Für wen?
Lesen Sie bitte die Hinweise zu Szenario 9 (Meldung zur Feststellung des Anspruchs auf Jugend- oder Seniorenurlaub - Kapitel „Für wen“) in Bezug auf die von jüngeren oder älteren Arbeitnehmern zu erfüllenden Bedingungen für ein Anrecht auf Jugend- oder Seniorenurlaub.
Arbeitnehmer, die Anspruch auf Jugend- oder Seniorenurlaub haben, können 4 Wochen Urlaub nehmen (einfacher bezahlter Urlaub plus Jugendurlaub) oder 24 Urlaubstage im Sechstage-System. Jugend- und Seniorenurlaub werden jedoch erst nach Erschöpfung des einfachen bezahlten Urlaubs gewährt. Hinweis: Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, seinen Anspruch auf ergänzenden Urlaub („europäischer Urlaub“) oder seinen übertragenen Urlaub auszuschöpfen, bevor er Jugend- oder Seniorenurlaub nimmt.
Die Anzahl der Jugend- und Seniorenurlaubsgelder wird pro Monat anhand der Formel Stunden V x 6 / S - Saldo J (Saldo der bezahlten Urlaubstage) berechnet. Weitere Informationen über die Arbeitsweise, die das LfA bei Gewährung des Jugendurlaubsgeldes und des Seniorenurlaubsgeldes anwendet, finden Sie in der „Technischen Anlage mit Berechnungsweise für den Arbeitgeber“.
Vor Ihrer ersten „Monatlichen Meldung“ im Urlaubsjahr muss natürlich die einmalige „Meldung zur Feststellung des Anspruchs auf Jugend- oder Seniorenurlaub“ vorgenommen werden (Szenario 9).