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Was ist einzutragen?

1 - Was ist einzutragen?

Szenario 5 ist eine Meldung ohne Mini-Quartalsmeldung. Die Identifikationsdaten des Arbeitgebers, des Arbeitnehmers sowie die Angaben zur Beschäftigung (Punkt 4.2) müssen ebenso wie die spezifischen Informationen der Meldung (Punkt 4.3.) mitgeteilt werden.

2 - Identifikation des Risikos

Die elektronische Meldung betrifft vier Teilrisiken:

  • Teilrisiko 1 für die Meldung des Urlaubs der Arbeitnehmer, denen das Urlaubsgeld durch eine Urlaubskasse oder das Landesamt für Jahresurlaub gezahlt wird;
  • Teilrisiko 2 für die Meldung des Urlaubs der Arbeitnehmer, an die das Urlaubsgeld durch den Arbeitgeber ausgezahlt wird (Angestellte und mehrheitlich Arbeitnehmer aus dem öffentlichen Sektor);
  • Teilrisiko 3 für die spezifische Meldung des Urlaubs der Arbeitnehmer, denen das Urlaubsgeld durch eine Urlaubskasse oder das Landesamt für Jahresurlaub gezahlt wird, die bis einschließlich zum Ende des Urlaubsjahres eine an ihren Gesundheitszustand angepasste Arbeit wieder aufgenommen haben;
  • Teilrisiko 4 für die spezifische Meldung des Urlaubs der Arbeitnehmer, an die das Urlaubsgeld durch den Arbeitgeber ausgezahlt wird (Angestellte und mehrheitlich Arbeitnehmer aus dem öffentlichen Sektor), die bis einschließlich zum Ende des Urlaubsjahres eine an ihren Gesundheitszustand angepasste Arbeit wieder aufgenommen haben.

Bitte wählen Sie eines der vier Teilrisiken aus.

3 - Identifikation der Meldung

Sie melden die folgenden Angaben aus den Blöcken „Link Arbeitgebermeldung, natürliche Person, Link Arbeitnehmerzeile und Link Beschäftigung” der Meldungen des Sozialrisikos ohne Mini-Quartalsmeldung (nicht alle Daten müssen notwendigerweise ausgefüllt werden – zu diesem Zweck möchten wir Sie auf den Statut der Daten im Bereich Anwesenheit des entsprechenden Feldes hinweisen).

3.1 - Block Link Meldung Arbeitgeber

3.1.1: LSS-Eintragungsnummer
3.1.2: Mitteilung Kuratel
3.1.3: Eindeutige Unternehmensnummer

3.2 - Block natürliche Person

3.2.1: Laufende Nummer natürliche Person
3.2.2: ENSS
3.2.3: SIS
3.2.4: Name
3.2.5: Vorname
3.2.6: Initialen
3.2.7: Geburtsdatum
3.2.8: Geburtsort
3.2.9: Ländercode für den Geburtsort
3.2.10: Geschlecht
3.2.11: Straße
3.2.12: Hausnummer
3.2.13: Postfach
3.2.14: Postleitzahl
3.2.15: Gemeinde
3.2.16: Ländercode
3.2.17: Staatsangehörigkeit

3.3 - Block Link Arbeitnehmerzeile

3.3.1: Arbeitgeberkategorie
3.3.2: Arbeitnehmerkennzahl

3.4 - Block Link Beschäftigung

3.4.1: Beginndatum der Beschäftigung
3.4.2: Enddatum der Beschäftigung
3.4.3: Nummer der paritätischen Kommission
3.4.4: Anzahl der Tage pro Woche
3.4.5: Durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers
3.4.6: Durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche der Referenzperson
3.4.7: Statut des Arbeitnehmers
3.4.8: Begriff pensioniert
3.4.9: Lehrlingstyp
3.4.10: Typ des Arbeitsvertrags
3.4.11: Art der Entlohnung

4 - Andere Daten

Hier werden die spezifischen Angaben der Meldung vermerkt.

4.1 - Block Urlaubsjahr

4.1.1 - Urlaubsjahr, auf das sich der Urlaub bezieht (Nr. 125)

Sie geben das Jahr an, auf das sich der gesetzliche Urlaub, der zusätzliche Urlaub oder der Urlaub aufgrund eines für allgemein verbindlich erklärten kollektiven Arbeitsabkommens bezieht.

Es handelt sich um das Urlaubsjahr, in dessen Verlauf der Urlaub bewilligt werden muss und das mit dem Risiko (Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaftsruhe usw.) zusammenfällt.

4.2 - Block Berechnungsgrundlage - besondere Umstände

Sie verdeutlichen diese Erklärungen, wenn der Arbeitnehmer die angepasste Arbeit bis zum Ende des Urlaubsjahres fortgesetzt hat, einschließlich der zeitweiligen Unterbrechung der angepassten Aktivität (Teilrisiko 003 und Teilrisiko 004).

4.1.2 - Durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche der betreffenden Arbeitnehmer – Besondere Umstände

Es geht um die durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche, während der angenommen wird, dass der Arbeitnehmer angepasst Arbeit verrichtet. 

