Meldeweise der Arbeitnehmerleistungen
Wie Sie die Arbeitszeitangaben melden, hängt von der Art und Weise ab, wie Ihr Arbeitnehmer beschäftigt wird. Dabei gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten.
Der Arbeitnehmer ist vollzeitbeschäftigt
Die Arbeitszeit von Vollzeitarbeitnehmern wird
nur in Tagen angegeben.
Wenn Tage angegeben sind, gilt nicht länger die Regel, dass
jeder angefangene Tag als ganzer Tag betrachtet wird.
Stattdessen wird die Arbeitszeit in vollen Tagen ausgedrückt,
aber auf halbe Tage gerundet.
Beispiel 1: Ein Arbeiter arbeitet in einem
Quartal mit 65 Tagen an 62 Tagen; außerdem nimmt er auch 3 Tage
frei.
In diesem Fall geben Sie auf der Meldung 62 Tage normale
effektive Arbeit und 3 Tage mit gesetzlichem Urlaub an.
Beispiel 2: Ein Arbeiter hat im Laufe eines Quartals mit 65 Tagen zweimal einen ganzen und dreimal einen halben Tag Urlaub genommen. In diesem Fall geben Sie am Ende des Quartals 61,5 Tage normaler effektiver Arbeit und 3,5 Tage mit gesetzlichem Urlaub an.
Der Arbeitnehmer ist teilzeitbeschäftigt
In allen Fällen, in denen der Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt ist, wird die Arbeitszeit sowohl in Stunden als auch in Tagen ausgedrückt.
Beispiel 1: Ein Teilzeitarbeiter, der jeden Tag 4 Stunden arbeitet, hat in einem Quartal mit 65 Tagen 3 Tage (dreimal 4 Stunden) Urlaub genommen. In diesem Fall geben Sie auf der Meldung 62 Tage normale effektive Arbeit und 3 Tage mit gesetzlichem Urlaub an. Gleichfalls geben Sie die Anzahl der Stunden normaler effektiver Arbeit und die Anzahl der Urlaubsstunden an.
Beispiel 2: Ein Teilzeitarbeiter, der in der einen Woche zwei und in der anderen Woche drei ganze Tage arbeitet, hat im Quartal einen ganzen und 3 halbe Tage Urlaub genommen und hat an den restlichen Tagen (d. h. an 28 ganzen und 3 halben Tagen) normal gearbeitet. In diesem Fall geben Sie auf der Meldung 29,5 Tage normale effektive Arbeit und 2,5 Tage mit gesetzlichem Urlaub an. Gleichfalls geben Sie die Anzahl der Stunden normaler effektiver Arbeit und die Anzahl der Urlaubsstunden an.
Berechnung der Tagesanzahl
Wenn sich ein (Vollzeit- oder Teilzeit-) Arbeitnehmer an einem Tag in zwei Situationen befindet, die unter einem verschiedenen Leistungscode (siehe unten für die vollständige Liste) angegeben werden müssen, gilt als Regel, dass Sie ein möglichst genaues Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Codes finden müssen. Die Nichteinhaltung dieser Handlungsweise kann nämlich in bestimmten Fällen die Realität sehr verzerren und sich deshalb unmittelbar auf die sozialen Rechte der Arbeitnehmer auswirken. Das genaueste Ergebnis erhalten Sie, wenn Sie dieses Gleichgewicht auf Quartalsbasis berechnen. Diese Berechnung kann aber auch pro Zahlungsperiode erfolgen.
Um dieses Gleichgewicht zu finden, müssen Sie von der normalen Anzahl der Stunden ausgehen, die für den Arbeitnehmer einem halben Tag entspricht. Diese Anzahl erhalten Sie, indem Sie die Anzahl der Stunden pro Woche, die er normalerweise leisten muss, durch seine Arbeitsregelung teilen und dieses Ergebnis durch zwei teilen. Für einen Vollzeitarbeitnehmer mit einer 38-Stundenregelung in einer Fünftagewoche entspricht ein halber Tag deshalb 3 Stunden und 48 Minuten (die Hälfte von 38, geteilt durch 5), für einen Vollzeitarbeitnehmer in einer 38-Stunden-Regelung in einer Viertagewoche stimmt ein halber Tag mit 4 Stunden und 45 Minuten überein. Für einen Teilzeitarbeitnehmer, der 19 Stunden pro Woche, verteilt über 5 Tage, arbeitet, entspricht ein halber Tag 1 Stunde und 54 Minuten. Wenn dieser Teilzeitarbeitnehmer seine 19 Stunden leistet, indem er in der einen Woche zwei und in der anderen Woche drei Tage von jeweils 7 Stunden 36 Minuten arbeitet, entspricht ein halber Tag für ihn 3 Stunden und 48 Minuten (die Hälfte von 19, geteilt durch 2,5).
