dezember 2021 geltenden Fassung, für die Öffentlichkeit geschlossen wurde
    • und soweit die Haupttätigkeit hauptsächlich in Innenräumen ausgeübt wird.
  • Das LSS prüft vor der Gewährung der Prämie die Haupttätigkeit des antragstellenden Arbeitgebers.

Begriffe

  • Um die Prämie in Anspruch nehmen zu können, muss der Arbeitgeber die folgenden zusätzlichen Bedingungen erfüllen:
    • Die Prämie muss für die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsverhältnisses im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022 verwendet werden.
      • Konkret ist die Prämie auf 80 % der Bruttolöhne begrenzt, die dem Landesamt für soziale Sicherheit für die betreffenden Quartale gemeldet wurden, einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge für diesen Zeitraum. Bruttolöhne und Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die während dieses Zeitraums entlassen werden
        , werden nicht berücksichtigt, es sei denn, sie werden aus dringenden Gründen entlassen. Für diese Bedingung führt das LSS a posteriori Kontrollen auf der Grundlage der DmfA des 1. und 2. Quartals 2022 durch.
    • Der Arbeitgeber hat im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022 Folgendes zu unterlassen:
      • die Ausschüttung von Dividenden an die Aktionäre;
      • die Zahlung von Boni an die Mitglieder des Vorstands und die leitenden Angestellten des Unternehmens; 
      • den Rückkauf von eigenen Aktien.

Um die Ausgleichsprämie in Anspruch nehmen zu können, muss der Arbeitgeber bis spätestens 15. Mai 2022 einen Antrag beim LSS über eine sichere Online-Anwendung einreichen.

  • Das LSS wird die Einhaltung der Bedingungen im Nachhinein überprüfen.

Arbeitgeber, die ihren Antrag vor dem 26. Februar 2022 einreichen, können für eine vorläufige Prämie in Betracht kommen, die auf der Grundlage der Daten des zweiten und dritten Quartals 2021 berechnet wird, wobei der höhere der beiden Beträge gewährt wird. Sie werden dann automatisch bei der Berechnung der endgültigen Prämie berücksichtigt.

  • Arbeitgeber, die ihren Antrag zwischen dem 26. Februar 2022 und dem 15. Mai 2022 einreichen, haben Anspruch auf die endgültige Prämie, die auf der Grundlage der Daten des zweiten, dritten und vierten Quartals 2021 berechnet wird, wobei der höchste der drei Beträge gewährt wird.

Ausgleichsprämie

Berechnung der vorläufigen Prämie

  • Die Ausgleichsprämie wird für alle Arbeitnehmer und Studenten der betreffenden Arbeitgeber berechnet, mit Ausnahme der Flexi-Jobs und der spezifischen Arbeitnehmer, die nicht in der DmfA angegeben wurden, wie z. B. Freiwillige.
  • Der Netto-Grundarbeitgeberbeitrag ist der Grundarbeitgeberbeitrag, einschließlich des Lohnmäßigungsbeitrags, abzüglich der strukturellen Ermäßigungen und der Zielgruppenermäßigungen.
    • Sind nicht im Anwendungsbereich enthalten:
    • die Arbeitnehmerbeiträge
    • die besonderen Arbeitgeberbeiträge wie u. a.:
      • der Beitrag zur Regelung des Jahresurlaubs der Handarbeiter;
      • der Beitrag 1,60 % oder 1,69 %
      • der Beitrag Risikogruppen
      • die Beiträge zum Fonds für Betriebsschließungen
      • die Beiträge zum Fonds für Existenzsicherung
      • die Beiträge für den 2. Pensionspfeiler
  •  Unter Arbeitgeber-Solidaritätsbeitrag, geschuldet für Studenten, wird der vom Arbeitgeber gezahlte Teil des Solidaritätsbeitrags (5,42 %) verstanden.