4.2.2 - Durchschnittliche Anzahl der Tage pro Woche der Arbeitsregelung – Besondere Umstände

Es geht um die durchschnittliche Anzahl der Tage pro Woche, während der angenommen wird, dass der Arbeitnehmer angepasst Arbeit verrichtet. 

4.3.1 - Angabe des Urlaubssektors (Nr. 194)

Sie präzisieren den für den Arbeitnehmer geltende Urlaubssektor (1 = Privatsektor, 2 = Öffentlicher Sektor und 3 = kein Urlaubssystem anwendbar).

Unter dem für den Privatsektor geltenden Urlaubssystem ist das System des Jahresurlaubs der Arbeitnehmer zu verstehen (Koordinierte Gesetze vom 28.06.1971 und Königlicher Erlass vom 30.03.1967).

Das für den öffentlichen Sektor geltende Urlaubssystem (das ebenso für das Vertragspersonal des öffentlichen Sektors gilt) ist festgelegt im:

- Königlichen Erlass vom 19.11.1998 über die den Personalmitgliedern der Staatsverwaltungen gewährten Urlaubsarten und Abwesenheiten, der die Dauer des Urlaubs festlegt,

- Königlichen Erlass vom 30.01.1979 über die Gewährung eines Urlaubsgeldes an Bedienstete der allgemeinen Verwaltung des Königreiches, der die Berechnungsgrundlage des Urlaubsgelds bestimmt.

Gibt der Arbeitgeber Code „2” (öffentlicher Sektor) oder Code „3” (keine anwendbare Urlaubsregelung) an, müssen die folgenden Felder nicht ausgefüllt werden.

4.4 - Block Detail Urlaub

4.4.1 - Code Urlaub (Nr. 196)

Unter „gesetzlichem Urlaub” versteht man das Fernbleiben von der Arbeit infolge einer Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags wegen Jahresurlaub, so wie er in den Artikeln 3 und 5 der koordinierten Gesetze vom 28.06.1971 über den Jahresurlaub der Lohnempfänger erwähnt ist.

Der ergänzende Urlaub bei Beginn oder Wiederaufnahme einer Aktivität im Sinne von Artikel 17bis der koordinierten Gesetze vom 28.06.1971 ist nicht zu berücksichtigen.

Unter Urlaub aufgrund eines für allgemein verbindlich erklärten KAA versteht man die Abwesenheit von der Arbeit infolge der Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags wegen Jahresurlaubs aufgrund eines für allgemein verbindlich erklärten KAA gemäß Artikel 6 der koordinierten Gesetze über den Jahresurlaub von Arbeitnehmern. Es geht um den zusätzlichen Urlaub, der nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch eine Urlaubskasse bezahlt wird (z. B. Vacantex für bewilligten Urlaub im Textilsektor).

Unter „zusätzlichem Urlaub“ versteht man das Fernbleiben von der Arbeit mit Lohnfortzahlung infolge einer Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags wegen Jahresurlaub, bei dem es sich weder um den gesetzlichen Urlaub noch um den Urlaub aufgrund eines für allgemein verbindlich erklärten KAA, das in Artikel 6 der koordinierten Gesetze über den Jahresurlaub der Arbeitnehmern erwähnt ist, handelt. Dieser zusätzliche Urlaub gründet sich auf eine besondere Anwendungsregelung im Unternehmen (ein kollektives Arbeitsabkommen, das ggf. in einem paritätischen Organ abgeschlossen wurde, ein Beschluss des Betriebsrats usw.).

Wichtiger Hinweis: Der zusätzliche Urlaub muss nur mitgeteilt werden, wenn er im Urlaubsjahr genommen werden muss (demnach nicht übertragbar ist), und wenn er - sofern er aufgrund eines Risikos nicht genommen werden kann - unbedingt während des Urlaubsjahres ausgezahlt werden muss.

Für das Teilrisiko 001 („Arbeiter“) und das Teilrisiko 003 („Arbeiter - angepasste Arbeit“) geben Sie den folgenden Code an:

  • 1. Für den vom Arbeitnehmer genommenen gesetzlichen Urlaub.
  • 2. Für den vom Arbeitnehmer genommenen zusätzlichen Urlaub.
  • 3. Der aufgrund eines für allgemein verbindlich erklärten kollektiven Arbeitsabkommens genommene Urlaub.
  • 5. Für zusätzlichen Urlaub, auf den der Arbeitnehmer ein Anrecht hat.

Für das Teilrisiko 002 („Angestellter“) und das Teilrisiko 004 („Angestellter - angepasste Arbeit“) geben Sie den folgenden Code an:

  • 8. Für den zusätzlichen Urlaub, den der Angestellte nicht hat nehmen können vor Ablauf des Urlaubsjahres wegen Eintritts eines Risikos.
  • 9. Für den zusätzlichen Urlaub, den der Angestellte nicht hat nehmen können vor Ablauf des Urlaubsjahres wegen Eintritts eines Risikos.

4.3.2 - Anzahl der Urlaubstage (gerundet auf halben Tag) (Nr. 197)

Für Vollzeitarbeitnehmer und Teilzeitarbeitnehmer geben Sie die Anzahl der Urlaubstage, gerundet auf einen halben Tag, für jeden der in Feld Nr. 196 gemeldeten Codes an.