Wenn Sie die Gesamtzahl der Stunden pro Leistungscode durch die Zahl teilen, die mit einem halben Tag übereinstimmt, erhalten Sie die Anzahl der (halben) Tage pro Leistungscode. Den Rest (= die unvollständigen, halben Tage) gruppieren Sie unter dem Code, der im Quartal bzw. in der Zahlungsperiode am meisten vorkommt. Die Anzahl der unter diesem Code gemeldeten Tage stimmt deshalb mit der Höchstzahl der Tage überein, an denen im Quartal gearbeitet werden kann, abzüglich der Gesamtsumme der Tage, die unter einem anderen Leistungscode gemeldet werden.
Beispiele
Ein Vollzeitarbeitnehmer, der in einer Fünftageregelung arbeitet (5 Tage von jeweils 7 Stunden 36 Minuten pro Woche), vereinbart mit seinem Arbeitgeber, dass er zwei Wochen lang jeden Tag zwei Stunden unbezahlten Urlaub nimmt. An allen anderen Tagen arbeitet er einen ganzen Tag. Ein halber Tag stimmt für ihn mit 3 Stunden 48 Minuten überein (die Hälfte von 38, geteilt durch 5). Diese zwanzig Stunden unbezahlten Urlaubs stimmen in seinem Fall deshalb mit 5,26 halben Tagen überein (20, geteilt durch 3,8). Er wird mit 62,5 Tagen normaler effektiver Arbeit und mit 2,5 Tagen mit unbezahltem Urlaub und einer Arbeitsregelung „5“ angegeben.
Ein Teilzeitarbeitnehmer (16 Stunden pro Woche) arbeitet jede Woche an vier Tagen (3 Tage von jeweils 3 Stunden und 30 Minuten und ein Tag von jeweils 5 Stunden und 30 Minuten). Er vereinbart mit seinem Arbeitgeber, dass er fünf Wochen lang jeweils zwei Stunden unbezahlten Urlaub an dem Tag nimmt, an dem er 5 Stunden und 30 Minuten leisten muss. Ein halber Tag stimmt für ihn mit 2 Stunden überein (die Hälfte von 16, geteilt durch 4). Diese zehn Stunden unbezahlten Urlaubs stimmen in seinem Fall deshalb mit 5 halben Tagen überein. Er wird mit 49,5 Tagen normaler effektiver Arbeit und mit 2,5 Tagen mit unbezahltem Urlaub und einer Arbeitsregelung „4“ angegeben.
Für einen Arbeitnehmer, der in einer Regelung arbeitet, in der sich lange und kurze Tage abwechseln, dürfen Sie davon ausgehen, dass – sofern alle an einem Tag erbrachten „Leistungen“ unter denselben Code fallen –, jeder Tag für einen einzigen zählt. Nur in den sehr außerordentlichen Fällen, in denen diese Zählweise einen wichtigen Unterschied mit einer Zählung auf der Basis der normalen Dauer eines Tages ergeben würde, müssen Sie auf die gleiche Weise, wie oben erläutert, ein korrekteres Gleichgewicht zwischen den Codes suchen.
