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Einleitung

Übt ein(e) Arbeitnehmer(in) eine angepasste Arbeit während einer Periode der Arbeitsunfähigkeit oder des Schwanger- bzw. Mutterschaftsschutzes aus, bewilligt die Krankenkasse dem(r) Betreffenden eine Entschädigung, die unter Anwendung einer Regel für die Kumulation berechnet wird. Für diese Regel für die Kumulation berücksichtigt die Krankenkasse, je nachdem, entweder den Beschäftigungsbruch dieser angepassten Arbeit oder die aus dieser angepassten Arbeit erworbenen Arbeitseinkommen.

Zu diesem Zweck werden Sie gebeten, in Szenario 2 die Lohn- und Arbeitszeitangaben für den abgelaufenen Monat mitzuteilen.