Einleitung
Dieses Szenario betrifft eine auslaufende Regelung für Arbeitnehmer, die am 01.07.2014 als Behinderte in einer beschützten Werkstätte beschäftigt waren.
Durch diese Meldung übermitteln Sie dem Sektor Arbeitslosigkeit die Daten, die notwendig sind, um den genauen Betrag der Leistung für behinderte Arbeitnehmer, die in einer beschützten Werkstätte beschäftigt sind, zu berechnen. Diese Meldung muss mittels einer elektronischen MSR Szenario 7 („Monatliche Arbeitsmeldung, wenn der Arbeitnehmer an einem geschützten Arbeitsplatz beschäftigt ist“) eingereicht werden. Diese Meldung tritt an die Stelle des Formulars C78.
Sie müssen dem Arbeitnehmer eine Kopie dieser elektronischen Meldung besorgen. Nach jeder Meldung wird diese Kopie für Sie angefertigt. Sie müssen sie nur noch ausdrucken.
Diese Kopie wird in Anwendung des bestehenden Sprachenrechts in der Sprache ausgefertigt, die in dem Gebiet des Betriebssitzes vorherrscht, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. In Brüssel geschieht dies auf Niederländisch für das niederländischsprachige Personal und auf Französisch für das französischsprachige Personal. Im deutschen Sprachgebiet geschieht dies auf Deutsch. Sie können eine Übersetzung beifügen.
Die Zahlung erfolgt an die beschützte Werkstätte, die dem Arbeitnehmer den geschuldeten Lohn zahlt. Das Arbeitslosengeld bildet daher eine Beteiligung an den Lohnkosten.
Der Dienstalterszuschlag und die Entschädigungen für die Stunden Jahresurlaub, die durch Urlaubsgeld nicht gedeckt sind, werden direkt an den Arbeitnehmer gezahlt.
Ist der Arbeitnehmer im Laufe des Monats auch vorübergehend arbeitslos, nehmen Sie auch eine Meldung des Sozialrisikos Szenario 5 „Monatliche Meldung der Stunden der vorübergehenden Arbeitslosigkeit“ vor. Ein Szenario 2 „Jährliche Meldung der vorübergehenden Arbeitslosigkeit“ ist in dieser Situation überflüssig.
Betrifft es einen Teilzeitarbeitnehmer mit Aufrechterhaltung der Rechte mit Recht auf Zulage zur Gewährleistung des Einkommens, ist eine Meldung des Sozialrisikos Szenario 6 erforderlich. In diesem Fall ist ein vorausgehender Antrag auf den Erhalt des Statuts des Teilzeitarbeitnehmers mit Aufrechterhaltung der Rechte mit Recht auf Zulage zur Gewährleistung des Einkommens (siehe Szenario 3) erforderlich.
Auch die Entschädigungen der vorübergehenden Arbeitslosigkeit und die Zulage zur Gewährleistung des Einkommens werden direkt an den Arbeitnehmer gezahlt.