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Neu in diesem Quartal


Allgemeines

Jahresbeträge 2018

  • Betriebsfahrzeuge Solidaritätsbeitrag: Die Beträge müssen mit 144,97 multipliziert und anschließend durch 114,08 dividiert werden; minimaler CO2-Beitrag 26,47 EUR
  • Geringe Vergütung für Künstler: maximal 126,71 EUR/Tag und 2.534,11 EUR/Jahr
  • Dimona-Solidaritätsbeitrag: Pauschalbetrag von 2.865,95 EUR
  • für 2018 beträgt der maximale Tagesbeitrag für Freiwillige 34,03 EUR und der Jahresbetrag 1.361,23 EUR (*)

(*) Wenn keine Schwellenindexüberschreitung für November oder Dezember 2017

 

Abstimmung der Leitfaden DMFA - DMFAPPL

Weil sich in der Struktur und der zugrunde liegenden Gesetzgebung der Meldungen DmfA und DmfAPPL viele gemeinsame Elemente befinden, werden die Seiten der beiden Leitfaden allmählich aufeinander abgestimmt werden. Es werden Änderungen vorgenommen, ohne dass einer gesetzliche oder administrative Änderung zugrunde liegt. Inhaltlich verändert sich nichts.

Für dieses Quartal wurden Änderungen vorgenommen an den Seiten über

  • die unmittelbare Meldung (Dimona)
  • die Beitragsermäßigungen (Ermäßigungen persönliche Beiträge, strukturelle und Zielgruppenermäßigungen)
  • der Lohnbegriff (Öko-Schecks, Kulturschecks, Geschenkschecks, zusätzlicher sozialer Vorteil, Alterszulage)
  • Arbeitslosigkeit mit Betriebsprämie (Decava). 

 

Behinderte

Streichen Erweiterung Unterwerfung ab 01. Oktober 2017 (Königlicher Erlass vom 15. Oktober 2017 - BS vom 19. Oktober 2017).

Es handelt sich um die Behinderten, die in Erfüllung eines besonderen Ausbildungsvertrags zur Umschulung von Behinderten oder eines Vertrags zur Umschulung oder Berufsausbildung angeworben werden. Ab dem 01. Oktober 2017 werden keine Beiträge für Personen mit einem solchen Vertrag an das LSS mehr geschuldet. Eine Dimona ‚OUT‘ am Datum des 30. September 2017 muss ausgeführt werden. Wenn sie unter die Verpflichtungen in Sachen soziale Dokumente fallen, muss für sie an dem 01. Oktober 2017 eine Dimona ‚DWD‘ ausgeführt werden. Angesichts der späten Veröffentlichung des Königlichen Erlasses wird die Dimona ‚OUT‘ nicht als ‚verspätet‘ betrachtet werden.


Änderungen

Der Lohnbegriff

Kostenerstattung - Büroentschädigung

Aktualisierung.

 

Verpflichtungen

Erstbeschäftigungsverpflichtung

Ausfüllen der DmfA - Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung

Erläuterung ‚Erstbeschäftigungsabkommen


Die geschuldeten Sonderbeiträge

Solidaritätsbeitrag wegen Nachlässigkeit bei der Dimona-Meldung

Die provinzialen und lokalen Verwaltungen schulden (ab dem 01. Januar 2017) den Solidaritätsbeitrag für die verspätete Dimona-Meldung (Artikel 22quater des Gesetzes vom 27. Juni 1969).


Beitragsermäßigungen

Zielgruppenermäßigung Langzeitarbeitssuchende - allgemeine Kategorie

Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer

Die Beendigung der Zielgruppenermäßigung ‚Langzeitarbeitssuchende - Aktiva-Plan‘ und ‚junge Arbeitnehmer‘ für die Region Brüssel-Hauptstadt mit einer Übergangsperiode bis 31. Dezember 2018 für die Arbeitnehmer, die am 30. September 2017 bereits im Dienst waren (Ordonnanz der Region Brüssel-Hauptstadt vom 23. Juni 2017 - BS vom 14. September 2017; Beschluss der Brüsseler Regierung vom 14. September 2017 - BS vom 21. September 2017).


