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Wann?

Sie führen die MSR Szenario 2 in folgenden Situationen durch:

  • bei der ersten vorübergehenden Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers in Ihrem Unternehmen;
  • bei der ersten vorübergehenden Arbeitslosigkeit nach einem Zeitraum von mindestens 36 Monaten, in dem der Arbeitnehmer nicht vorübergehend arbeitslos war;
  • am ersten Tag der Arbeitslosigkeit nach einer Änderung der vertraglichen Arbeitszeit (auch infolge von Zeitkredit oder Laufbahnunterbrechung) (vgl. weiter unten zur spezifischen Situation bei zeitweiliger Vollzeitbeschäftigung - Rubrik Was ist einzugeben? - Punkt 4);
  • bei der ersten vorübergehenden Arbeitslosigkeit nach dem 30.09. (in Abhängigkeit der möglichen jährlichen Überprüfung des Betrags der Auszahlung für den Arbeitnehmer);
  • bei jedem Leistungsantrag des Arbeitnehmers als vorübergehender Arbeitsloser infolge höherer Gewalt medizinischer Art;
  • bei Entlassung eines beschützten Arbeitnehmers aus dringenden Gründen im Sinne des Gesetzes vom 19.03.1991.

Wenn mehrere Arten Arbeitslosigkeit im gleichen Monat vorkommen (z. B. Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen, ungünstige Witterung und kollektive Unternehmensschließung im gleichen Monat), müssen Sie nur eine einzige MSR Szenario 2 durchführen, in der sie die Art angeben, die zuerst vorkommt.

Dies gilt nicht bei höherer Gewalt aus medizinischen Gründen eines geschützten Arbeitnehmers im Sinne des Gesetzes vom 19.03.1991 (siehe oben), wo Sie für jede dieser Arbeiten von vorübergehender Arbeitslosigkeit eine separate MSR Szenario 2 durchführen müssen (siehe oben).

 



Ab dem 01.01.2018 muss der Arbeitgeber bei vorübergehender Arbeitslosigkeit aufgrund von Streik oder Aussperrung das LfA elektronisch über die Anwendung „Vorübergehende Arbeitslosigkeit“ informieren
•    entweder auf Initiative eines Arbeitnehmers, der im Falle eines Streiks oder eines Lockouts dem Arbeitgeber mitteilt, dass er Leistungen in Anspruch nehmen möchte;
•    oder auf eigene Initiative (z. B. wenn der Arbeitgeber feststellt, dass die Arbeitnehmer seines Unternehmens aufgrund eines Streiks in einem anderen Unternehmen nicht beschäftigt werden können).
Auf der Grundlage dieser Mitteilung entscheidet der LfA-Verwaltungsausschuss über den Anspruch auf Leistungen im Falle von Arbeitslosigkeit aufgrund von Streik oder Lockout.

Die Zahlstelle Ihres Arbeitnehmers muss die MSR Szenario 2-Angaben dem LfA-Arbeitslosigkeitsbüro übermitteln, und zwar innerhalb einer Frist von zwei Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag des Monats nach dem Monat, in dem der Arbeitnehmer Entschädigungen beantragt. Diese Frist beträgt sechs Monate, wenn es sich um ein ASR Szenario 2 mit dem Typ Arbeitslosigkeit Streik oder Lockout handelt.