Dimona für das Personal der Unterrichtsanstalten
Ab dem 1. Januar 2022 darf der Typ dimona „TEA“ nicht mehr verwendet werden, sondern diese Arbeitnehmer müssen auch mit dem Typ „OTH“ angegeben werden.
Ab dem 1. Januar 2022 darf der Typ dimona „TEA“ nicht mehr verwendet werden, sondern diese Arbeitnehmer müssen auch mit dem Typ „OTH“ angegeben werden.