Beispiel
Ein Vollzeitarbeiter, der in einer Fünftagewoche 38 Stunden pro Woche arbeitet, wobei an vier Tagen 8 Stunden und 30 Minuten und an einem Tag (dem Freitag) 4 Stunden gearbeitet werden, nimmt im Laufe des Quartals an fünf Freitagen unbezahlten Urlaub, während er an den anderen Tagen arbeitet. Obwohl der Arbeitnehmer an fünf „vollständigen“ Tagen nicht zur Arbeit kommt, hat er nur 20 Stunden nicht geleistet. Da die durchschnittliche, tägliche Arbeitsdauer 7 Stunden 36 Minuten entspricht, stimmen zwanzig Stunden mit 5,26 halben Tagen überein (siehe oben). In diesem Fall geben Sie 62,5 Tage normaler effektiver Arbeit und 2,5 Tage mit unbezahltem Urlaub an. Wenn man am Prinzip festhalten würde, dass jeder Tag für einen Tag zählt, würde es in solchen Fällen nämlich einen zu großen Unterschied zwischen dem Arbeitnehmer im Beispiel und einem Arbeitnehmer geben, der fünfmal unbezahlten Urlaub an einem Nachmittag an einem Tag nimmt, an dem er den anderen halben Tag arbeitet.
Fliegendes Personal einer Fluggesellschaft
Neben den Tagen oder Stunden (siehe oben) müssen Sie für diese Arbeitnehmer auch die Anzahl der Flugminuten angeben. Auch eine Leiharbeitsagentur muss diese Daten für ihr Flugpersonal melden.
Dies gilt jedoch nicht für Militärpersonal, das zum fliegenden Personal der Landesverteidigung gehört. Für sie ist dieses Feld nicht auszufüllen.
Meldung von Ausgleichsruhezeit
Die Art und Weise, wie Zusatzleistungen angegeben werden, unterscheidet sich danach, ob es sich um rückforderbare Mehrleistungen, nicht rückforderbare Mehrleistungen oder Zusatzleistungen im Rahmen einer Arbeitszeitverkürzung handelt
Es werden die Leistungscodes der normalen tatsächlichen Arbeit (= Leistungscode 1) für rückforderbare Mehrleistungen, nicht rückforderbare Mehrleistungen und Mehrleistungen im Rahmen einer Arbeitszeitverkürzung zum Zeitpunkt der Rückforderung verwendet.
Ein spezifischer Leistungscode ist zu verwenden, wenn es sich um Mehrleistungen im Rahmen einer Arbeitszeitverkürzung handelt, die nicht zum Zeitpunkt der Ausgleichsruhe für die Mehrleistungen bezahlt wird, aber mittelbar aufgrund der Technik des erhöhten Stundenlohns (= Leistungscode 20).
Darüber hinaus gibt es auch Arbeitszeitverkürzungstage, die von Fonds für Existenzsicherung bezahlt (und angegeben) werden. Diese Tage müssen vom Arbeitgeber mit dem Leistungscode 12 angegeben werden.
Mehrleistungen, die zurückgefordert werden (nicht im Rahmen der Arbeitszeitverkürzung):
Allgemeine Regel:
Beispiel
Ein Arbeitnehmer mit einer vertraglich festgelegten Arbeitszeit von beispielsweise 13 Stunden pro Woche erbringt seine Leistungen auf veränderlicher Basis. Dies bedeutet, dass auf rege Arbeitswochen mit 26 Stunden arbeitsfreie Arbeitswochen folgen. Auf jährlicher Basis wird jedoch die vertraglich festgelegte Stundenzahl (13) respektiert. Außerdem erhält der Arbeitnehmer am Ende jedes Bezahlungszeitraums unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden den gleichen Lohn.
- Eine fehlerfreie Meldung bedeutet, dass Sie das Feld „Rechtfertigung der Tage“ nicht gebrauchen, sondern Ausgleichsruhetage und den damit verknüpften Lohn in dem Quartal angeben, in dem die Tage genommen werden. Der Arbeitnehmer wird auf diese Weise jedes Quartal mit der Anzahl der Stunden pro Woche angegeben, die in seinem Vertrag (Q/S) festgelegt sind und mit der Anzahl der Tage pro Woche, die er durchschnittlich auf jährlicher Basis gearbeitet haben wird.
