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Parlamentarier

Ab dem 01. Januar 2019 (keine Rückwirkung) wird die parlamentarische Laufbahn auch in der DmfA im Hinblick auf die Registrierung in ‚MyCareer‘ und ‚MyPension‘ angegeben. Dazu ist eine Mindestmeldung erforderlich.

Es handelt sich um eine begrenzte Anzahl von in der DmfA bekannten Anmeldern für die Meldung der Mandatsträger eines föderalen oder regionalen gesetzgebenden (Volksvertreter) oder ausführenden (Regierungsmitglieder) Mandats.

Sie werden in Dimona mit einem IN zu Beginn des Mandats und einem OUT am Ende des Mandats als Typ Arbeitnehmer ‚PMP‘ angegeben.

Da sie nicht zum normalen System der Lohnempfänger gehören, sind für sie keine Beiträge fällig und es werden keine Beiträge über die DmfA eingezogen.

Die Entschädigung für die Ausübung eines parlamentarischen Mandats, die Entschädigung für die zusätzlichen Verantwortlichkeiten bei der Ausübung des Mandats und die Abgangsentschädigung müssen in der DmfA angegeben werden mit drei spezifischen Lohncodes, die Leistungen im Rahmen ihres Mandats als föderales / regionales Parlaments- oder Regierungsmitglied und der von der Abgangsentschädigung gedeckte Zeitraum mit einem spezifischen Leistungscode.

Die Abgangsentschädigung muss in separaten Beschäftigungszeilen stehen.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Meldung von Parlamentariern

 

In der DmfA werden die regionalen und föderalen Parlamentsmitglieder im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“

  • mit der Arbeitnehmerkennzahl 406 für ein föderales oder regionales Parlamentsmitglied
  • mit der Arbeitnehmerkennzahl 407 für ein föderales Parlamentsmitglied oder regionales Regierungsmitglied

Es muss kein Block Beitrag angegeben werden.

Die Meldung der Parlamentsmitglieder erfolgt immer mit einem Vollzeitarbeitsvertrag von 38 Stunden/Woche.

Sie fallen in den Anwendungsbereich von Capelo.