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Was ist einzugeben?

1 - Erläuterung im Zusammenhang mit der Beschäftigung

1.1. Beginn- und Enddatum der Beschäftigung

 

BEGINNDATUM

ENDDATUM

TEILZEIT

Erster Tag des Monats
(oder das tatsächliche Beginndatum, wenn die Beschäftigung im Laufe des Monats beginnt)

Letzter Tag des Monats
(oder das tatsächliche Enddatum, wenn die Beschäftigung im Laufe des Monats endet)

VOLLZEIT

Erster Tag der Beschäftigung

Nichts angeben
(außer wenn die Beschäftigung im Monat endet; dann ist das tatsächliche Enddatum anzugeben)

Hinweis für die Benutzung der Webanwendung: Wenn es sich um eine Teilzeitbeschäftigung handelt, deren Beginndatum vor dem Monat liegt, für den Sie die Meldung vornehmen, wird die Anwendung dieses Datum als Beginndatum der Beschäftigung angeben. Dieses Datum müssen Sie nicht ändern. Die Anwendung sorgt dafür, dass in der MSR, die auf Basis Ihrer Meldung an den Sektor Arbeitslosigkeit übermittelt wird, das angegebene tatsächliche Beginndatum in den ersten Tag des Monats geändert wird, auf den sich die Meldung bezieht.
Dieses Prinzip gilt auch dann, wenn Sie für eine Teilzeitbeschäftigung, die nach dem Monat, für den Sie eine Meldung durchführen, fortgesetzt wird, kein Enddatum angeben. Die Anwendung sorgt dann automatisch dafür, dass in der MSR, die auf dem Niveau des Sektors Arbeitslosigkeit eingeht, als Enddatum der Beschäftigung der letzte Tag des Monats angezeigt wird, auf den sich die Meldung bezieht.

Spezifische Situation: Beginn- und Enddatum bei (Zusammenfassungen von) aufeinanderfolgenden Beschäftigungen

Hinweis: Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungen können nicht zusammengefasst werden (außer: zeitweilige Vollzeitbeschäftigungen - siehe Kapitel „Wann?“)

1) Ununterbrochene aufeinanderfolgende Vollzeitbeschäftigungen

Enddatum

- Wenn der Arbeitsvertrag sich mit dem nächsten Monat überschneidet, wird kein Enddatum angegeben.
Beispiel: Vertrag von Montag, 30.10. bis einschließlich Freitag, 03.11.

- Wenn der Arbeitsvertrag im laufenden Monat endet (auch wenn dies am letzten Tag des Monats geschieht oder wenn darauf unmittelbar ein anderer Arbeitsvertrag im nächsten Monat folgt), wird das Enddatum angegeben.
Beispiel: Vertrag von Montag, 27.10. bis einschließlich Freitag, 31.10. (auch wenn die Beschäftigung am Montag, 03.11. fortgesetzt wird).

Anfangsdatum

- wenn die vorausgehende Meldung ein Enddatum beinhaltete, wird das Beginndatum des Arbeitsvertrags (Dimona) im betreffenden Monat angegeben
Beispiel: Vertrag von Montag, 27.10. bis einschließlich Freitag, 31.10. und von Montag, 03.11. bis einschließlich Freitag 07.11. → im obigen Beispiel wurde für den Monat Oktober als Enddatum der 31.10. angegeben und für den Monat November wird als Beginndatum der 03.11. angegeben

- Wenn die vorausgehende Meldung kein Enddatum enthielt, wird das in der vorigen Meldung angegebene Beginndatum übernommen

- Wenn es sich um die erste Meldung handelt, wird das Beginndatum (Dimona) der ersten Beschäftigung im Montag, für den die Meldung durchgeführt wird, angegeben; dieses Datum kann daher auch vor diesem Monat liegen.
Beispiel: Ab 01.01.2016 aufeinanderfolgende ununterbrochene Vollzeitbeschäftigung bei einem einzigen Arbeitgeber
- während des Arbeitsvertrags vom 07.03.2016 bis einschließlich 11.03.2016 besteht Anspruch auf Jugendurlaub am 09.03.2016
- In der Meldung Szenario 10 für den Monat März ist als Beginndatum der Beschäftigung der 29.02.2016 angegeben; dies ist das Beginndatum des ersten Arbeitsvertrags in dem Monat, für den die Meldung durchgeführt wird.

Anmerkung:
Wenn in den Meldungen eine Unterbrechung vorhanden ist (da es z. B. in bestimmten Monaten kein Jugend- oder Seniorenurlaub gab) und in der vorigen Meldung ein Enddatum angegeben wurde, wird in der neuen Meldung ebenfalls das Beginndatum (Dimona) der ersten Beschäftigung in dem Monat angegeben, für den die Meldung durchgeführt wird; dieses Datum kann daher auch vor diesem Monat liegen.