Beispiel
Ein Teilzeitarbeitnehmer arbeitet normalerweise 19 Stunden pro Woche. Im Monat Juni gibt es aber abnormal viel Arbeit und er vereinbart mit seinem Arbeitgeber, dass er vier 25-Stunden-Wochen arbeiten wird (insgesamt 24 Stunden Mehrleistungen). Als Ausgleich wird er im Monat Juli während zwei Wochen nur 7 Stunden arbeiten.
- Der Lohn wird sowohl für den Monat Juni (zweites Quartal) als auch für Juli (drittes Quartal) mit 19 Stunden pro Woche unter Code 1 angegeben.
- Der Lohn für die 24 Stunden Mehrleistungen im Juni wird stets in der Meldung des dritten Quartals angegeben, unabhängig vom Zahlungstermin. Selbstverständlich muss die Gesetzgebung über die Teilzeitarbeit eingehalten werden (u. a. Führen des Abweichungsregisters).
Mehrleistungen, die nicht zurückgefordert werden (nicht im Rahmen der Arbeitszeitverkürzung):
- Wenn Mehrleistungen erbracht werden, ohne dass diese ausgeglichen werden, geben Sie die Leistungen (Tage und, für Teilzeitarbeiter sowie für Vollzeitarbeiter, die als Teilzeitarbeiter betrachtet werden, gleichfalls Stunden) in der Meldung für das Quartal an, in dem sie erbracht werden. In diesen Fällen erhöht sich die Anzahl der Tage, die mit Leistungscode 1 angegeben werden, nicht, wenn die Mehrleistungen an einem Tag erbracht werden, an dem es auch normale Leistungen gibt. Schließlich wird dieser Tag bereits angegeben. Nur dann, wenn Mehrleistungen an einem Tag erbracht werden, an dem normalerweise nicht gearbeitet wird (z. B. am Samstag), wird sich die Anzahl der Tage erhöhen.
- Für Arbeitnehmer, für die Stunden angegeben werden müssen, erhöhen diese Stunden mit Mehrleistungen die Anzahl der unter Code 1 mitgeteilten Stunden.
Ausgleichsruhe im Rahmen einer Arbeitszeitverkürzung zum Zeitpunkt der Rückforderung:
- Die Ausgleichsruhetage müssen zum Zeitpunkt der Rückforderung angegeben werden (Leistungscode 1 und Lohncode 1, mit Ausnahme der Ausgleichsruhetage im Baugewerbe, Diamantsektor und Kraftstoffhandel, für die der Arbeitgeber einen Leistungscode 12 ohne Lohncode verwenden muss).
- Die in die Arbeitszeitverkürzung einbezogenen Stunden müssen ebenfalls zum Zeitpunkt der Leistung angegeben werden (Leistungscode 1).
- Die Q/S ist die gleiche wie für die Arbeitszeitverkürzung.
Beispiel
Ein Vollzeitarbeitnehmer arbeitet in einem Quartal mit 65 Arbeitstagen in einem System der Arbeitszeitverkürzung mit Ausgleichsruhe, die zum Zeitpunkt der Aufnahme (40 Stunden pro Woche effektive Arbeit mit 12 Ausgleichsruhetagen pro Jahr) bezahlt wird. Zwei dieser Ausgleichsruhetage fallen in das Quartal. Außerdem leistet der Arbeitnehmer eine einzige 44-Stunden-Woche; für diese 4 Stunden Mehrleistungen gibt es keinen Ausgleich.
- Er wird mit 65 Tagen unter Leistungscode 1 angegeben, wenn er diese vier Stunden Mehrleistungen an Tagen erbringt, an denen er auch andere Leistungen erbringt.
- Wenn er diese Stunden an einem anderen Tag leistet, wird er mit 66 Tagen unter Code 1 angegeben.
- Wenn er in Stunden angegeben werden muss, wird er effektiv mit 40 Stunden/Woche angegeben.
- Q/S = 40/40
Ausgleichsruhe im Rahmen einer Arbeitszeitverkürzung, nicht bezahlt zum Zeitpunkt der Rückforderung:
- Es handelt sich um Ausgleichsruhezeit in einer Regelung mit Stundenlohnerhöhung (nur im Rahmen von Arbeitszeitverkürzungstagen).
