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Für wen?

Für jeden Arbeitnehmer, dessen Arbeitsvertrag aus welchem Grund auch immer beendet wird (d. h. nicht nur bei Kündigung, sondern auch bei Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags, bei freiwilliger Kündigung des Arbeitnehmers usw.), muss ein Arbeitgeber, der auf die elektronische Meldung zurückgreift, auf eigene Initiative:

  • eine elektronische Meldung Sozialrisiken „Ende des Arbeitsvertrags: Vollarbeitslosigkeit oder System der Arbeitslosigkeit mit Betriebsprämie“ durchführen;
  • eine Meldung auf Papier C4MSR oder C4MSR-SAB (bei Arbeitslosigkeit mit Betriebsprämie) ausfüllen und dem Arbeitnehmer überreichen.

Für Lehrkräfte und Gleichgestellte gibt es das Teilrisiko „Bildungswesen“ Für Arbeitnehmer, die das System der Arbeitslosigkeit mit Betriebsprämie anfordern, das Teilrisiko „Arbeitslosigkeit mit Betriebsprämie“. Für alle anderen Arbeitnehmer gibt es das allgemeine Teilrisiko „Meldung des Endes
des Arbeitsvertrags“.

Ein viertes Teilrisiko ist die „Arbeitsbescheinigung“ und betrifft die Bitte eines Arbeitnehmers um Feststellung seiner Ansprüche aufgrund der geleisteten Arbeitstage in einer noch nicht beendeten Beschäftigung (z. B. für Teilzeitarbeitnehmer).