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Einleitung

Der Arbeitgeber oder sein Bevollmächtigter werden gebeten, jährlich die Informationen mitzuteilen, die die Krankenkasse, der der Arbeitnehmer beigetreten ist, anwendet, um die Bedingung betreffs Verweigerung der Entschädigungen für eine durch Urlaubsgeld gedeckte Periode zuzulassen.

Ab dem Urlaubsjahr 2024 wird diese Verweigerungsregel abgeschafft. Szenario 5 kann daher für das Urlaubsjahr 2024 und die folgenden Urlaubsjahre nicht mehr verwendet werden.