Pensionen
Die gesetzliche und vorzeitige Ruhestandspension
Das gesetzliche Pensionsalter liegt in Belgien bei 65 Jahren
(und wird 2025 auf 66 Jahre und 2030 auf 67 Jahre
erhöht).
Ein Arbeitnehmer oder Beamter kann vorzeitig in Ruhestand
gehen, wenn er wenigstens 63 Jahre alt ist und 42 Jahre
gearbeitet hat. Ausnahmen bestehen für Personen mit einer
langen beruflichen Laufbahn und Personen, die vor dem 1.1.1956
geboren sind. Bei der ersten Kategorie handelt es sich um
Personen, die wenigstens 60 Jahre alt sind und eine berufliche
Laufbahn von 44 Jahren haben, und Personen, die wenigstens 61
Jahre alt sind und eine berufliche Laufbahn von 43 Jahren
haben. Bei der zweiten Kategorie handelt es sich um
Arbeitnehmer und Beamte, die in Pension gehen können, wenn sie
37 Kalenderjahre annehmbare Dienste nachweisen können.
Der Pensionsantrag
Auch Arbeitnehmer, die die Ruhestandspension vorzeitig oder
nach dem gesetzlichen Pensionsalter aufnehmen möchten, müssen
einen Pensionsantrag einreichen.
Es muss kein Pensionsantrag eingereicht werden, wenn der
Arbeitnehmer in Pension gehen möchte, wenn er das gesetzliche
Pensionsalter erreicht. In diesem Alter leitet der Föderale
Pensionsdienst (FPD) automatisch eine Untersuchung ein.
Der Pensionsantrag kann vom Arbeitnehmer frühestens ein Jahr vor dem Eingangsdatum eingereicht werden:
Sigedis identifiziert die Arbeitnehmer und Beamte und
aktualisiert ihre Laufbahnangaben für die Soziale
Sicherheit.
- bei der Gemeindeverwaltung des Hauptwohnsitzes;
- bei einer der 200 lokalen Pensionsanlaufstellen des FPD;
- über die Website
www.pensioenaanvraag.be.
Die persönlichen Laufbahnangaben
Sigedis identifiziert Angestellte und Beamte und speichert ihre
Laufbahndaten für die Soziale Sicherheit.
Der Online-Dienst mycareer.be bietet einen
detaillierten Überblick über die berufliche Laufbahn, sowohl
für aktive Zeiten als Arbeitnehmer, Beamter oder Selbständiger
als auch für inaktive Zeiten (z. B. Arbeitslosigkeit,
Zeitkredit...).
Der Onlinedienst mypension.be enthält alle Angaben zur Pensionslaufbahn. Unter anderem sind das früheste Eingangsdatum der Pension und die Veranschlagung der gesetzlichen und zusätzlichen Pensionsbeträge (bei einer gleichbleibenden Laufbahn) aufgenommen.
Die Laufbahndaten sind streng persönlich (Registrierung mit elektronischem Personalausweis).
Kontakt
Auskünfte über die Bedingungen für die Gewährung einer Alters- oder Hinterbliebenenrente im Rahmen des Systems für Arbeitnehmer oder Beamte erteilt der Föderale Pensionsdienst, Tour du Midi, 1060 Brüssel (Tel. gebührenfrei 1765).