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Einleitung

1 - Einleitung

Nach dem Arbeitsunfallgesetz vom 10.04.1971 sind Arbeitgeber oder ihre Angestellten verpflichtet, jeden Sachverhalt anzugeben, der Anlass zur Anwendung des Gesetzes geben kann.

Jeder Arbeitsunfall oder Unfall auf dem Arbeitsweg muss gemeldet werden.

Die Entscheidung, ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht, obliegt nicht dem Arbeitgeber. Diese Entscheidung befindet sich im Zuständigkeitsbereich des Versicherers.

Der Arbeitgeber hat die Wahl zwischen der hier erläuterten elektronischen Meldung eines Sozialrisikos und der Meldung auf Papier. Seine Aufgabe beschränkt sich auf die Übermittlung aller zur Regelung des Unfalls notwendigen Angaben. Sogar die Tatsache, dass der Arbeitnehmer einen Fehler begeht, schließt die Anwendung des Gesetzes nicht aus.

Arbeitsunfälle, die nur einer Prothese oder einem orthopädischen Apparat (Brille, Zahnprothese usw.) Schaden zufügen, sind von Ihnen ebenfalls anzugeben. In diesem Fall muss keine Körperverletzung vorliegen, um von einem Arbeitsunfall zu sprechen.

Es ist sehr wichtig, dass die Meldung eines Sozialrisikos Arbeitsunfälle richtig und vollständig ausgefüllt wird. Dadurch werden Verzögerungen beim Öffnen, Bearbeiten und Erledigen der Akte, Unterbrechungen bei der Zahlung der Entschädigungen an das Opfer oder seine Berechtigten vermieden und die Erstellung lückenloser Statistiken zwecks Prävention wird dadurch begünstigt.

Dieses Dokument informiert insbesondere über die Neuigkeiten, die bei der Meldung von Arbeitsunfällen, die sich ab 01.01.2008 ereignen, zu beachten sind. Sie werden auf Basis der Struktur des technischen Glossars vorgestellt. Dieses Glossar ist um Funktionsblöcke aufgebaut, die aus Feldern zusammengesetzt sind. Die Felder sind die verschiedenen Angaben der Meldung, die auf Basis ihrer Zusammengehörigkeit in den Funktionsblöcken zusammengefasst wurden.

Die Definition und Beschreibung der verschiedenen Felder der Funktionsblöcke werden im technischen Glossar des Sektors Arbeitsunfälle übernommen. Das Glossar befindet sich bei der technischen Information (> Glossar > Ursprüngliche Meldung > Letzte Version > Glossar).

Die folgenden Informationen sind daher dazu bestimmt, die Beschreibungen der Felder (die Angaben in der Meldung) im technischen Glossar näher zu erläutern. Sie haben zudem eine allgemeine Tragweite und können zum besseren Verständnis der Elemente der Meldung beitragen. Sie vereinfachen die Meldung eines Arbeitsunfalls, ob elektronisch oder auf Papier eingereicht.

Vereinfachte Meldung

War das Opfer nicht zeitweilig arbeitsunfähig, oder hat das Opfer zum Zeitpunkt der Unfallmeldung seine Arbeit nach einer Arbeitsunfähigkeit von weniger als vier Tagen (den Unfalltag nicht mitgerechnet) bereits wiederaufgenommen, kann der Arbeitgeber eine „vereinfachte Meldung“ vornehmen. Diese Meldung kann ausschließlich elektronisch erfolgen. Sie umfasst nur die Elemente, die der Versicherer für die Regelung des Unfalls benötigt.

Kollektive Meldung

Ein Arbeitgeber, der verpflichtet ist, einen Betriebsrat wählen zu lassen, verfügt über die Möglichkeit, pro Quartal eine „kollektive Meldung“ der Arbeitsunfälle einzureichen, die die Voraussetzungen der vereinfachten Meldung erfüllt, soweit die Unfallopfer im betriebseigenen ärztlichen Dienst versorgt werden. Diese Meldung kann auf Papier oder elektronisch (Batch) erfolgen. Sie umfasst die gleichen Elemente wie die vereinfachte Meldung.

Der Arbeitgeber muss vorher den Inspektionsdienst des Fonds für Arbeitsunfälle über seine Absicht zur Nutzung der kollektiven Meldung informieren (Königlicher Erlass vom 12.03.2003).

Meldung an die für das Wohlbefinden bei der Arbeit zuständigen Dienststellen

Wie und wann Sie die für das Wohlbefinden auf dem Arbeitsplatz zuständigen Dienste des FÖD BASK über einen schweren Unfall aufklären müssen, erfahren Sie in Art. 26 des KE vom 27.03.1998 über die Politik des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit (BS 31.03.1998). Ab 01.01.2006 können Sie einen schweren Unfall über die Portalsite der Sozialen Sicherheit vornehmen (siehe Szenario 4).

Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Zusätzliche Informationen“, Punkt 5.3.

2 - Was ist ein Arbeitsunfall?

Das Arbeitsunfallgesetz stellt fest, dass „jeder Unfall, der einem Arbeitnehmer während und aufgrund der Ausführung des Arbeitsvertrages widerfährt und bei dem eine Verletzung entsteht“, ein Arbeitsunfall ist. Ein Unfall, der sich auf dem Weg zur und von der Arbeit ereignet, wird ebenfalls als Arbeitsunfall eingestuft.

Aus der Definition eines Arbeitsunfalls folgt, dass jeder Unfall, der sich am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg ereignet und eine Verletzung verursacht, ein Arbeitsunfall ist. Dies bedeutet, dass es ausreicht, dass die Verletzung eine ärztliche Behandlung erforderlich macht. Zeitweilige Arbeitsunfähigkeit ist daher nicht notwendig. Die Verletzung kann sowohl körperlicher als auch psychischer Natur sein.