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Einleitung

Der Arbeitgeber ist gemäß der Artikel 137 und 138bis des K. E. vom 25.11.1991 verpflichtet, im Falle der Unterbrechung des Arbeitsvertrages monatlich eine elektronische MSR Szenario 5 („Beweis der vorübergehenden Arbeitslosigkeit“) zu erstellen, um dem Sektor Arbeitslosigkeit zu ermöglichen, die Entschädigungen für die vorübergehende Arbeitslosigkeit korrekt zu zahlen.

 

Wenn es sich um einen Leiharbeitnehmer handelt, muss diese Meldung Sozialrisiken Arbeitslosigkeit (MSR), Szenario 5 von der Leiharbeitsagentur durchgeführt werden.

Sie müssen dem Arbeitnehmer eine Kopie dieser elektronischen Meldung besorgen. Nach jeder Meldung wird diese Kopie für Sie angefertigt. Sie müssen sie nur noch ausdrucken.

Sie müssen Ihrem Arbeitnehmer ein Kontrollformular C3.2A aushändigen, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit vor der normalen Anfangszeit der Arbeit. Der Arbeitnehmer füllt dieses Formular ab dem ersten Tag der vorübergehenden Arbeitslosigkeit oder Aussetzung Angestellte bis zum Ende des Monats für alle Tage aus, an denen er nicht arbeitslos ist. Er muss ab dem ersten Tag der effektiven vorübergehenden Arbeitslosigkeit oder Aussetzung Angestellte jeden geleisteten Arbeitstag (für seinen gewöhnlichen Arbeitgeber, für sich selbst oder für einen anderen Arbeitgeber) auf seiner Kontrollkarte angeben.

In Anwendung des bestehenden Sprachenrechts wird die Kopie in der Sprache ausgefertigt, die in dem Gebiet des Betriebssitzes vorherrscht, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. In Brüssel geschieht dies auf Niederländisch für das niederländischsprachige Personal und auf Französisch für das französischsprachige Personal. Im deutschen Sprachgebiet geschieht dies auf Deutsch. Sie können eine Übersetzung beifügen. Im Unterrichtswesen erfolgt dies in der Sprache der Lehranstalt.