Kategorie fliegendes Personal (Luftfahrt)
Dieses Feld füllen Sie nur aus, wenn der Arbeitnehmer Mitglied des fliegenden Personals einer Fluggesellschaft ist. Dieses Feld muss ebenfalls von der Leiharbeitsagentur das von ihr beschäftigte für Flugpersonal ausgefüllt werden.
Ab dem ersten Quartal 2011 ist dieses Feld für Militärpersonal, das zum fliegenden Personal der Landesverteidigung gehört, ebenfalls auszufüllen.
Folgende Codes müssen verwendet werden:
1 = Pilot
2 = Kabinenpersonal
3 = sonstige Arbeitnehmer