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Wann?

1 - Prinzip

Die monatliche Meldung im Rahmen eines Aktivierungsprogramms erfolgt am Ende jedes Monats, in dem der betroffene Arbeitnehmer in einem der Aktivierungsprogramme beschäftigt war.

Auch wenn der Nettolohn 0 EUR beträgt, und in der Annahme, dass der Arbeitsvertrag weiterläuft, führen Sie weiterhin eine Meldung durch (z. B. bei langwieriger Erkrankung, unbezahltem Urlaub, vorübergehender Arbeitslosigkeit usw.).

2 - Gleichzeitiges Vorhandensein anderer Szenarien

Im Fall einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit kann eine „Meldung Feststellen Anspruch auf vorübergehende Arbeitslosigkeit“ (siehe Szenario 2) erforderlich sein, z. B. bei einem neuen Arbeitgeber oder bei Änderung der Arbeitsstundenregelung. Für jeden Monat mit vorübergehender Arbeitslosigkeit ist eine „Monatliche Meldung der Stunden der vorübergehenden Arbeitslosigkeit“ notwendig (siehe Szenario 5).

Für einen Teilzeitarbeitnehmer, der Aktivierungsunterstützungen erhält und entweder als nicht freiwilliger Teilzeitarbeitnehmer die Eigenschaft eines Teilzeitarbeitnehmers mit Aufrechterhaltung der Rechte (mit oder ohne Zulage zur Gewährleistung des Einkommens) oder als freiwilliger Teilzeitarbeitnehmer eine Zulage zur Gewährleistung des Einkommens erhalten kann, erstellen Sie auch bei Beginn der Beschäftigung eine „Meldung des Beginns der Teilzeitarbeit mit Aufrechterhaltung der Rechte“ (siehe Szenario 3) und ggf. eine „Monatliche Meldung der Teilzeitarbeit zur Berechnung der Zulage zur Gewährleistung des Einkommens“ (siehe Szenario 6).

3 - Anzahl pro Monat durchzuführender MSR

Für alle Arten von Aktivierung:

- im Falle unterbrochener Beschäftigungen: Sie führen für jede Beschäftigung im Laufe des Monats eine MSR Szenario 8 durch;

- im Falle ununterbrochener Beschäftigungen mit demselben Beschäftigungsbruch (Faktor Q/S): Sie gruppieren die verschiedenen Beschäftigungen in einer einzigen MSR Szenario 8;
Eine Beschäftigung auf Basis mehrerer Arbeitsverträge ist ununterbrochen, wenn der Faktor Q, der Faktor S, die Arbeitgeberkategorie, die Arbeitnehmerkennzahl, die Paritätische Kommission und das Statut (falls Statut eines Heimarbeiters, d. h. Code D) gleich sind und die Arbeitsverträge aneinander anschließen, was bedeutet, dass sie nur durch ein Wochenende, einen Feiertag oder einen Ausgleichsruhetag unterbrochen werden.

- Handelt es sich um ununterbrochene Teilzeitbeschäftigungen, bei denen sich nur der Faktor Q unterscheidet, fassen Sie die aufeinanderfolgenden Teilzeitbeschäftigungen in einer einzigen MSR Szenario 8 zusammen.

Unter Teilzeitbeschäftigung versteht man: eine Beschäftigung, deren Faktor Q nicht 0 ist und kleiner als Faktor S ist (daher ist die Teilzeitbeschäftigung mit Lohn ≥ Referenzlohn). Wenn eine vollzeitliche Laufbahnunterbrechung oder ein Zeitkredit im Verlauf eines Monats beginnt oder endet, kann diese Beschäftigung (wobei der Faktor Q gleich Null ist) nicht mit der/den Beschäftigung(en) im restlichen Monat zusammengefasst werden.

Eine Beschäftigung auf Basis mehrerer Arbeitsverträge mit unterschiedlichem Faktor Q ist ununterbrochen, wenn der Faktor S, die Arbeitgeberkategorie, die Arbeitnehmerkennzahl, die Paritätische Kommission und das Statut (falls Statut eines Heimarbeiters, d. h. Code D) gleich sind und die Arbeitsverträge aneinander anschließen, was bedeutet, dass sie nur durch ein Wochenende, einen Feiertag oder einen Ausgleichsruhetag unterbrochen werden.

 

„Ununterbrochene aufeinanderfolgende Teilzeitbeschäftigungen“ berücksichtigt auch die Situation, in der eine bestehende Teilzeitbeschäftigung weiterläuft und zusätzlich ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen wird und eventuell anschließend, wobei später einer der beiden Verträge beendet wird.

In der MSR, die die ununterbrochenen aufeinanderfolgenden Beschäftigungen mit unterschiedlichem Faktor Q zusammenfasst, wird ein durchschnittlicher Faktor Q angegeben.

