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Einleitung

Die Jugend- bzw. Seniorenurlaubsregelungen sehen vor, dass junge Arbeitnehmer direkt nach Ausbildungsabschluss und ältere Arbeitnehmer, die die Vorschriften erfüllen, zur Ergänzung ihrer unvollständigen Anzahl bezahlter Urlaubstage, Jugend- bzw. Seniorenurlaub nehmen können. Für die Jugend- und Seniorenurlaubstage kann eine Unterstützung zu Lasten der Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.

Über die „Monatliche Meldung der Stunden des Jugend- oder Seniorenurlaubs“ teilen Sie dem Sektor Arbeitslosigkeit die Anzahl der Urlaubsstunden pro Monat mit. Auf dieser Grundlage berechnet und bezahlt der Sektor die Unterstützung (siehe auch Szenario 9: Meldung zur Feststellung des Anspruchs auf Jugend- oder Seniorenurlaub).

Gemäß Artikel 137 des K. E. vom 25.11.1991 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, auf Antrag des Arbeitnehmers eine elektronische MSR Szenario 10 („Monatliche Meldung der Stunden des Jugend- oder Seniorenurlaubs“) zu verrichten, für jeden Monat, in dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Jugend- oder Seniorenurlaubsunterstützung erhebt.

Sie müssen dem Arbeitnehmer in einer verständlichen Sprache eine Kopie der elektronischen Meldung besorgen. Nach jeder Meldung wird diese Kopie für Sie angefertigt. Sie müssen sie nur ausdrucken.
Diese Kopie wird in Anwendung des bestehenden Sprachenrechts in der Sprache ausgefertigt, die in dem Gebiet des Betriebssitzes vorherrscht, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. In Brüssel geschieht dies auf Niederländisch für das niederländischsprachige Personal und auf Französisch für das französischsprachige Personal. Im deutschen Sprachgebiet geschieht dies auf Deutsch. Sie können eine Übersetzung beifügen.