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Zielgruppenermäßigung für entlohnte Sportler

Betroffene Arbeitnehmer

Es handelt sich um entlohnte Sportler und professionelle Radrennfahrer. Das Gesetz definiert

  • Entlohnter Sportler: „Die Person, die sich in Anwendung des Gesetzes vom 24. Februar 1978 über entlohnte Sportler oder des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über Arbeitsverträge verpflichtet, unter der Verantwortung einer anderen Person gegen Entgelt einen Sportwettbewerb oder eine Sportveranstaltung vorzubereiten oder daran teilzunehmen“.
  • Professioneller Radrennfahrer: „Inhaber einer vom Königlichen Belgischen Radsportverband ausgestellten Lizenz als „Elite-Radrennfahrer mit Vertrag““.

Die Ermäßigung gilt nicht für die Arbeitgeberbeiträge von Trainern und Schiedsrichtern, die dem Gesetz vom 24. Februar 1978 unterliegen, oder in Ausführung eines Arbeitsvertrags. Sie wurden auch nicht vor dem 1. Januar 2022 auf der Grundlage eines Pauschalbetrags berechnet. Die Beiträge werden wie bisher auf der Grundlage ihrer Reallöhne berechnet.

Es handelt sich um:

Betroffene Arbeitgeber

Eine Ermäßigung des Arbeitnehmerbeitrags G19 in Höhe von 65 % des Saldos der fälligen Arbeitgeberbeiträge, der nach Anwendung des „Maribel Sozial“ und der strukturellen Ermäßigung übrigbleibt.

  • Arbeitgeber, die der nationalen Paritätischen Kommission für Sport (PK 223) angehören,
  • die Sportverbände, Sportzentren und Sportvereine
  • und juristische Personen des öffentlichen Rechts, deren Ziel die Förderung des Sports und der Leibeserziehung ist, soweit sie entlohnte Sportler oder professionelle Radrennfahrer beschäftigen.

Betrag der Ermäßigung

Eine Arbeitgeberbeitragsermäßigung G19 in Höhe von 65 % des Saldos der fälligen Arbeitgeberbeiträge, der nach Anwendung des „Maribel Sozial“ und der strukturellen Ermäßigung übrigbleibt, kann angewandt werden.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA – Meldung der Ermäßigungen für Berufssportler

Ab 1/2022 wird die spezifische Ermäßigung für Berufssportler im Block 90109 „Ermäßigung Beschäftigung“ mit folgenden Angaben eingetragen:

Ermäßigung

Pauschale/Betrag

Dauer

Ermäßigungscode in der DmfA

Berechnungsgrundlage in der DmfA

Betrag der Ermäßigung in der DmfA

Zielgruppe 
Berufssportler

G19 (65 % des Restbetrags der Grundbeiträge der Arbeitgeber
ggf. nach Anwendung des „Maribel Sozial“ und der strukturellen Ermäßigung)

Vollständige Dauer der Beschäftigung

4110

/

Ja

P = G

Keine Proratisierung, aber es gelten die Bedingungen der unteren Leistungsgrenze

Bei der Meldung per Webanwendung wird die Ermäßigung 4110 gemäß Eingabe automatisch berechnet.

Die Zielgruppenermäßigung für Berufssportler kann mit dem „Maribel Sozial“ kombiniert werden.