Beispiel:
- MSR Szenario 10 für 02/2016 mit Enddatum Beschäftigung 29.02.2016
- Weitere aufeinanderfolgende ununterbrochene Beschäftigung bei einem einzigen Arbeitgeber
- Arbeitsvertrag vom 09.05.2016 bis einschließlich 13.05.2016 mit Jugendurlaub am 13.05.2016
- In der Meldung Szenario 10 für den Monat Mai ist als Beginndatum der Beschäftigung der 02.05.2016 angegeben; dies ist das Beginndatum des ersten Arbeitsvertrags in dem Monat, für den die Meldung durchgeführt wird.

Diese Vorgehensweise wird, unabhängig davon, ob in der vorangegangenen Meldung ein Enddatum angegeben wurde oder nicht, auch dann gewählt, wenn nach einer Unterbrechung der Meldungen auch eine Unterbrechung der Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber stattgefunden hat.

Beispiel:
- MSR Szenario 10 für 10/2015 ohne angegebenes Enddatum Beschäftigung
- Unterbrechung der Beschäftigung 11/2015
- Neue ununterbrochene aufeinanderfolgende Vollzeitbeschäftigungen ab 16.11.2015
- Während der Beschäftigung vom 14.12.2015 bis 18.12.2015 Jugendurlaub am 14.12.2015
- In der MSR Szenario 10 für den Monat 12/2015 wird als Beginndatum der Beschäftigung der 30.11.2015 angegeben

2) Ununterbrochene aufeinanderfolgende Teilzeitbeschäftigungen

Beginndatum:

- oder der erste Tag des Monats, wenn dieser Tag durch einen Arbeitsvertrag gedeckt wird

Beispiel 1: Bei einem Arbeitsvertrag, der zwei Monate betrifft, z. B. vom 27.10. bis einschließlich 15.11. → für den Monat November wird der 01.11. angegeben

Beispiel 2: Arbeitsvertrag vom 27.10. bis einschließlich 15.11., unmittelbar gefolgt von einem Arbeitsvertrag vom 18.11. bis einschließlich 22.11.
Jugendurlaub am 19. und 20.11.
→ für den Monat November wird der 01.11. angegeben

- Oder das im betreffenden Monat gelegene tatsächliche (Dimona) Beginndatum des Arbeitsvertrags, wenn der erste Tag des Monats nicht von einem Arbeitsvertrag gedeckt wird.

Beispiel:
Beschäftigung bis Freitag, 31.10. und anschließend ab Montag, 03.11. → für den Monat November wird das Beginndatum 03.11. angegeben

Enddatum:

- oder der letzte Tag des Monats, wenn dieser von einem Arbeitsvertrag gedeckt ist

Beispiel 1: Bei einem Arbeitsvertrag, der zwei Monate betrifft, z. B. vom 27.10. bis einschließlich 15.11., wird für den Monat Oktober das Enddatum 31.10. angegeben

Beispiel 2: Arbeitsvertrag vom 18.11. bis einschließlich 22.11., unmittelbar gefolgt von einem Arbeitsvertrag vom 25.11.bis einschließlich 31.12.
Jugendurlaub am 19. und 20.11. → für den Monat November wird der 30.11. angegeben

- Oder das tatsächliche (Dimona) Enddatum der letzten Beschäftigung in dem Monat, wenn der letzte Tag des Monats nicht von einem Arbeitsvertrag gedeckt wird.

Beispiel 1: Beschäftigung bis Freitag, den 29.10. und anschließend erneut ab Montag, den 01.11. → für den Monat Oktober wird das Enddatum 29.10. angegeben

Beispiel 2: Beschäftigung vom 18.09. bis einschließlich 22.10. und anschließend vom 25.10. bis einschließlich 29.10.
Jugendurlaub am 21.10.
Für den Monat Oktober geben Sie als Enddatum den 29.10. an.

1.2. Anzahl der Tage pro Woche der Arbeitsregelung

Feste wöchentliche Arbeitsregelung
Ist der Arbeitnehmer mit einer festen wöchentlichen Arbeitsregelung beschäftigt, geben Sie die Anzahl der Arbeitstage pro Woche an. Die Arbeitsregelung ist fest, wenn der Arbeitnehmer wöchentlich an einer festen Anzahl Tage beschäftigt ist. Dieses Feld kann daher die Werte 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6 oder 7 Tage/Woche annehmen.