Dieser durchschnittliche Faktor Q wird folgendermaßen berechnet:

[(Q x cdo) + (Q’ x cdo’) + …]
cdo + cdo’ + …

- wobei cdo = Calender Days Occupation: Kalendertage während der Beschäftigung im betreffenden Referenzmonat;
- Beschäftigungsperioden, bei denen Q = 0 werden nicht berücksichtigt.

Beispiel:
- vom 01.07.2016 bis 15.07.2016: Q/S = 25/38
- vom 16.07.2016 bis 20.07.2016: Q/S = 20/38
- vom 21.07.2016 bis 23.07.2016: Q/S = 22/38
- vom 24.07.2016 bis 31.07.2016: Q/S = 30/38
Berechnung des durchschnittlichen Faktors Q: [(25 * 15) + (20 * 5) + (22 * 3) + (30 * 8)] / 31 = 25,19354 = 25,19 (auf 2 Dezimalstellen beschränkt).

Für die Berechnung des durchschnittlichen Faktors Q werden die Unterbrechungen durch ein Wochenende, einen Ausgleichsruhetag oder einen Feiertag als Bestandteil der unmittelbar vorausgehenden Beschäftigungsperiode betrachtet. Dieses Prinzip gilt nur, wenn das Wochenende, der Ausgleichsruhetag oder der Feiertag nicht durch einen Arbeitsvertrag gedeckt sind. Wenn aber für das Wochenende, den Ausgleichsruhetag oder den Feiertag ein Arbeitsvertrag vorhanden ist, wird nur der Faktor Q für diesen Arbeitsvertrag berücksichtigt.

Beispiel 1:

Aufeinanderfolgende ununterbrochene Beschäftigungen
- von Montag, 01.02.2016 bis Freitag, 05.02.2016: Q/S = 10/38
- von Montag, 08.02.2016 bis Freitag, 12.02.2016: Q/S = 11/38
- von Montag, 15.02.2016 bis Freitag, 19.02.2016: Q/S = 13/38
- von Montag, 22.02.2016 bis Freitag, 26.02.2016: Q/S = 16/38

Berechnung des durchschnittlichen Faktors Q = [(10*7) + (11*7) + (13*7) + (16*5)] / 26 = 12,23 Stunden
Hinweis: Samstag, der 27.02. und Sonntag, der 28.02. werden nicht berücksichtigt, auch dann nicht, falls 2016 kein Schaltjahr wäre und die Beschäftigung dann am 01.03. fortgeführt werden würde, da das Enddatum der Beschäftigung in der Meldung der 26.02. ist.

Beispiel 2:

Beschäftigung mit Q/S 2/38 für den vollständigen Monat und anschließend zusätzliche aufeinanderfolgende ununterbrochene Beschäftigungen
- von Montag, 01.02.2016 bis Freitag, 05.02.2016: Q/S = 8/38
- von Montag, 08.02.2016 bis Freitag, 12.02.2016: Q/S = 9/38
- von Montag, 15.02.2016 bis Freitag, 19.02.2016: Q/S = 11/38
- von Montag, 22.02.2016 bis Freitag, 26.02.2016: Q/S = 14/38

Berechnung des durchschnittlichen Faktors Q = [(10*5) + (2*2) + (11*5) + (2*2) + (13*5) + (2*2) + (16*5) +(2*3)] / 29 = 9,24 Stunden
Bemerkung: Da 2016 ein Schaltjahr ist, wird auch der 29.02. mit einberechnet.

Hinweis: Eine Teilzeitbeschäftigung wird unterbrochen, sobald ihr eine Vollzeitbeschäftigung vorausgeht oder auf sie eine Vollzeitbeschäftigung folgt (wobei Q = S). In diesem Fall müssen Sie für jede Vollzeit- bzw. Teilzeitbeschäftigung (ununterbrochene Teilzeitbeschäftigungen können Sie aber zusammenfassen) eine MSR Szenario 8 durchführen.

Beispiel:
- vom 01.01.2016 bis 15.01.2016: Q/S = 25/38
- vom 16.01.2016 bis 20.01.2016: Q/S = 38/38
- vom 21.01.2016 bis 23.01.2016: Q/S = 22/38
- vom 24.01.2016 bis 31.01.2016: Q/S = 30/38
Für den Monat Juli 2014 führen Sie drei ASR Szenario 8 durch bzw. für die Periode vom 01.01.2016 bis 15.01.2016, für die Periode vom 16.01.2016 bis 20.01.2016 und für die Periode vom 21.01.2016 bis 31.01.2016.

4 - Spezifische Situation: zeitweilige Vollzeitbeschäftigungen

Perioden, in denen infolge eines Zusatzes zum Teilzeitarbeitsvertrag oder eines zusätzlichen Teilzeitarbeitsvertrags der Faktor Q vorübergehend gleich (oder höher) als der Faktor S wird, gelten nicht als Vollzeitarbeitsvertrag und unterbrechen nicht die aufeinanderfolgenden Teilzeitbeschäftigungen. Diese Periode fließt daher in die Berechnung des durchschnittlichen Faktors Q (vgl. unten) ein.

