Einleitung
Die Arbeitnehmerin, die gemäß der für sie gültigen Arbeitsregelung zu Stillpausen berechtigt ist, kann unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Entschädigung für Stillpausen zu Lasten der Mutterschaftsversicherung erheben, um die durch die Stillpausen entstehende Lohnminderung zu kompensieren.
Der Arbeitgeber (oder sein Bevollmächtigter) wird gebeten, eine monatliche Bescheinigung mit den Angaben auszufüllen, mit denen der Betrag dieser Entschädigung berechnet werden kann.