Zielgruppenermäßigung Jugendliche - Flandern

Neuformulierung Anwendungsgebiet ‚mittel qualifiziert‘ (Flämisches Dekret vom 07. Juli 2017 - BS vom 01. August 2017).

 

Zielgruppenermäßigung Umstrukturierung

In Flandern werden bei der Übergangsmaßnahme als Lohngrenze zum Erhalt einer Ermäßigung an dem vierten Quartal 2017 absolute Beträge angewendet werden (Beschluss der flämischen Regierung vom 15. September 2017 - BS vom 23. Oktober 2017).

Beendigung der Zielgruppenermäßigung ‚Umstrukturierung‘ für die Region Brüssel-Hauptstadt mit einem Übergangszeitraum bis 31. Dezember 2018 für die Arbeitnehmer, die am 30. September 2017 bereits im Dienst waren. Eine absolute Lohngrenze wurde für die Arbeitnehmer eingeführt, die zum Zeitpunkt der Einstellung wenigstens 30 Jahre alt sind (Ordonnanz der Region Brüssel-Hauptstadt vom 23. Juni 2017 - BS vom 14. September 2017; Beschluss der Brüsseler Regierung vom 14. September 2017 - BS vom 21. September 2017).

In Wallonien wurde ab dem 01. Juli 2017 ebenfalls eine absolute Lohngrenze eingeführt für die Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Einstellung wenigstens 30 Jahre alt sind (Beschluss der wallonischen Regierung vom 22. Juni 2017 - BS vom 26. Juli 2017).

 

Ausfüllen der DmfAPPL

Die Arbeitnehmerkennzahl Beiträge

Die Arbeitnehmerkennzahl 863 wurde wegen fehlender Dimona für den Solidaritätsbeitrag eingeführt.  

Die Arbeitnehmerkennzahl „Beiträge“ 881 und 884, die ab dem ersten Quartal 2016 in der DmfAPPL gestrichen werden, werden ab dem vierten Quartal 2017 erneut eingeführt.

 

Beitragsermäßigungen

Die Ermäßigungscodes 7000, 7001, 7002, 7003, 7004, 7005, 7006, 7030, 7031, 7032, 7033, 7040 und 7041 werden für die Übergangsmaßnahmen bis 31. Dezember 2018 infolge der Reform der Zielgruppenpolitik der Region Brüssel-Hauptstadt angegeben.

Ab dem vierten Quartal 2017 können die Ermäßigungscodes 3200, 3201, 3202, 3203, 3205, 3210, 3211, 3410, 3411, 3412, 3430, 3601, 3611, 3800, 8200 und 8210 nicht mehr verwendet werden in der Region Brüssel-Hauptstadt. 

 

Beiträge im Rahmen der Arbeitslosigkeit mit Betriebsprämie

Das Feld „Periodencode“ wird auf dem Niveau „zusätzliche Entschädigung - Beiträge“ der DmfAPPL ausgefüllt.

 

Der Fonds „Maribel Sozial“ des öffentlichen Sektors

Verfahren und zu schaffende Arbeitsplätze

Hinzufügung der zu verwendenden Codes in der DmfAPPL.

 

Das Ausbildungsprojekt für Krankenpfleger (Projekt 600)

Hinzufügung der zu verwendenden Codes in der DmfAPPL.


Andere Aufträge des Fonds „Maribel Sozial“ des öffentlichen Sektors

Die Seite ersetzt die Seite „Regelung der Befreiung von Arbeitsleistungen und des Laufbahnendes“. Es gibt keine inhaltliche Änderung, lediglich eine Verdeutlichung des bestehenden Textes.   

 

Verschiedenes

Kontakt

Aktualisierung der Provinzialstellen

 

Veröffentlichte Gesetzgebung

Außergesetzliche Pensionen – 1,5 %

Wiederherstellung von Artikel 38, §3duodecies des Gesetzes vom 29. Juni 1981 bis 01. Januar 2019 (Gesetz vom 30. August 2017 - BS vom 16. Oktober 2017).