Variable Arbeitsregelung
Wenn die wöchentliche Arbeitsregelung des Arbeitnehmers variabel ist, handelt es sich um die durchschnittliche Anzahl der Tage pro Woche, an denen davon ausgegangen wird, dass der Arbeitnehmer beschäftigt ist, wobei alle Arbeitstage des Arbeitszyklus berücksichtigt werden.

Beispiel: Bei einer Beschäftigung in drei aufeinanderfolgenden Wochen an jeweils 5 Tagen, gefolgt von einer vierten Woche mit einer Beschäftigung an 4 Tagen beträgt dieser Wert 4,75. Dieser Wert wird berechnet anhand des Durchschnitts der Anzahl der Arbeitstage pro Woche während des Zyklus von 4 Wochen (5+5+5+4) / 4), gerundet auf 2 Dezimalstellen.

Was Arbeitnehmer betrifft, die in einer variablen Regelung ohne Zyklus arbeiten (= keine vorher feststehende Anzahl Wochentage und kein wiederkehrender Zyklus), so ist die Anzahl der Wochentage der Arbeitsregelung zu berechnen, indem die Gesamtzahl der angegebenen Tage durch die Anzahl der Wochen des Referenzmonats geteilt wird (zu beschränken auf die Periode der Beschäftigung).

In diesem Fall ist es deshalb sehr wahrscheinlich, dass die Arbeitsregelung des Arbeitnehmers in jedem Quartal (leicht) unterschiedlich sein wird.

Spezifische Fälle – mehrere Arbeitsregelungen in einem Monat

Wenn Sie für einen Monat mehrere aufeinanderfolgende Beschäftigungen mit verschiedenen Arbeitsregelungen in einer MSR zusammenfassen, geben Sie die Arbeitsregelung der letzten Beschäftigung im Laufe des Monats an.

Wenn Sie, für einen Monat mehrere sich überschneidende Beschäftigungen in einer MSR zusammenfassen, bestimmen Sie die Arbeitsregelung nach der Zusammenfügung der Beschäftigungen. Diese zusammengefügte Beschäftigung kann sich entweder auf eine feste oder eine variable Arbeitsregelung beziehen.

Beispiel 1 (die zusammengefügte Beschäftigung hat eine feste Arbeitsregelung):

Vertrag 1

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Woche 1

6,00

-

4,00

-

-

-

-

Woche 2

6,00

-

4,00

-

-

-

-

Woche 3

6,00

-

4,00

-

-

-

-

Woche 4

6,00

-

4,00

-

-

-

-

Vertrag 2

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Woche 1

-

-

4,00

4,00

4,00

3,00

-

Woche 2

-

-

4,00

4,00

4,00

3,00

-

Woche 3

-

-

4,00

4,00

4,00

3,00

-

Woche 4

-

-

4,00

4,00

4,00

3,00

-

Vertrag 1 + 2

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Woche 1

6,00

-

8,00

4,00

4,00

3,00

-

Woche 2

6,00

-

8,00

4,00

4,00

3,00

-

Woche 3

6,00

-

8,00

4,00

4,00

3,00

-

Woche 4

6,00

-

8,00

4,00

4,00

3,00

-

Die Arbeitsregelung der sich überschneidenden Beschäftigungen beträgt 5 Tage pro Woche.

Beispiel 2 (die zusammengefügte Beschäftigung hat eine variable Arbeitsregelung):

Vertrag 1 (= variabel mit einem Zyklus von 4 Wochen)

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Woche 1

3,80

3,80

3,80

3,80

3,80

-

-

Woche 2

-

-

4,00

5,00

4,00

6,00

-

Woche 3

3,80

3,80

3,80

3,80

3,80

-

-

Woche 4

-

4,00

-

5,00

4,00

6,00

-

Vertrag 2 (= variabel mit einem Zyklus von 2 Wochen)

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Woche 1

3,00

3,00

3,00

4,00

-

-

-

Woche 2

4,00

5,00

-

-

4,00

-

-

Vertrag 1 + 2 (= variabel mit einem Zyklus von 4 Wochen)

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Woche 1

6,80

6,80

6,80

7,80

3,80

-

-

Woche 2

4,00

5,00

4,00

5,00

8,00

6,00

-

Woche 3

6,80

6,80

6,80

7,80

3,80

-

-

Woche 4

4,00

9,00

-

5,00

8,00

6,00

-

Die Arbeitsregelung der sich überschneidenden Beschäftigungen beträgt (5 + 6 + 5 + 5) / 4 = 5,25 Tage pro Woche.