- Mehrarbeitsstunden entsprechend der Arbeitszeitverkürzung werden zum Zeitpunkt der Rückforderung als Ausgleichsruhetage/-stunden mit dem Leistungscode 20 (ohne Lohncode) angegeben.
- Der Lohn wird zum Zeitpunkt der Leistung mit dem Lohncode 1 (ohne Leistungscode) angegeben.
- Es muss ein Prozentsatz auf Jahrbasis angegeben werden.
- Wenn an einem bestimmten Tag ein Teil unter den Leistungscode 1 und ein Teil unter den Leistungscode 20 fällt, gelten die allgemeinen Regeln (Gesamtzahl der Stunden pro Leistungscode und Quartal bzw. Zahlperiode bis auf halben Tag genau umrechnen). Ein Tag, an dem neben normalen Leistungen einige Stunden Ausgleichsruhezeit (mit Ausnahme des Systems mit Stundenlohnerhöhung) anzugeben sind, ergibt keine besonderen Probleme, weil beide ‚Leistungen‘ unter Code 1 erwähnt werden.
Beispiel
Ein Vollzeitarbeitnehmer arbeitet in einer Regelung mit Arbeitszeitverkürzung mit Stundenlohnerhöhung (40 Stunden pro Woche tatsächliche Arbeit mit zwölf Ausgleichsruhetagen pro Jahr). Zwei dieser Ausgleichsruhetage fallen in das Quartal. Außerdem leistet der Arbeitnehmer eine einzige 44-Stunden-Woche; für diese 4 Stunden Mehrleistungen gibt es keinen Ausgleich.
- Er wird mit 63 Tagen unter dem Leistungscode 1 und 2 Tagen unter dem Leistungscode 20 angegeben, wenn er diese vier Stunden Mehrleistungen an Tagen erbringt, an denen er auch andere Leistungen erbringt.
- Wenn er diese Stunden an einem anderen Tag leistet, wird er mit 64 Tagen unter Code 1 und 2 Tagen unter Code 20 angegeben.
- Wenn er in Stunden angegeben werden muss, wird er nur mit 38 Stunden/Woche angegeben. Die darüber hinaus geleisteten Stunden werden zu einem anderen Zeitpunkt unter dem Leistungscode 20 angegeben.
- Der Lohn für die laut der Arbeitszeitverkürzung zu viel geleisteten Stunden wird allerdings während des Quartals angegeben.
- Für ihn muss stets der ‚Prozentsatz der Bezahlung auf Jahresbasis‘ (in seinem Fall 104,84 %) angegeben werden.
- Q/S =38/38
Rechtfertigung der Leistungen
In der Meldung müssen Sie für jede Beschäftigungszeile die Arbeitsregelung und die Gesamtzahl der Tage (eventuell verteilt über mehrere Leistungscodes) angeben. Um die Qualität der Meldungen zu gewährleisten, läuft beim Einreichen jeder Meldung ein Kontrollprogramm, das u. a. das Verhältnis zwischen diesen beiden Angaben prüft. Wenn ein Unterschied festgestellt wird, erfolgt eine Fehlermeldung. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten.
- Entweder ist tatsächlich ein Fehler passiert (Ihr Arbeitnehmer hat z. B. 64 Tage in der Fünftagewochenregelung gearbeitet, Sie haben aber fälschlicherweise „54“ statt „64“ Tage oder Regelung „3“ statt „5“ angegeben). Dann müssen Sie diesen Fehler selbstverständlich berichtigen.
- Es kann auch sein, dass Ihre Meldung zwar stimmt, aber
falsch aussieht.
Dies kann verschiedenste Ursachen haben:- Der Arbeitnehmer arbeitet in einem Zyklus, der nicht mit den Quartalsgrenzen zusammenfällt, z. B. arbeitet er zunächst 6 Wochen an 6 Tagen pro Woche und danach 6 Wochen an 4 Tagen pro Woche. Diese Arbeitnehmer arbeiten in einer Arbeitsregelung von durchschnittlich 5 Wochentagen, wenn aber der Zyklus über eine Quartalsgrenze hinausläuft, kann es sein, dass sie im einen Quartal mehr und im folgenden weniger Tage arbeiten.