Beispiel
Ein Arbeitnehmer hat folgende Verträge:
- 04.01.2016 – 15.01.2016 wobei Q/S = 19/38
- 11.01.2016 – 15.01.2016, wobei Q/S = 19/38 (= zusätzlicher Arbeitsvertrag)
- 18.01.2016 – 22.01.2016, wobei Q/S = 25/38
- 25.01.2016 – 29.01.2016, wobei Q/S = 20/38
Der Arbeitgeber führt für den Monat Januar 2016 eine MSR Szenario 8 mit einem berechneten Faktor Q durch.

Wenn diese Beschäftigung einen vollständigen Monat betrifft, wird ein MSR Szenario 8 mit Faktor Q = S zugrunde gelegt. Bei der Batchverarbeitung wird für diese spezifische Situation (zeitweilige Vollzeitbeschäftigung während der vollständigen Periode der MSR, wobei der Faktor Q für die vollständige Periode dem Faktor S entspricht und folglich kein durchschnittlicher Faktor Q berechnet werden muss) im Feld 00769 (Unterbrechung der Beschäftigung) der Wert „4“ zuerkannt.

Beschränkung dieser Berechnungsweise:
Die Dauer einer Teilzeitbeschäftigung, die infolge eines Zusatzes oder zusätzlicher befristeter Verträge der einer Vollzeitbeschäftigung entspricht, die mit anderen Teilzeitbeschäftigungen zusammengefasst werden kann, ist zeitlich begrenzt.

Überschreitet eine derartige Beschäftigung nämlich 3 vollständige Kalendermonate (d. h. vollständige Kalendermonate und nicht eine Kalenderperiode von 3 Monaten), gilt die Beschäftigung als Vollzeitbeschäftigung. Ab dem vierten vollständigen Kalendermonat handelt es sich daher nicht mehr um eine ununterbrochene aufeinanderfolgende Teilzeitbeschäftigung und bei der Batchverarbeitung darf daher nicht mehr der Wert „4“ im Feld 00769 (Unterbrechung der Beschäftigung) zuerkannt werden.

Beispiel 1
- Teilzeitbeschäftigung 19/38 vom 01.01.2016 bis einschließlich 31.12.2016
- Zusätzliche Teilzeitbeschäftigung 19/38 vom 15.07.2016 bis einschließlich 14.11.2016
- „Vollzeit“-Beschäftigung < 3 vollständige Kalendermonate und daher ist eine einzige MSR für den Monat 11/2016 möglich

Beispiel 2
- Teilzeitbeschäftigung 19/38 vom 01.01.2016 bis einschließlich 31.12.2016
- Zusätzlicher Teilzeitarbeitsvertrag 19/38 vom 15.06.2016 bis einschließlich 14.11.2016
- „Vollzeit“-Beschäftigung < 3 vollständige Kalendermonate und daher sind zwei MSR für den Monat 11/2016 notwendig,

5 - Spezifische Situation: Berufsübergangsprogramme und EWS

Bei einem Berufsübergangsprogramm (BÜP) oder einer Beschäftigung in der sozialen Eingliederungswirtschaft (SEW) wird im Falle aufeinanderfolgender Teilzeitbeschäftigungen mit einem unterschiedlichen Faktor Q die Aktivierungsentschädigung auf Basis eines durchschnittlichen Faktors Q berechnet (der Faktor Q spielt dagegen keine Rolle bei der Berechnung der Entschädigung im Rahmen von Aktiva, Aktiva-Start und Aktiva-VSP und der Aktivierungsprogramme in der wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt). Achten Sie daher im Falle von VSP darauf, dass Sie den korrekten Betrag der Aktivierungsentschädigung vom Lohn abziehen, der dem Arbeitnehmer zu zahlen ist. Im Falle der SEW wird die Aktivierungsentschädigung nicht an den Arbeitnehmer, sondern an den Arbeitgeber gezahlt und muss daher nicht vom Lohn, der dem Arbeitnehmer zu zahlen ist, abgezogen werden.

Die Anwendung berechnet den durchschnittlichen Faktor Q wie in Punkt 3 dargelegt.

Bei einer Beschäftigung auf Teilzeitbasis und Vollzeitbasis (mit Ausnahme einer zeitweiligen Vollzeitbeschäftigung) in dem Monat wird, falls der Faktor Q für die Bestimmung des Betrags der Aktivierungsentschädigung relevant ist, dieser Betrag in Abhängigkeit der Vollzeitbeschäftigung festgelegt.

 

Im Falle einer progressiven Beschäftigung während eines Krankheitszeitraums wird die Aktivierungsunterstützung auf der Grundlage des ursprünglichen Faktors Q berechnet (also so, als gäbe es keine progressive Beschäftigung).