Wenn bei Zusammenfügung von sich überschneidenden Teilzeitverträgen die konkreten Arbeitsstundenpläne nicht bekannt sind, gehen Sie folgendermaßen vor:
- in Bezug auf den Arbeitsplan (siehe unter 1.3) geben Sie den Code 99 an;
- in Bezug auf die Anzahl der Tage pro Woche der Beschäftigung zählen Sie die Anzahl der Tage pro Woche der verschiedenen Beschäftigungen zusammen und begrenzen das Ergebnis ggf. auf 7;
- im allgemeinen Kommentarfeld geben Sie „Zusammenfügung von Teilzeitarbeitsverträgen, die sich überschneiden“ an.

1.3 - Arbeitsplan

Sie geben hier den Arbeitsplan des Arbeitnehmers anhand der folgenden Codes an.

01: feste wöchentliche Arbeitspläne (Vollzeit)

Beispiel:
Der Arbeitnehmer arbeitet jede Woche die gleiche Anzahl Stunden jeweils an den gleichen Tagen.

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Woche 1

8,00

8,00

8,00

8,00

6,00

-

-

Woche 2

8,00

8,00

8,00

8,00

6,00

-

-

Woche 3

8,00

8,00

8,00

8,00

6,00

-

-

Woche 4

8,00

8,00

8,00

8,00

6,00

-

-

02: fester Arbeitsplan, nicht wöchentlich (Vollzeit)

Beispiel 1:
Ein Arbeitnehmer arbeitet auf Vollzeitbasis mit einer Regelung (Q/S) von 38/38. Er arbeitet 8 Stunden pro Tag und erwirbt daher für den Freitag der vierten Woche einen Ausgleichsruhetag.

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Woche 1

8,00

8,00

8,00

8,00

8,00

-

-

Woche 2

8,00

8,00

8,00

8,00

8,00

-

-

Woche 3

8,00

8,00

8,00

8,00

8,00

-

-

Woche 4

8,00

8,00

8,00

8,00

-

-

-

Beispiel 2:
Ein Arbeitnehmer arbeitet auf Vollzeitbasis mit einer Regelung (Q/S) von 38/38. Der Arbeitnehmer arbeitet jedoch nur 6 Stunden anstatt 8 Stunden jeden ersten und dritten Freitag und nur 6 Stunden jeden zweiten und vierten Mittwoch.

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Woche 1

8,00

8,00

8,00

8,00

6,00

-

-

Woche 2

8,00

8,00

6,00

8,00

8,00

-

-

Woche 3

8,00

8,00

8,00

8,00

6,00

-

-

Woche 4

8,00

8,00

6,00

8,00

8,00

-

-

03: Arbeitswiederaufnahme nach einer Periode der Arbeitsunfähigkeit (vollzeitlich)

Dieser Code wird im Falle einer Vollzeitbeschäftigung bei dem Arbeitgeber verwendet, der die MSR verrichtet, und in den folgenden Situationen:

 

  • ein Vollzeitarbeitnehmer ist arbeitsunfähig und nimmt während dieser Arbeitsunfähigkeit die Arbeit auf Teilzeit- oder Vollzeitbasis (in einer anderen Funktion) beim selben Arbeitgeber wieder auf;
  • ein Vollzeitarbeitnehmer wird nach einem Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit als arbeitsfähig erklärt, legt aber gegen diese Entscheidung Berufung ein; während dieser Periode (in der er Anspruch auf Entschädigungen als vorübergehend Arbeitsloser erhebt) nimmt er die Arbeit auf Teilzeit- oder Vollzeitbasis (in einer anderen Funktion) beim selben Arbeitgeber wieder auf;
  • ein Vollzeitarbeitnehmer wird nach einem Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit als arbeitsfähig erklärt und legt gegen diese Entscheidung Berufung ein; er kann jedoch seine Funktion vorübergehend nicht ausüben; während dieser Periode (in der er Anspruch auf Entschädigungen als vorübergehend Arbeitsloser erhebt) nimmt er die Arbeit auf Teilzeit- oder Vollzeitbasis (in einer anderen Funktion) beim selben Arbeitgeber wieder auf;

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer arbeitet auf Vollzeitbasis mit einer Regelung (Q/S) von 40/40. Er wird arbeitsunfähig.
Mit Erlaubnis des Vertrauensarztes der Krankenkasse kann er seine Arbeit auf Teilzeitbasis (20 Stunden/Woche) wiederaufnehmen. Der Arbeitgeber zahlt den Teilzeitlohn; die Krankenkasse zahlt darüber hinaus eine Arbeitsunfähigkeitsentschädigung.

Der Code Arbeitsschema 03 wird ebenfalls im Falle einer Arbeitswiederaufnahme in Vollzeit während eines Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen eines neuen Vollzeitarbeitsvertrags verwendet, dessen Ausführung nicht (teilweise) wegen Arbeitsunfähigkeit ausgesetzt ist.