- Ein Arbeitnehmer arbeitet mehr Tage als vertraglich vorgesehen, beispielsweise hat er einen Vertrag, um jede Woche vier Tage zu arbeiten (Arbeitsregelung = 4). In einem bestimmten Quartal gibt es aber viel Arbeit, und diese Person arbeitet zusätzlich zu seinem Vertrag zehn Tage extra. Werden diese Tage später ausgeglichen, gibt es kein Problem, weil sie dann zum Zeitpunkt des Ausgleichs angegeben werden müssen. Für Teilzeitarbeitnehmer ist ein Ausgleich dieser Tage häufig nicht erforderlich, so dass sie in dem Quartal angegeben werden müssen, in dem sie geleistet werden, und deshalb mehr Tage anzugeben sind, als auf der Basis der Arbeitsregelung vermutet werden würde.
Das Kontrollprogramm geht auch davon aus, dass eine Beschäftigungszeile ohne Angaben von Leistungen unmöglich ist (es sei denn, eine Vollzeitlaufbahnunterbrechung wird angegeben). Fehlen deshalb diese Angaben, wird davon ausgegangen, dass Sie vergessen haben, diese auszufüllen. Es gibt aber sehr außerordentliche Fälle, in denen ein Arbeitnehmer durch ein Arbeitsvertragsverhältnis gebunden ist, er im Quartal (oder im Teil des Quartals, in dem er im Dienst ist) dennoch keine Leistungen erbringen muss. Dies gilt z. B. für den Teilzeitarbeitnehmer, der einen Aufrufvertrag hat, der aber in einem ganzen Quartal nicht aufgerufen wird.
In diesem Feld können Sie ausdrücklich angeben, dass Ihre Meldung Ihrer Ansicht nach stimmt (und es deshalb kein „Tippfehler“ ist). Es gibt ein fakultatives Feld, das Sie nur ausfüllen müssen, wenn für das betreffende Quartal scheinbar ein Widerspruch zwischen der Anzahl der angegebenen Tage und der Anzahl der Tage besteht, die man normalerweise wegen der angegebenen Arbeitsregelung erwarten würde.
In diesem Feld können Sie einen der folgenden Codes benutzen:
- Vollzeitarbeitnehmer, der in einem Quartal überschreitenden Arbeitszyklus beschäftigt ist und der im Quartal mehr Tage geleistet hat als mit seiner durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitsregelung übereinstimmt.
- Vollzeitarbeitnehmer, der in einem Quartal überschreitenden Arbeitszyklus beschäftigt ist und der im Quartal mehr Tage geleistet hat als mit seiner durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitsregelung übereinstimmt.
- Teilzeitarbeitnehmer, der in einem Quartal überschreitenden Arbeitszyklus beschäftigt ist und der im Quartal mehr Tage geleistet hat als mit seiner durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitsregelung übereinstimmt.
- Teilzeitarbeitnehmer, der in einem Quartal überschreitenden Arbeitszyklus beschäftigt ist und der im Quartal mehr Tage geleistet hat als mit seiner durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitsregelung übereinstimmt.
- Teilzeitarbeitnehmer, der zusätzlich zu seinen vertraglich vorgesehenen Leistungen im Quartal einige Tage ohne Ausgleich geleistet hat.
- Eine Kombination von 3 und 5 oder 4 und 5.
- Ein Arbeitnehmer, der im Laufe des Quartals (oder in der Periode des Quartals, in der er im Dienst war) keine Leistungen erbringen musste.
- Ein Arbeitnehmer, der teilweise mit Trink- oder Bedienungsgeld bezahlt wird und für einen Teil seiner Leistungen ohne Lohn zu melden ist. Dies ist eine Folge der Regel, dass die Sozialversicherungsbeiträge in einem bestimmten Quartal nur auf der Grundlage des festen Lohns bzw. des Pauschallohns für dieses Quartal (d. h. auf der Grundlage des höchsten Betrags) berechnet werden dürfen. Wenn ein Arbeitnehmer für seine normalen Leistungen nur mit Trink- oder Bedienungsgeld bezahlt wird und in diesem Quartal einen festen Lohn als Entlassungsentschädigung erhält, kann es sein, dass der feste Lohn (für die Entlassungsentschädigung) den Pauschallohn für das Quartal überschreitet. Die Beiträge für die Soziale Sicherheit werden in diesem Fall nur auf den festen Lohn berechnet. Die normalen Leistungen mit Leistungscode 1 werden auf einer Beschäftigungszeile ohne Lohn angegeben.
