Föderale Zusatzpension im öffentlichen Sektor - Information
Für eine korrekte Berechnung der föderalen Regelung des zweiten Pensionspfeilers für vertragliche Personalmitglieder müssen einmal jährlich einige Daten gemeldet werden. Diese Daten werden gemeldet:
- in der Meldung des dritten Quartals 2019 für diejenigen, die im dritten Quartal 2019 bereits in Dienst sind
- im ersten Quartal der Meldung für Neubeschäftigungen
- jeweils im ersten Quartal der darauffolgenden Jahre.
Es müssen die folgenden Daten angegeben werden:
- Bezugsjahr und -monat: Jahr und Monat, auf das/den sich die angegebenen Lohnelemente beziehen
- Monatsgehalt: indexiertes tabellenmäßiges Monatsgehalt des ersten Monats der Beschäftigung im Kalenderjahr
- monatlicher Gehaltszuschlag und Gratifikation: Summe der Gehaltszuschläge, Gratifikationen und Prämien für Kompetenzentwicklung /1/12 des Betrags auf Jahrbasis) des ersten Monats der Beschäftigung im Kalenderjahr
- monatliche Haushalts- und Ortszulage: Haushalts- und Ortszulage des ersten Monats der Beschäftigung im Kalenderjahr.