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Was ist einzutragen?

1 - Was ist einzutragen?

Die Meldung der Arbeitswiederaufnahme ist eine Meldung ohne Mini-Quartalsangabe. Sie teilen also die Identifikationsangaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die spezifischen Daten der Meldung (Punkt 4.3) mit.

2 - Identifikation der Meldung

Sie übermitteln die Angaben der Blöcke „Link Meldung Arbeitgeber” und „natürliche Person” aus den Meldungen zum Sozialrisiko ohne Mini-Quartalsangabe (nicht alle Angaben müssen unbedingt ausgefüllt werden – beachten Sie bitte den Status der Informationen im Feld „Anwesenheit” aus dem entsprechenden Feld.

2.1 - Block Link Meldung Arbeitgeber

2.1.1: LSS-Nummer
2.1.2.: Mitteilung Kuratel
2.1.3.: Einzige Unternehmensnummer
2.1.4.: Umrechnung in Regelung 5

2.2 - Block natürliche Person

2.2.1: Laufende Nummer natürliche Person
2.2.2.: ENSS
2.2.3.: SIS
2.2.4.: Name
2.2.5.: Vorname
2.2.6.: Initialen
2.2.7.: Geburtsdatum
2.2.8.: Geburtsort
2.2.9.: Ländercode für den Geburtsort
2.2.10.: Geschlecht
2.2.11.: Straße
2.2.12.: Hausnummer
2.2.13.: Postfach
2.2.14.: Postleitzahl
2.2.15.: Gemeinde
2.2.16.: Ländercode
2.2.17.: Staatsangehörigkeit

3 - Andere Daten

Hier werden die spezifischen Angaben der Meldung vermerkt.

3.1 - Block Arbeitswiederaufnahme

3.1.1 - Datum der Arbeitswiederaufnahme (Nr. 128)

Das Datum, an dem der Arbeitnehmer die Arbeit nach einer Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaftsruhe, einer Periode des Mutterschutzes oder des umgewandelten Mutterschaftsurlaubs gemäß Artikel 39 Absatz 6 des Arbeitsgesetzes vom 16.03.1971, einem Adoptionsurlaub oder einem Pflegeelternurlaub wieder aufnimmt, muss eingetragen werden.

3.2 - Block Kommentar zur Meldung

3.2.1 - Freies Textfeld (Nr. 126)

In diesem Feld können Sie zusätzliche Informationen mitteilen, die Sie für die Behandlung der Meldung des Sozialrisikos für unentbehrlich erachten.

Dieses Feld darf keine Angaben enthalten, die in anderen Feldern der Meldung vorkommen und die unter einem Code mitgeteilt werden.