Folglich gibt es einen erheblichen Unterschied in der Meldung von Arbeitnehmern, die gemäß einer variablen Arbeitsregelung arbeiten, aber in einem Fall einen festen Grundlohn (A) erhalten und im anderen Fall entsprechend ihrer Leistungen bezahlt werden (B und C).
A) Meldung einer variablen Arbeitsregelung (mit oder ohne Zyklus) mit einer festen Entlohnung: Der Arbeitnehmer wird jeden Monat auf der Grundlage einer vertraglichen Arbeitszeit von beispielsweise 19 Stunden pro Woche ungeachtet der geleisteten Stunden entlohnt.
Wir weisen auf die Situation von Arbeitnehmern hin, die gemäß einer festgelegten durchschnittlichen Arbeitszeit beschäftigt werden, aber ihre Leistungen auf variabler Basis erbringen, sodass von Quartal zu Quartal erhebliche Unterschiede auftreten können. Es ist möglich, dass ein Arbeitnehmer während eines ganzen Quartals keine Leistungen erbringt, aber, unabhängig von seinen tatsächlichen Leistungen, jeden Monat den gleichen Lohn auf der Grundlage der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit erhält (z. B. 19 Stunden). Das LSSPLV geht davon aus, dass der Arbeitnehmer in dem Quartal, in dem er keine oder weniger Leistungen erbringt, Tage ausgleicht, die er in einem anderen Quartal zusätzlich gearbeitet hat. Der Arbeitgeber gewährt diese Ausgleichsruhetage und den damit verknüpften Lohn in dem Quartal, in dem sie genommen werden. Das Feld „Rechtfertigung der Tage“ darf nicht benutzt werden. Der Arbeitnehmer wird mit der Anzahl der Stunden pro Woche angegeben, die in seinem Vertrag festgelegt sind, und mit der Anzahl der Tage pro Woche, die er durchschnittlich auf halbjährlicher oder jährlicher Basis gearbeitet haben wird. Lesen Sie auch das oben angeführte Beispiel über Mehrleistungen, die ausgeglichen werden.
B) Meldung einer variablen Regelung mit Zyklus und mit einer variablen Entlohnung: der Arbeitnehmer wird nach geleisteten Stunden entlohnt.
Im Feld „Rechtfertigung der Tage“ ist jedoch ein Code anzugeben für die Arbeitnehmer, die im Rahmen einer variablen Arbeitsregelung eingestellt werden, wenn infolge des Zyklus der Unterschied zwischen der Anzahl der meldepflichtigen Tage und der Arbeitsregelung zu groß wird. Beachten Sie, dass das Arbeitssystem während des Arbeitszyklus dasselbe bleibt, da es der durchschnittlichen Anzahl der Tage pro Woche entspricht, an denen davon ausgegangen wird, dass der Arbeitnehmer während des gesamten Zyklus gearbeitet hat. Für die Quartale, in denen der Arbeitnehmer im Hinblick auf das Arbeitssystem zu viele Leistungen erbringt, verwenden Sie Code 1 oder 3, wenn der Arbeitnehmer relativ betrachtet zu wenig geleistet hat, 2 oder 4. Im Falle einer Beschäftigungszeile, bei der während des gesamten Quartals keine Leistungen erbracht wurden, verwenden Sie Code 7.
C) Meldung einer variablen Regelung mit Zyklus und mit
einer variablen Entlohnung: der Arbeitnehmer wird nach
geleisteten Stunden entlohnt.
Da in jedem Quartal die Anzahl der Tage pro Woche des
Arbeitssystems neu berechnet wird, dürfen Sie die Codes 1 oder
3 und 2 oder 4 nicht verwenden. Falls während eines Quartals
keine Leistungen erbracht wurden, entspricht das Arbeitssystem
„0“ und Sie müssen Code 7 verwenden.