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Für wen?

Lesen Sie bitte die Hinweise zu Szenario 9 (Meldung zur Feststellung des Anspruchs auf Jugend- oder Seniorenurlaub - Kapitel „Für wen“) in Bezug auf die von jüngeren oder älteren Arbeitnehmern zu erfüllenden Bedingungen für ein Anrecht auf Jugend- oder Seniorenurlaub.

Der Arbeitnehmer mit Anrecht auf Jugend- oder Seniorenurlaub darf 4 Wochen Urlaub (normaler bezahlter Urlaub plus Jugendurlaub) bzw. 24 Urlaubstage im Rahmen der Sechstageregelung nehmen. Der Jugend- und Seniorenurlaub wird erst nach Erschöpfung des normalen bezahlten Urlaubs gewährt. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, seinen Anspruch auf ergänzende Urlaubstage („Europäischen Urlaub“) zu nutzen, bevor er Jugend- oder Seniorenurlaub nehmen kann.

Die Anzahl der Jugend- und Seniorenurlaubsgelder wird pro Monat anhand der Formel Stunden V x 6 / S - Saldo J (Saldo der bezahlten Urlaubstage) berechnet. Weitere Informationen über die Arbeitsweise, die das LfA bei Gewährung des Jugendurlaubsgeldes und des Seniorenurlaubsgeldes anwendet, finden Sie in der „Technischen Anlage mit Berechnungsweise für den Arbeitgeber“.

Vor Ihrer ersten „Monatlichen Meldung“ im Urlaubsjahr muss natürlich die einmalige „Meldung zur Feststellung des Anspruchs auf Jugend- oder Seniorenurlaub“ vorgenommen werden (Szenario 9).