Es betrifft die folgenden Situationen:

  • eine Arbeitswiederaufnahme in Vollzeit bei einem anderen Arbeitgeber
  • eine Arbeitswiederaufnahme in Vollzeit, ohne dass der Arbeitnehmer noch durch einen Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitgeber verbunden ist

Wenn es sich um eine Beschäftigung mit dem Code Arbeitsschema 3 handelt, müssen Sie in der Zone „Durchschnittliche Wochenstundenzahl des betreffenden Arbeitnehmers“ unter der Zone „Arbeitsschema“ mitteilen, wie viele Wochenstunden die zulässige Arbeitswiederaufnahme beträgt. 

Wenn dies der Fall ist, muss die Meldung für einen Arbeitnehmer unter der paritätischen Kommission 327 angeben, dass es sich um einen Zielgruppenarbeitnehmer handelt, d. h. einen Arbeitnehmer außerhalb des normalen Arbeitskreislaufs (also nicht um flankierendes Personal oder leitendes Personal). 

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Woche 1

4,00

4,00

4,00

4,00

4,00

-

-

Woche 2

4,00

4,00

4,00

4,00

4,00

-

-

Woche 3

4,00

4,00

4,00

4,00

4,00

-

-

Woche 4

4,00

4,00

4,00

4,00

4,00

-

-

04: Wochenendüberbrückungsschicht (Vollzeit)

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer arbeitet 12 Stunden an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Er wird einem Vollzeitarbeitnehmer gleichgestellt.

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Woche 1

-

-

-

-

-

12,00

12,00

Woche 2

-

-

-

-

-

12,00

12,00

Woche 3

-

-

-

-

-

12,00

12,00

Woche 4

-

-

-

-

-

12,00

12,00

10: fester Arbeitsstundenplan mit der gleichen Anzahl fester Arbeitstage jede Woche (Teilzeit)

Beispiel:
Der Arbeitnehmer arbeitet jede Woche die gleiche Anzahl Stunden jeweils an den gleichen Tagen.

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Woche 1

4,00

4,00

4,00

4,00

3,50

-

-

Woche 2

4,00

4,00

4,00

4,00

3,50

-

-

Woche 3

4,00

4,00

4,00

4,00

3,50

-

-

Woche 4

4,00

4,00

4,00

4,00

3,50

-

-

11: fester Arbeitsstundenplan mit wöchentlich wechselnden Arbeitstagen oder wechselnder Anzahl Arbeitstage (Teilzeit)

Beispiel 1:
Der Arbeitnehmer arbeitet wöchentlich 24 Std./38 jeden Arbeitstag immer die gleiche Anzahl Stunden, aber nicht immer an den gleichen Tagen.

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Woche 1

-

-

8,00

8,00

8,00

-

-

Woche 2

8,00

8,00

8,00

-

-

-

-

Woche 3

-

-

8,00

8,00

8,00

-

-

Woche 4

8,00

8,00

8,00

-

-

-

-

Beispiel 2:
Der Arbeitnehmer arbeitet wöchentlich 20 Std./38, aber die Arbeitstage und die Anzahl Stunden pro Tag verändern sich im Rahmen eines Zyklus von 4 Wochen.

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Woche 1

-

-

3,00

3,00

6,00

8,00

-

Woche 2

4,00

4,00

-

-

4,00

8,00

-

Woche 3

-

-

3,00

3,00

6,00

8,00

-

Woche 4

4,00

4,00

-

-

4,00

8,00

-

Beispiel 3:
Der Arbeitnehmer arbeitet in einer Regelung von 20 Std./38. Eine Woche arbeitet er auf Vollzeitbasis, die andere nicht.

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Woche 1

8,00

8,00

8,00

8,00

8,00

-

-

Woche 2

-

-

-

-

-

-

-

Woche 3

8,00

8,00

8,00

8,00

8,00

-

-

Woche 4

-

-

-

-

-

-

-

Beispiel 4:
Der Arbeitnehmer arbeitet in einer Regelung von 20 Std./38. Er arbeitet immer an den gleichen Tagen der Woche, aber die Anzahl Stunden pro Tag unterscheidet sich je nach Woche.

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Woche 1

4,00

4,00

-

6,00

6,00

-

-

Woche 2

4,00

4,00

-

6,00

6,00

-

-

Woche 3

6,00

6,00

-

4,00

4,00

-

-

Woche 4

6,00

6,00

-

4,00

4,00

-

-

12: variabler Arbeitsstundenplan (Teilzeit)

Dies ist der Fall, wenn der Arbeitsvertrag nicht auf einen Stundenplan verweist und der Arbeitnehmer in Abhängigkeit der Notwendigkeiten je Leistung vorher benachrichtigt wird, wann er arbeiten muss.