Berechnung der endgültigen Prämie

  • Für alle Arbeitgeber, die vor dem 26. Februar 2022 einen Antrag gestellt und die Bestätigung erhalten haben, dass sie für die Maßnahme in Frage kommen, wird das LSS die Höhe der vorläufigen Prämie berechnen.
  • Die vorläufige Prämie wird nur für die Arbeitgeber berechnet, die im ersten Quartal 2022 im LSS-Verzeichnis aktiv sind.
  • Die Berechnung der vorläufigen Prämie erfolgt auf der Grundlage eines „Fotos“ der DmfA-Meldung für das 2. Quartal 2021 und das 3. Quartal 2021 zu einem Ende Februar noch festzulegenden Termin. Änderungen an der DmfA-Meldung, die nach diesem Zeitpunkt vorgenommen werden, werden nicht berücksichtigt.
  • Der Betrag der vorläufigen Prämie entspricht 
    • dem Betrag des Nettoarbeitgeberbeitrags für das 2. Quartal 2021 + dem vom Arbeitgeber geschuldeten Solidaritätsbeitrag für Studentenarbeit für das 2. Quartal 2021.
               oder
    • dem Betrag des Nettoarbeitgeberbeitrags für das 3. Quartal 2021 + dem vom Arbeitgeber geschuldeten Solidaritätsbeitrag für Studentenarbeit für das 3. Quartal 2021.
  • Der höchste Betrag der 2 wird vergeben.

Schritt 1: Spezifisches Verfahren für Arbeitgeber im Veranstaltungssektor

Was die prämienberechtigten Arbeitgeber betrifft, so wird die endgültige Prämie nur für die Arbeitgeber berechnet, die im 2. Quartal 2022 im Verzeichnis des LSS aktiv waren.

  • Arbeitgeber, die ihren Antrag vor dem 26. Februar 2022 gestellt haben und eine vorläufige Prämie erhalten haben
    • Die Berechnung der endgültigen Prämie erfolgt auf der Grundlage eines „Fotos“ der DmfA-Meldung für das 4. Quartal 2021 zu einem noch festzulegenden Termin Ende Mai. Änderungen an der DmfA-Meldung, die nach diesem Zeitpunkt vorgenommen werden, werden nicht berücksichtigt.
    • Der Betrag der endgültigen Prämie entspricht
      • dem Betrag des Nettoarbeitgeberbeitrags für das 4. Quartal 2021 + dem vom Arbeitgeber geschuldeten Solidaritätsbeitrag für Studentenarbeit für das 4. Quartal 2021.
      • Vergleich zwischen dem Betrag der vorläufigen Prämie und dem der endgültigen Prämie:
        • Ist der Betrag der endgültigen Prämie niedriger als der Betrag der vorläufigen Prämie, wird der Betrag der vorläufigen Prämie übernommen.
        • Ist der Betrag der endgültigen Prämie höher als der Betrag der vorläufigen Prämie, so wird dem Arbeitgeber eine Zusatzprämie in Höhe des Differenzbetrags gewährt.
  • Arbeitgeber, die ihren Antrag zwischen dem 26. Februar 2022 und dem 15. Mai 2022 gestellt und noch keine vorläufige Prämie erhalten haben
    • Die Berechnung der endgültigen Prämie erfolgt zum einen auf der Grundlage eines „Fotos“ der DmfA-Erklärung des 2.   Quartals 2021 und des 3.   Quartals 2021 zum gleichen Zeitpunkt wie bei der vorläufigen Prämie und zum anderen auf der Grundlage des 4.   Quartals 2021 zu einem noch festzulegenden Termin Ende Mai. Änderungen, die nach diesen Terminen in der DmfA registriert werden, werden nicht berücksichtigt.
      • Der Betrag der endgültigen Prämie entspricht dem Betrag des Nettoarbeitgeberbeitrags für das 2. Quartal 2021 + dem vom Arbeitgeber geschuldeten Solidaritätsbeitrag für Studentenarbeit für das 2. Quartal 2021.
      • oder
      • dem Betrag des Nettoarbeitgeberbeitrags für das 3. Quartal 2021 + dem vom Arbeitgeber geschuldeten Solidaritätsbeitrag für Studentenarbeit für das 3. Quartal 2021.
      • oder
      • dem Betrag des Nettoarbeitgeberbeitrags für das 4. Quartal 2021 + dem vom Arbeitgeber geschuldeten Solidaritätsbeitrag für Studentenarbeit für das 4. Quartal 2021.
    • Der höchste Betrag der 3 wird vergeben.

