Der Arbeitgeber
Das Arbeitgeberrepertorium enthält die Erkennungsangaben der Zentralen Datenbank der Unternehmen. Eine eindeutige Erkennungsnummer wird jeder lokalen und provinzialen Verwaltung infolge des Gesetzes vom 16.01.2003 zur Schaffung einer Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU), zur Modernisierung des Handelsregisters und zur Schaffung von zugelassenen Unternehmensschaltern zugewiesen.
Das Arbeitgeberrepertorium Ihrer Verwaltung kann auf der Portalseite der sozialen Sicherheit abgefragt werden. Es gibt zwei Abfragemöglichkeiten: eine begrenzte Abfrage, die für jeden zugänglich ist, und eine vollständige Abfrage, die nur für die Benutzer zugänglich ist, die einen gesicherten Zugriff auf die Portalseite haben.
Die einheitliche Unternehmensnummer wird zur Identifikation der dreimonatlichen Sozialversicherungsmeldung verwendet.