13: fester Monatslohn mit wechselnden Leistungen pro Monat oder Monate ohne Leistungen (Teilzeit)

Dieser Code wird bei einer Beschäftigung im nicht-kommerziellen Sektor verwendet (PK 152, 225, 318, 319, 327, 329, 330, 331, 332, 337, …).

14: Arbeitswiederaufnahme nach einer Periode der Arbeitsunfähigkeit (teilzeitlich)

Dieser Code wird im Falle einer Teilzeitbeschäftigung bei dem Arbeitgeber verwendet, der die MSR verrichtet, und in den folgenden Situationen:

 

  • ein Teilzeitarbeitnehmer ist arbeitsunfähig und nimmt während dieser Arbeitsunfähigkeit die Arbeit beim selben Arbeitgeber auf Teilzeitbasis (mit weniger als den vertraglich vorgesehenen Stunden oder mit derselben Stundenzahl in einer anderen Funktion) wieder auf;
  • ein Teilzeitarbeitnehmer wird nach einem Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit als arbeitsfähig erklärt, legt aber gegen diese Entscheidung Berufung ein; während dieser Periode (in der er Anspruch auf Entschädigungen als vorübergehend Arbeitsloser erhebt) nimmt er die Arbeit beim selben Arbeitgeber auf Teilzeitbasis (mit weniger als den vertraglich vorgesehenen Stunden oder mit derselben Stundenzahl in einer anderen Funktion) wieder auf;
  • ein Teilzeitarbeitnehmer wird nach einem Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit als arbeitsfähig erklärt und legt gegen diese Entscheidung Berufung ein; er kann jedoch seine Funktion vorübergehend nicht ausüben; während dieser Periode (in der er Anspruch auf Entschädigungen als vorübergehend Arbeitsloser erhebt) nimmt er die Arbeit beim selben Arbeitgeber auf Teilzeitbasis (mit weniger als den vertraglich vorgesehenen Stunden oder mit derselben Stundenzahl in einer anderen Funktion) wieder auf.

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat eine Beschäftigungsbruchzahl (Q/S) von 30 Std./38. Er wird arbeitsunfähig. Mit Erlaubnis des Vertrauensarztes der Krankenkasse kann er seine Arbeit auf Teilzeitbasis (20 Stunden/Woche) wiederaufnehmen. Der Arbeitgeber zahlt den Teilzeitlohn; die Krankenkasse zahlt darüber hinaus eine Arbeitsunfähigkeitsentschädigung.

Der Code Arbeitsschema 14 wird ebenfalls im Falle einer Arbeitswiederaufnahme in Teilzeit während eines Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen eines neuen Teilzeitarbeitsvertrags verwendet, dessen Ausführung nicht (teilweise) wegen Arbeitsunfähigkeit ausgesetzt ist.

Es betrifft die folgenden Situationen:

  • eine Arbeitswiederaufnahme in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber
  • eine Arbeitswiederaufnahme in Teilzeit, ohne dass der Arbeitnehmer noch durch einen Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitgeber verbunden ist

Wenn es sich um eine Beschäftigung mit dem Code Arbeitsschema 14 handelt, müssen Sie in der Zone „Durchschnittliche Wochenstundenzahl des betreffenden Arbeitnehmers“ unter der Zone „Arbeitsschema“ mitteilen, wie viele Wochenstunden die zulässige Arbeitswiederaufnahme beträgt. 

Wenn dies der Fall ist, muss die Meldung für einen Arbeitnehmer unter der paritätischen Kommission 327 angeben, dass es sich um einen Zielgruppenarbeitnehmer handelt, d. h. einen Arbeitnehmer außerhalb des normalen Arbeitskreislaufs (also nicht um flankierendes Personal oder leitendes Personal). 

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit einem Beschäftigungsbruch (Q/S) von 32 Stunden/38 bei Arbeitgeber A. Er wird arbeitsunfähig. Mit Zustimmung des Vertrauensarztes der Krankenkasse nimmer er die Arbeit bei Arbeitgeber B in Teilzeit (20 Stunden/Woche) wieder auf. Der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber A bleibt aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausgesetzt. Der Arbeitgeber B zahlt den Teilzeitlohn; die Krankenkasse zahlt eine Arbeitsunfähigkeitsentschädigung.