Beispiel: Ein Angestellter hat Anspruch auf 20 Tage gesetzlichen Urlaubs in einer Fünftagewoche; er hat bereits 10 volle und drei halbe Urlaubstage genommen; in diesem Fall beträgt die Anzahl der restlichen Urlaubstage 8,5.

Wichtige Hinweise:

  • Sie geben die Anzahl der Urlaubstage gemäß der Arbeitsregelung (Anzahl der Tage pro Woche) im Block Link Beschäftigung der Arbeitnehmerzeile an, die mit der Arbeitsregelung übereinstimmt (Teilrisiko 001 oder Teilrisiko 002).
  • Im Falle einer definitiven Beendigung der an den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers angepassten Arbeit, teilen Sie die Informationen über den (aufgenommenen oder noch zu nehmenden) Urlaub mit (oder aktualisieren diese Informationen) am Datum der vollständigen Beendigung der Aktivitäten (Teilrisiko 001 oder Teilrisiko 002).
  • Im Falle einer Fortsetzung der an den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers angepassten Arbeit bis einschließlich zum Ende des Urlaubsjahres geben Sie im Block „Berechnungsgrundlage - Besondere Umstände“ die Anzahl der Urlaubstage, die mit der Arbeitsregelung der angepassten Arbeit übereinstimmt (Anzahl Tage pro Woche der angepassten Arbeit) an (Teilrisiko 003 oder Teilrisiko 004).
  • Im Falle einer zeitweiligen Beendigung der an den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers angepassten Arbeit geben Sie im Block „Berechnungsgrundlage - besondere Umstände“ die Anzahl der bei Ablauf des Urlaubsjahres aufgenommenen und noch zu nehmenden Urlaubstage an, die mit der durchschnittlichen Anzahl Arbeitstage pro Woche der (letzten) angepassten Arbeit (des Urlaubsjahres) übereinstimmt (Teilrisiko 003 oder Teilrisiko 004).

4.3.3 - Anzahl Urlaubsstunden (Nr. 198)

A. Teilrisiko 001 oder Teilrisiko 002

Für die Arbeitnehmer, die in Teilzeit arbeiten, teilen Sie die Anzahl der Urlaubsstunden mit, die der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche (Faktor Q) entspricht, angegeben im Block Beschäftigung der Arbeitnehmerzeile (Teilrisiko 001 oder Teilrisiko 002).

Im Falle einer „zeitweiligen Beendigung der an den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers angepassten Arbeit“ geben Sie die Anzahl der (aufgenommenen oder noch zu nehmenden) Urlaubsstunden bei Ablauf des Urlaubsjahres an. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass Sie in dieser besonderen Hypothese die Anzahl der (aufgenommenen oder noch zu nehmenden) Urlaubsstunden angeben, die mit der durchschnittlichen Anzahl Arbeitstage pro Woche der (letzten) angepassten Arbeit (des Urlaubsjahres) m Block „Berechnungsgrundlage - besondere Umstände“ übereinstimmt (Teilrisiko 003 oder Teilrisiko 004).

B. Teilrisiko 003 oder Teilrisiko 004

Im Falle einer Fortsetzung der an den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers angepassten Arbeit bis einschließlich zum Ende des Urlaubsjahres geben Sie im Block „Berechnungsgrundlage - Besondere Umstände“ die Anzahl der (aufgenommenen oder noch zu nehmenden) Urlaubsstunden an, die mit der durchschnittlichen Anzahl Arbeitstage pro Woche der angepassten Arbeit übereinstimmt (Faktor Q der angepassten Arbeit) (Teilrisiko 003 oder Teilrisiko 004).

Im Falle einer „vorübergehenden, dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers angepassten Arbeitsunterbrechung“ teilen Sie also die Anzahl der (genommenen oder zu nehmenden) Urlaubsstunden am Ende des Urlaubsjahres mit. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass Sie in dieser speziellen Hypothese die Anzahl der (genommenen oder zu nehmenden) Urlaubsstunden klären, die somit der durchschnittlichen Wochenstundenzahl der (letzten) angepassten Arbeit (des Urlaubsjahres) entspricht, die im Block „Berechnungsgrundlage - Besondere Situationen“ (Teilrisiko 003 oder Teilrisiko 004) genannt ist.

Anmerkung: Handelt es sich bei der geänderten Arbeit jedoch um eine Vollzeitbeschäftigung (Faktor Q der geänderten Arbeit = Faktor S der Beschäftigung), wird die Zahl der Urlaubsstunden nicht mitgeteilt.

    4.4 - Kommentar zur Meldung

    4.4.1 - Freies Textfeld (Nr. 126)

    In diesem Feld kann der Arbeitgeber Informationen mitteilen, die er für die Behandlung der Meldung des Sozialrisikos für unentbehrlich erachtet.

    Dieses Feld darf keine Angaben enthalten, die in anderen Feldern der Meldung vorkommen und die unter einem Code mitgeteilt werden.