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Beitrag für die Gewährung und Zahlung der Gewerkschaftsprämie (lokale Verwaltungen)

Die provinzialen und lokalen Verwaltungen schulden dem LSS einen jährlichen pauschalen Arbeitgeberbeitrag für jedes Personalmitglied, das am 31. März des Referenzjahres zum Personalbestand zählt.

Der Betrag des Beitrags entspricht 46,55 EUR pro Jahr und je Personalmitglied. 

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Zusätzliche Informationen DmfA - Formalitäten Gewerkschaftsbeitrag

Der Beitrag zur Gewerkschaftsprämie wird ab 1/2022 über die DmfA im ersten Quartal eines jeden Jahres eingezogen.

Dieser Beitrag ist für das am 31. März des betreffenden Jahres bei einer provinzialen oder lokalen Verwaltung beschäftigte Personal zu entrichten (Arbeitgeberkategorien 750, 751, 752 und 753). Das Arbeitgeberrepertorium registriert, ob der betreffende Arbeitgeber in den Anwendungsbereich des Beitrags zur Gewerkschaftsprämie fällt oder nicht.

Der Beitrag wird durch die Arbeitnehmerkennzahl Beitrag 850, Typ Beitrag 0 im Block 90001 „Für die Arbeitnehmerzeile geschuldeter Beitrag“angegeben. Es handelt sich um einen Pauschalbeitrag, der nur einmal pro natürliche Person gemeldet werden kann.

Die folgenden Personalmitglieder sind von den Gewerkschaftsprämienbeiträgen befreit:

  • die Arbeitnehmerkennzahlen 046, 047, 404, 405, 497, 840, 841, 879, 876 und 877
  • die Personalmitglieder mit den Codes EC, VA und B im Feld 00053 „Statut des Arbeitnehmers“ im Block 90015 „Beschäftigung Arbeitnehmerzeile“;
  • das von einem anderen Arbeitgeber entsandte Personal, angegeben mit dem Code „2“ im Feld 00893 „Zur Verfügung gestelltes Personal“ in Block 90313 „Beschäftigung - Auskünfte“;
  • die Personalmitglieder, für die im Feld 00067 „Entlohnungscode“ im Block 90019 „Entlohnungen Beschäftigungszeile Arbeitnehmerzeile“ kein Code „1“ oder „61“ angegeben ist.