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

Woche 1

4,00

4,00

4,00

4,00

4,00

-

-

Woche 2

4,00

4,00

4,00

4,00

4,00

-

-

Woche 3

4,00

4,00

4,00

4,00

4,00

-

-

Woche 4

4,00

4,00

4,00

4,00

4,00

-

-

98: Beschäftigung als Lehrkraft

Dieser Code darf nur für Personalmitglieder verwendet werden, die von den Unterrichtsministerien der jeweiligen Gemeinschaften vergütet werden. Der Code ist an die Art der Entlohnung und nicht unbedingt an die ausgeübte Arbeit geknüpft.

99: keiner der anderen Codes
Dieser Code wird nur verwendet, wenn kein einziger der anderen Codes anwendbar ist (z. B. bei einer Vollzeitbeschäftigung mit einem variablen Arbeitsplan). Diesen Code verwenden Sie, wenn Sie mehrere Beschäftigungen (mit dem gleichen oder einem unterschiedlichen Faktor Q) zusammenfügen oder wenn sich der Arbeitsplan im Rahmen derselben Beschäftigung im Laufe des Monats ändert.

Bemerkung: Der Code Arbeitsplan bleibt auch dann bestehen, wenn ein Arbeitnehmer, der mit einer festen Stundenregelung arbeitet (z. B. Code Arbeitsplan 10) gelegentlich einen Arbeitstag auswechselt oder zusätzlich an einem anderen Tag arbeitet.

1.4 - Unterbrechung der Beschäftigung

In diesem Feld geben Sie an, ob sich die MSR auf eine ununterbrochene Teilzeitbeschäftigung mit unterschiedlichem Faktor Q (Wert „3“ bei Batchverarbeitung) oder auf eine vorübergehende Vollzeitbeschäftigung (Wert „4“ bei Batchverarbeitung – siehe Wann? Punkt 2.1) bezieht, oder auf eine ununterbrochene Beschäftigung mit gleichem Faktor Q aber mit einer unterschiedlichen Anzahl Tage pro Woche der Beschäftigung und/oder einen unterschiedlichen Code Arbeitsplan (Wert „5“ Batchverarbeitung) bezieht. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine normale Beschäftigung (Wert „2“ bei Batchverarbeitung).

Erläuterung der Situation ununterbrochener aufeinanderfolgender Teilzeitbeschäftigungen mit einem unterschiedlichen Faktor Q (Wert „3“ bei Batchverarbeitung):

Mit „ununterbrochene Teilzeitbeschäftigung“ sind aufeinanderfolgende Beschäftigungen gemeint, die nur durch ein Wochenende, einen Feiertag oder einen Ausgleichsruhetag unterbrochen werden und deren Faktor Q sich unterscheidet.

Folgende Merkmale dieser Beschäftigungen müssen zudem gleich sein:
- Arbeitgeberkategorie;
- Arbeitnehmercode;
- paritätische Kommission;
- Faktor S;
- Statut (Code D: Heimarbeiter). Außer wenn es sich um den Statut eines Heimarbeiters (D) handelt, stellt ein abweichendes Statut kein Hindernis für die Zusammenfügung von Beschäftigungen dar.

Handelt es sich um eine ununterbrochene Teilzeitbeschäftigung, geben Sie für jede Beschäftigung das Beginn- und Enddatum des Monats (wenn die Beschäftigung vor dem Monat beginnt oder nach dem Ende des Monats fortgesetzt wird, geben Sie den ersten bzw. letzten Tag des Monats an) und den Faktor Q an; die Webanwendung wird den durchschnittlichen Faktor Q berechnen.

Beispiel 1:
Beschäftigung vom 25.07.2016 bis 17.08.2016 im Verhältnis von 20/38.
Beschäftigung vom 18.08.2016 bis 25.08.2016 im Verhältnis von 25/38. Der Vertrag endet am 25.08.2016.

Für den Monat Juli geben Sie als Beginndatum den 25.07.2016 und als Enddatum den 31.07.2016 an.
Für den Monat August geben Sie als Beginndatum den 01.08.2014 und als Enddatum den 25.08.2016 an.

Beispiel 2:
Beschäftigung vom 25.07.2016 bis 17.08.2016 im Verhältnis von 20/38.
Beschäftigung vom 18.08.2016 bis 15.09.2016 im Verhältnis von 25/38. Der Vertrag endet am 15.09.2016.

Für den Monat Juli geben Sie als Beginndatum den 25.07.2016 und als Enddatum den 31.07.2016 an.
Für den Monat August geben Sie als Beginndatum den 01.08.2016 und als Enddatum den 31.08.2016 an.
Für den Monat September geben Sie als Beginndatum den 01.09.2016 und als Enddatum den 15.09.2016 an.

Zur Erinnerung: Das Obengenannte gilt nicht für die Vollzeitbeschäftigung. In letztgenanntem Fall geben Sie das tatsächliche Beginndatum und kein Enddatum an, es sei denn, es liegt im Laufe des Monats.

