DmfA und Capelo
DmfA
Arbeitgeber finden hier die zum Ausfüllen der DmfA notwendigen Erläuterungen. Dabei werden die Angaben erläutert, die Sie in der Meldung ausfüllen müssen, sowie die auf die Meldung anwendbaren Prinzipien. Die folgenden Erklärungen gelten deshalb, ungeachtet des Meldeweges.
Die Meldung kann auf zwei völlig unterschiedliche Arten vorgenommen werden:
Arbeitgeber, die viel Personal beschäftigen, oder Unternehmen, die zahlreiche Meldungen vornehmen müssen (Sozialsekretariate, Softwarehäuser usw.), können ihre Meldung über Dateiübertragung einreichen. Zu dieser Meldeform finden Sie im Glossar weitere technische Erläuterungen.
Kleinere Arbeitgeber werden die Meldung per Internet einreichen können. Diese interaktive Anwendung bietet eine Online-Hilfe, auf die Sie zugreifen können, während Sie die Meldung ausfüllen.
DmfA Seeleute
Ab 01.01.2018 ist die Meldung für Seeleute in das allgemeine System der DmfA integriert. Für sie wurden einige spezifische Kennzeichnungen in die Meldung aufgenommen. Während einer Übergangsperiode wird die Meldung noch in verschiedenen Teilen eingehen (Hafenarbeiter - Seeleute), was auch vor 2018 bereits der Fall war.
Capelo Öffentlicher Sektor
Ab dem 1. Quartal 2011 wird die DmfA um drei neue Datenfelder erweitert. Es handelt sich um das Feld „Beschäftigungsdaten in Bezug auf den öffentlichen Sektor“, einschließlich des Feldes „Tarifgehalt“ und des untergeordneten Feldes „Gehaltszuschlag“.
Diese Felder werden eine Reihe von Angaben umfassen, die notwendig sind, um bei Pensionen in den Regelungen des öffentlichen Sektors Rechte festzulegen und Beträge zu berechnen, insbesondere Angaben in Verbindung mit Tantiemen (Nenner der Laufbahnbruchzahlen) und Angaben in Bezug auf die Gehälter, die als Grundlage für die Berechnung der Pension dienen.
Die neuen Angaben, die zu denen hinzugefügt werden, die in der DmfA bereits vorhanden waren, werden die Laufbahndatenbank des öffentlichen Sektors ergänzen und die Elemente der elektronischen Pensionsakte des öffentlichen Sektors liefern.
Die neuen Felder sind nur für Arbeitgeber obligatorisch, die sich im Anwendungsbereich von Capelo befinden, d. h. Arbeitgeber, die Personal beschäftigen, das ein Anrecht auf eine Ruhestandspension in einer Pensionsregelung des öffentlichen Sektors eröffnen kann oder die die Verwaltung ihrer statutarischen Behördenpensionen ganz oder teilweise dem Föderalen Pensionsdienst (FPD)des öffentlichen Dienstes (PdöD) übertragen haben.
Unter „Personal, das ein Anrecht auf eine Ruhestandspension in einer Pensionsregelung des öffentlichen Sektors eröffnen kann“, versteht man das Personal mit einer definitiven Ernennung oder einer damit gleichgesetzten Ernennung UND das Vertragspersonal, das während seiner Laufbahn eine derartige Ernennung erhalten kann.
Nur im außerordentlichen Fall, dass dies ausdrücklich vorgesehen ist, sind diese neuen Felder für Arbeitgeber des Privatsektors nicht anwendbar. Daher müssen sie ihre DmfA-Meldungen weiterhin ohne die oben genannten Felder einreichen.
Für Arbeitgeber des Anwendungsbereichs von Capelo sind die Felder „Beschäftigungsdaten in Bezug auf den öffentlichen Sektor“ und „Tarifgehalt“ obligatorisch. Das Feld „Gehaltszuschlag“ bleibt optional.