Solidaritätsbeitrag auf Gewinnprämien
Es wurde ein Solidaritätsbeitrag in Form eines vom Arbeitnehmer
zu leistenden Sonderbeitrags auf die Auszahlung von
Gewinnprämien eingeführt.
Betroffene Arbeitnehmer
Es betrifft alle Arbeitnehmer, die eine Gewinnprämie erhalten haben, wie im Gesetz vom 22.05.2001 über die Bestimmungen der Arbeitnehmerbeteiligung am Kapital der Gesellschaften und zur Einrichtung einer Gewinnprämie für Arbeitnehmer.
Dies gilt sowohl für die identische, als auch die kategorisierte Gewinnprämie.
Höhe des Beitrags
Der Solidaritätsbeitrag wird auf die Gewinnprämie einbehalten.
Der Beitrag entspricht 13,07 % des gezahlten Betrags.
Formalitäten
Der für das gesamte Unternehmen einbehaltene Betrag wird global bei der Meldung und nicht für jeden Arbeitnehmer einzeln gemeldet.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfA - Beitrag für Gewinnbeteiligungen
In der DmfA wird dieser Beitrag für Gewinnbeteiligungen global angegeben je Arbeitgeberkategorie im Block 90002 „Nicht an eine natürliche Person gebundener Beitrag“ mit Arbeitnehmerkennzahl 861.
Die Berechnungsgrundlage für den globalen Ausgleichsbetrag durch das Unternehmen ist anzugeben.
Bei Eingabe der DmfA per Webanwendung ist die Berechnungsgrundlage zu den Beiträgen anzugeben, die für das ganze Unternehmen zu zahlen sind, und der Beitrag wird automatisch berechnet.
PS: Die Eingabe der Daten für das gesamte Unternehmen unter 1 Arbeitgeberkategorie ist zulässig.