Beispiel:
Beschäftigung vom 25.07.2016 bis 15.09.2016 im Verhältnis von 38/38.
Für den Monat Juli geben Sie als Beginndatum den 25.07.2016 und kein Enddatum an.
Für den Monat August geben Sie als Beginndatum den 25.07.2016 und kein Enddatum an.
Für den Monat September geben Sie als Beginndatum den 25.07.2016 und als Enddatum den 15.09.2016 an.

Wenn es sich um eine vorübergehende Vollzeitbeschäftigung handelt (siehe Wann? – Punkt 3.3), beachten Sie dagegen für die Angabe des Beginn- und Enddatums die oben genannten Prinzipien der Teilzeitbeschäftigung.

2 - Referenzperiode

Dies ist stets der erste und letzte Kalendertag des Monats, für den Sie Jugend- oder Seniorenurlaubsstunden angeben.

3 - Art des Tages

Sie geben für die gesetzlichen Urlaubstage und Jugend- oder Seniorenurlaubstage das Datum, einen Code und die Anzahl Stunden an.

Bleibt im ersten Monat mit Jugend- oder Seniorenurlaub noch ein Saldo bezahlten Urlaubs übrig, geben Sie sowohl den restlichen bezahlten Urlaub als auch den Jugend- oder Seniorenurlaub an.

3.1 - Angabe des Tages

Geben Sie das Datum des Urlaubstages ein.

3.2 - Code Art des Tages

Nur die 2 folgenden Codes sind zulässig: der Code 3.1 (gesetzlicher Urlaub) und der Code 3.4 (Jugend- oder Seniorenurlaub).

Für die verbleibenden bezahlten Urlaubsstunden geben Sie am besten den Code „3.1“ (gesetzlicher Urlaub) an.

Für die Jugend- und Seniorenurlaubsstunden geben Sie den Code „3.4“ (Jugend- und Seniorenurlaub) an.

Geben Sie keine Urlaubsstunden an gesetzlichen Feiertagen oder Ersatztagen von Feiertagen an.

Der Übergang vom gesetzlichen, bezahlten Urlaub (Code „3.1“) zum Jugend- oder Seniorenurlaub (Code „3.4“) wird ebenfalls durch den Sektor berechnet. Wenn Sie in Ihrer Meldung ein anderes Ergebnis angeben, als der Sektor errechnet, wird dieser das Ergebnis selbst berichtigen.

Einmalig, nämlich am ersten Tag mit Jugend- oder Seniorenurlaub, können beide Codes am gleichen Tag vorkommen: Der Tag besteht dann zum Beispiel aus 3,60 Stunden bezahlten Urlaub (Code „3.1“) und aus 4,00 Stunden Jugend- oder Seniorenurlaub (Code „3.4“).

Der eventuelle Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage (zusätzlicher Urlaub oder Urlaub, der durch allgemein verbindlich erklärtes KAA gewährt wird, und durch Lohn gedeckte Ausgleichstage) hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Jugend- und Seniorenurlaubstage. Diese zusätzlichen Urlaubstage müssen nicht erschöpft sein, bevor Jugend- oder Seniorenurlaub gewährt wird.

Dasselbe gilt für die ergänzenden Urlaubstage/-stunden Art. 17bis des Gesetzes vom 28.06.1971. Diese Tage/Stunden müssen nicht erschöpft sein, bevor Jugend- oder Seniorenurlaub gewährt wird. Für die ergänzenden Urlaubstage müssen Sie keinen Code mit Stunden angeben (siehe jedoch Punkt „Detail Urlaubsstunden“ unten).

3.3 - Anzahl der Stunden

Geben Sie die Anzahl Urlaubsstunden an.

4 - Detail Urlaubsstunden

Hier geben Sie die Anzahl der zusätzlichen Urlaubsstunden gemäß Art. 17bis des Gesetzes vom 28.06.1971 (Code 12 für Batch-Meldungen) an, die der Arbeitnehmer ab dem ersten Monat mit Jugend- oder Seniorenurlaub im Kalenderjahr bis einschließlich des Monats Anspruch genommen hat, auf den sich diese Meldung bezieht. Bei unterschiedlichen Beschäftigungszeilen geben Sie die ergänzenden Urlaubsstunden Art. 17bis, die ab dem Beginndatum der ersten Beschäftigung mit Jugend- oder Seniorenurlaub im Kalenderjahr bis einschließlich des Endes der Beschäftigung, auf die sich diese Meldung bezieht, genommen wurden, an.

5 - Kommentar zur Meldung

In diesem freien Textfeld können Sie eventuelle Erläuterungen zum angegebenen Monat geben.