Verfahren

Schritt 2: Beantragung der Prämie beim LSS über eine Online-Anwendung und Zusendung der Empfangsbestätigung für den Antrag

Arbeitgeber, die aufgrund ihrer Haupttätigkeit, die anhand ihrer Arbeitgeberkategorie oder ihres NACE-Codes bestimmt werden kann, in den Anwendungsbereich der Maßnahme fallen.

  • die unter die Arbeitgeberkategorie 562 oder 662 oder einen der Nace-Codes fallen, die in den Anwendungsbereich der Maßnahme fallen, mit Ausnahme des Nace-Codes für den Sportsektor (93199) und
  • deren Haupttätigkeit bereits vom LSS im Rahmen der Ermäßigung für den Veranstaltungssektor überprüft wurde und deren Haupttätigkeit tatsächlich mit der Organisation von Veranstaltungen verbunden war,

Diese Arbeitgeber werden zu einer einfachen Anwendung weitergeleitet, in der sie bestätigen müssen, dass sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Sie erhalten eine Empfangsbestätigung für den Antrag, eine Zusammenfassung des Antrags und eine Bestätigung, dass sie die Maßnahme vorbehaltlich weiterer Prüfungen in Anspruch nehmen können.

Arbeitgeber, die sich dafür entschieden haben, ihre Dokumente nur über ihre e-Box (Opt-in) zu erhalten, werden diese Informationen nur elektronisch in ihrer e-Box bekommen. Die anderen Arbeitgeber erhalten diese Informationen auch in Papierform.

Schritt 3: Berechnung des Betrags der vorläufigen Prämie, Mitteilung und Kontierung

Arbeitgeber, die die Ausgleichsprämie in Anspruch nehmen möchten, können diese bis zum 15. Mai 2022 über eine sichere Online-Anwendung beantragen.

Arbeitgeber, die aufgrund ihrer Haupttätigkeit, die anhand ihrer Arbeitgeberkategorie oder ihres NACE-Codes bestimmt werden kann, in den Anwendungsbereich der Maßnahme fallen.

Diese Arbeitgeber werden zu einer einfachen Anwendung weitergeleitet, in der sie bestätigen müssen, dass sie die Voraussetzungen zur Beanspruchung der Maßnahme erfüllen.

Sie erhalten eine Empfangsbestätigung für den Antrag, eine Zusammenfassung des Antrags und eine Bestätigung, dass sie vorbehaltlich nachträglicher Kontrollen für die Maßnahme in Frage kommen.

Arbeitgeber, die sich dafür entschieden haben, ihre Dokumente nur über ihre e-Box (Opt-in) zu erhalten, werden diese Informationen nur elektronisch in ihrer e-Box bekommen. Die anderen Arbeitgeber erhalten diese Informationen auch in Papierform.

Sie betrifft Arbeitgeber

  • im Veranstaltungssektor und
    • die unter die Arbeitgeberkategorie 562 oder 662 oder einen der Nace-Codes fallen, die in den Anwendungsbereich der Maßnahme fallen, mit Ausnahme des Nace-Codes für den Sportsektor (93199)
              oder
    • deren Haupttätigkeit bereits vom LSS im Rahmen der Ermäßigung für den Veranstaltungssektor überprüft wurde und deren Haupttätigkeit tatsächlich mit der Organisation von Veranstaltungen verbunden war.
  • von Diskotheken und Tanzlokalen, die unter den NACE-Code 56.302 (Diskotheken, Tanzlokale und dergleichen) fallen
  • von Snooker- und Billardhallen, die unter den NACE-Code 93.291 (Betrieb von Snooker- und Billardhallen) fallen.

Andere Arbeitgeber, die einen Antrag stellen

Diese Arbeitgeber werden auf ein spezielles Antragsformular verwiesen, in dem sie bestätigen müssen, dass sie die Bedingungen erfüllen, und in dem sie um zusätzliche Informationen gebeten werden, insbesondere in Bezug auf ihre Haupttätigkeit.

Sie erhalten eine Empfangsbestätigung mit einer Zusammenfassung des Antrags.

Anhand dieser Informationen prüft das LSS, ob der Arbeitgeber Anspruch auf die Ausgleichsprämie hat.

