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Stundenlohn - Lohn bei Krankheit

Spezifische Informationen für den Bausektor

Im Bausektor gibt es ein System der Lohnerstattung bei Krankheit durch den Fonds für Existenzsicherung.

Ab dem ersten Quartal 2011 wird über die DmfA eine Reihe zusätzlicher Angaben angefordert, um die Verwaltungsformalitäten für den Erhalt der Erstattung zu verringern. Diese Angaben sind daher nur für Bauarbeiter (einschließlich der Aushilfskräfte im Bausektor) zu übermitteln.

Stundenlohn

In diesem Feld muss der Stundenlohn gemeldet werden, der am Ende dieses Quartals anwendbar ist. Ab dem ersten Quartal 2011 ist der Stundenlohn für jedes Quartal zu melden (davor war dies ausschließlich für das dritte Quartal jedes Jahres der Fall).

Anzahl der Krankheitstage

In dieses Feld ist die Anzahl der krankheitsbedingten Abwesenheitstage der Bauarbeiter einzutragen. Es handelt sich daher nur um die Tage mit garantiertem Lohn für die erste Woche (und vom Arbeitgeber bezahlte Karenztage), aber nicht um den (die) Tag(e) garantierten Tageslohns für den (die) vom Arbeitgeber gezahlten unvollständigen Arbeitstag(e).

Diese Tage sind daher auch (zusammen mit anderen als den gearbeiteten Tagen) mit dem Leistungscode 1 anzugeben.

Lohn bei Krankheit

In dieses Feld ist der Bruttobetrag des Lohns einzutragen, den der Arbeitgeber dem Bauarbeiter für das Quartal während der Krankheit gezahlt hat. Es handelt sich dabei sowohl um den Lohn, für den Sozialversicherungsbeiträge geschuldet werden (erste Woche garantierter Lohn), als auch um den Lohn, für den keine Beiträge geschuldet werden (zweite Krankheitswoche und Ergänzung zum Krankengeld, das für den Rest des ersten Monats gezahlt wird), aber nicht um den Lohn für den Tag garantierten Tageslohns.

Die „Anzahl der Krankheitstage“ und der „Lohn bei Krankheit“ sind sowohl bei Abwesenheit wegen Krankheit als auch bei Abwesenheit wegen gemeinrechtlichen Unfalls zu melden. Bei Abwesenheit wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit sind diese Angaben nicht erforderlich.

 

 

Spezifisch für die Ziegelindustrie

Stundenlohn

Ab dem 1. Januar 2022 ist dieses Feld auch für Arbeitnehmer in der Ziegelindustrie obligatorisch. Diese Daten werden vom Sektor für die Berechnung der Prämie für den 2. Pensionspfeiler benötigt.

 

 

Krisenmaßnahme COVID-19

Im Rahmen einer möglichen Rückzahlung eines Teils des garantierten Lohns als mögliche Corona-Maßnahme wird ab dem 2. Quartal 2020 verlangt, das Feld „Lohn bei Krankheitauch für Arbeitnehmer außerhalb des Bausektors auszufüllen. Dies gilt sowohl für die DmfA- als auch für die DmfAPPL-Meldungen.

  • Für die im Baugewerbesektor beschäftigten Arbeiter, einschließlich der Leiharbeitnehmer, ändert sich nichts und müssen die 3 vorgesehenen Felder ausgefüllt werden (‚Stundenlohn‘, ‚Anzahl Krankheitstage‘ und ‚Lohn bei Krankheitsausfall‘).

  • Für in anderen Sektoren beschäftigten Arbeiter muss ab dem 2. Quartal 2020 ebenfalls das Feld ‚Lohn bei Krankheitsausfall‘ (aber nicht die Felder „Stundenlohn“ und „Anzahl Krankheitstage“) anhand der Modalitäten für die Arbeiter im Baugewerbesektor ausgefüllt werden.

  • Für in allen Sektoren beschäftigte Angestellte muss ab dem 2. FTE Quartal 2020 das Feld ‚Lohn bei Krankheitsausfall‘ (aber nicht die Felder ‚Stundenlohn‘ und ‚Anzahl Krankheitstage‘) ausgefüllt werden. Diesen Betrag berechnet man als eine verhältnismäßige Beschäftigungszeile wie folgt:
    • für Angestellte angegeben in Tagen:
      • Lohn bei Krankheitsausfall‘ = (tatsächlicher Lohn / Gesamtzahl der Lohntage) x Anzahl der Tage ‚Lohn bei Krankheitsausfall
         
    • für Angestellte angegeben in Stunden:
      • Lohn bei Krankheitsausfall‘ = (tatsächlicher Lohn / Gesamtzahl der Lohnstunden) x Anzahl der Stunden ‚Lohn bei Krankheitsausfall
         
    • mit als tatsächlichem Lohn
      • = die Summe der Lohncodes 1, 2(*), 5, 6, 10(*), 12, 22 und 23(*) (DmfA)
        (*) unter Ausschluss der Jahresbeiträge und einmaligen Beiträge und mit Verteilung der übrigen Beiträge über alle Beschäftigungszeilen eines Quartals, wenn diese gruppiert in einer Beschäftigungszeile angegeben werden
         
    • mit als Anzahl Tage / Stunden entlohnt
      • = die Summe der Leistungscodes 1, 3, 4, 5, 20 (DmfA)
         
    • mit als Anzahl Tage / Stunden garantierte Lohn / Lohn bei Krankheitsausfall
      • = Anzahl Tage / Stunden Arbeitsunfähigkeit mit garantiertem Monatslohn, der Teil der Leistungen unter dem Leistungscode 1 ist, für den der Arbeitgeber die Lohnkosten trägt (d. h. nicht im Falle eines anerkannten Arbeitsunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit).

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Informationen Bausektor

In der DmfA werden die spezifischen Angaben für den Bausektor im Block 90313 „Beschäftigung - Auskünfte“ angegeben.

Das Feld 00862 „Stundenlohn in Tausendstel Euro“ muss ausgefüllt werden

  • durch Arbeitgeber mit der Kategorie 024, 026, 044, 054, 224, 226, 244, 254
  • für ihr Arbeitnehmer, die mit der Arbeitnehmerkennzahl 015 (ausgenommen Lehrlinge), 024 und 027 gemeldet werden.

Die beiden Felder 01010 „Anzahl Tage garantierter Lohn erste Woche“ und 01011 „Im Krankheitsfall gezahlter Bruttolohn“ müssen ebenfalls ausgefüllt werden, wenn durch einen garantierten Lohn für die erste Woche gedeckte Tage gezahlt werden.