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Einleitung

Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine multifunktionelle Meldung. Das heißt, dass die Meldung nicht nur dazu dient, die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge auf korrekte Weise zu berechnen. Die betreffenden Angaben werden gleichfalls durch die verschiedenen Einrichtungen verwendet, die für die Bezahlung von Entschädigungen und Beihilfen im Rahmen der sozialen Sicherheit zuständig sind (Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit, Pensionen und Berufskrankheiten).

Um dieser Vielzahl von Zielen gerecht zu werden, wurden alle Lohn- und Arbeitszeitdaten analysiert, die die verschiedenen Benutzer der DmfAPPL benötigen. Anschließend wurden sie funktionell unter einigen Codes zusammengefasst, wobei vom Grundprinzip ausgegangen wird, dass Angaben, die durch alle Benutzer auf die gleiche Weise behandelt werden, einem einzigen Code zugeordnet werden. So bleibt die Anzahl der Codes relativ beschränkt.

Die „DmfA für provinziale und lokale Verwaltungen“ unterscheidet sich in mehreren Punkten von der „DmfA“, die andere Arbeitgeber als die der provinzialen und lokalen Verwaltungen, beim LSS einreichen. In den administrativen Anweisungen des LSS wird der Begriff „DmfA“ als Information verwendet, die alle beim LSS angeschlossenen Arbeitgeber betrifft, und der Begriff „DmfAPPL“ als Information, die sich speziell auf Arbeitgeber bezieht, im Sinne von Artikel 1, §1, Absatz 4 des Gesetzes vom 27.06.1969.

Es ist äußerst wichtig, dass Sie die folgenden Hinweise möglichst genau befolgen. Wenn Sie Lohn- oder Arbeitszeitangaben falschen Codes zuordnen – auch wenn dies in einigen Fällen für die geschuldeten Beiträge keine Rolle spielt –, kann dies ernste Folgen für die sozialen Rechte der Arbeitnehmer haben.