Nach Analyse:

  • Wenn die Haupttätigkeit des Arbeitgebers in den Anwendungsbereich fällt, erhält er eine Bestätigung, dass er die Maßnahme vorbehaltlich einer nachträglichen Kontrolle in Anspruch nehmen kann;
  • Wenn die Haupttätigkeit des Arbeitgebers nicht in den Anwendungsbereich der Maßnahme fällt, wird er darüber informiert, dass er sie nicht in Anspruch nehmen kann.

Wenn ein Arbeitgeber auf der Grundlage der dem LSS zur Verfügung stehenden Elemente nicht für die Maßnahme in Frage kommt, er aber glaubt, dass er dennoch von der Maßnahme profitieren kann, kann er dies dem LSS über die in der Antwort des LSS angegebene E-Mail-Adresse mitteilen.

Arbeitgeber, die sich dafür entschieden haben, ihre Dokumente nur über ihre e-Box (Opt-in) zu erhalten, werden diese Informationen nur elektronisch in ihrer e-Box bekommen. Die anderen Arbeitgeber erhalten diese Informationen auch in Papierform.

Schritt 3: Berechnung des Betrags der vorläufigen Prämie, Mitteilung und Kontierung

Für alle Arbeitgeber, die vor dem 26. Februar 2022 einen Antrag gestellt und eine Bestätigung über die Berechtigung erhalten haben, wird das LSS die Höhe der vorläufigen Prämie, wie erläutert, berechnen.

Bis Ende Februar 2022 wird den Arbeitgebern, die für die vorläufige Prämie in Frage kommen, die Höhe der Prämie durch eine elektronische Nachricht in ihrer e-Box mitgeteilt.

Arbeitgeber, die sich dafür entschieden haben, ihre Dokumente nur über ihre e-Box (Opt-in) zu erhalten, werden diese Informationen nur elektronisch in ihrer e-Box bekommen. Die anderen Arbeitgeber erhalten diese Informationen auch in Papierform.

Der Betrag dieser Prämie wird zunächst von Amts wegen zur Begleichung der dem Landesamt für soziale Sicherheit geschuldeten Beträge verwendet, die sich auf das 1. Quartal 2022 beziehen, und dann gegebenenfalls zur Begleichung der anderen dem genannten Landesamt für soziale Sicherheit geschuldeten Beträge, wobei die älteste Schuld gemäß Artikel 25 des genannten Gesetzes vom 27. Juni 1969 angerechnet wird.  Verbleibt nach der Zuteilung ein Restbetrag, kann der Arbeitgeber dessen Auszahlung verlangen. Tut der Arbeitgeber dies nicht, wird der Saldo auf die ersten an das LSS zu zahlenden Beträge angerechnet.

Schritt 4: Berechnung des Betrags der endgültigen Prämie, Mitteilung und Kontierung

Für alle Arbeitgeber, die vor dem 16. Mai 2022 einen Antrag gestellt und eine Bestätigung über die Berechtigung erhalten haben, wird das LSS die Höhe der endgültigen Prämie, wie erläutert, berechnen.

Bis Ende Mai 2022 wird den anspruchsberechtigten Arbeitgebern die Höhe der endgültigen Prämie durch eine elektronische Nachricht in ihrer e-Box mitgeteilt.

Arbeitgeber, die sich dafür entschieden haben, ihre Dokumente nur über ihre e-Box (Opt-in) zu erhalten, werden diese Informationen nur elektronisch in ihrer e-Box bekommen. Die anderen Arbeitgeber erhalten diese Informationen auch in Papierform.

Der Betrag dieser Prämie wird zunächst von Amts wegen zur Begleichung der dem Landesamt für soziale Sicherheit geschuldeten Beträge für das 2. Quartal 2022 verwendet und danach gegebenenfalls zur Begleichung der anderen dem genannten Landesamt für soziale Sicherheit geschuldeten Beträge, und zwar unter Anrechnung auf die älteste Schuld gemäß Artikel 25 des genannten Gesetzes vom 27. Juni 1969.  Verbleibt nach der Zuteilung ein Restbetrag, kann der Arbeitgeber dessen Auszahlung verlangen. Tut der Arbeitgeber dies nicht, wird der Saldo auf die ersten an das LSS zu zahlenden Beträge angerechnet.