Die Einbehaltung auf das Urlaubsgeld des öffentlichen Sektors - Ausgleichsbeitrag
Es werden ein Ausgleichsbeitrag oder eine Einbehaltung von 13,07 % zu Lasten des Arbeitnehmers auf Urlaubsgelder geschuldet, die Personalmitgliedern des öffentlichen Sektors im weiten Sinne des Wortes gewährt werden.
Betroffene Arbeitgeber
Die Einbehaltung von 13,07 % wird von den folgenden öffentlichen Diensten geschuldet:
- den föderalen administrativen öffentlichen Dienst, die föderalen öffentlichen Dienste, die Regien, die integrierten Polizeidienste und die Armee;
- die föderalen autonomen öffentlichen Unternehmen;
- die Gerichtshöfe und Gerichte;
- den Staatsrat, den Rechnungshof und den Verfassungsgerichtshof.
- die provinzialen und lokalen Verwaltungen,
Betroffene Arbeitnehmer
Die Einbehaltung wird sowohl für vertragliche als auch für statutarische Beamte geschuldet.
Die Einbehaltung wird ebenfalls auf das Urlaubsgeld von Provinzgouverneuren, Bürgermeistern, Schöffen, Vorsitzenden öffentlicher Zentren für das gesellschaftliche Wohlbefinden und Diener des Kultes geschuldet.
Einige Personalmitglieder der provinzialen und lokalen Verwaltungen folgen der Reglung des Privatsektors. Handarbeiter werden mit 100 % angegeben.
Betrag der Einbehaltung
Der vom LSS eingenommene Beitrag wird auf 13,07 % festgelegt. Er wird berechnet auf:
- das Urlaubsgeld, das dem LSS gemeldeten vertraglichen und statutarischen Personal gewährt wurde;
- die Kopernikus-Prämie, die einigen vertraglich eingestellten und statutarischen Personalmitgliedern gewährt wurde;
- die Umstrukturierungsprämie, die einigen vertraglich eingestellten und statutarischen Militärpersonen gewährt wurde.
Zu erledigende Formalitäten
Die Einbehaltung muss dem LSS spätestens am letzten Tag des Monats gezahlt werden, der auf das Quartal folgt, in dem das Urlaubsgeld gezahlt wurde. Der für die gesamte Dienststelle einbehaltene Betrag wird in der DmfA global gemeldet und nicht für jeden Arbeitnehmer einzeln gemeldet. In der DmfAPPL erfolgt die Meldung des einbehaltenen Betrags vorzugsweise für jeden einzelnen Arbeitnehmer.
Informationen über den Ausgleichsbeitrag für die statutarischen Beamten sind erhältlich bei Koen Saeys, Abteilung Haushalt, Buchhaltung & Statistik, Pensionsdienst des öffentlichen Dienstes (PdÖD), Victor Hortaplein / Place Victor Horta 40/30, 1060 Brüssel, Tel.: 02.558.63.59, koen.saeys@fpd.fgov.be.
Zusätzliche Informationen 2
Zusätzliche Informationen DmfA - Beitrag Urlaubsgeld im öffentlichen Sektor
In der DmfA wird der Ausgleichsbeitrag für Pensionen, die für das Urlaubsgeld im öffentlichen Sektor geschuldet werden, je Arbeitgeberkategorie im Block 90002 „Nicht an eine natürliche Person gebundener Beitrag“ angegeben mit
- der Arbeitnehmerkennzahl 870 für das Vertragspersonal;
- der Arbeitnehmerkennzahl 817 für das statutarische Personal;
Die Berechnungsgrundlage, die der die Summe des Urlaubsgelds, das der Arbeitgeber gezahlt hat, muss angegeben werden.
Bei Eingabe der DmfA per Webanwendung ist die Berechnungsgrundlage zu den Beiträgen anzugeben, die für das ganze Unternehmen zu zahlen sind, und der Beitrag wird automatisch berechnet.
Zusätzliche Informationen DmfAPPL - Beitrag Urlaubsgeld im öffentlichen Sektor
Das Urlaubsgeld wird vorzugsweise für jeden Arbeitnehmer mit einem Lohncode angegeben, wonach das LSS die Einbehaltung von 13,07 % automatisch berechnet.
Das Urlaubsgeld im öffentlichen Sektor, das der Einbehaltung von 13,07 % unterliegt, kann auch je Arbeitgeberkategorie im Block 90002 ‚Nicht an eine natürliche Person gebundener Beitrag‘ angegeben werden mit
- der Arbeitnehmerkennzahl Beiträge 870 für alle Personalmitglieder, ausgenommen vertraglich beschäftigtes Polizeipersonal, lokale Mandatsträger und Praktikanten mit Aussicht auf eine Festanstellung;
- der Arbeitnehmerkennzahl Beiträge 871 für vertraglich beschäftigtes Polizeipersonal, lokale Mandatsträger und Praktikanten mit Aussicht auf eine Festanstellung;
Im Block 90002 muss die Berechnungsgrundlage, die der Summe des vom Arbeitgeber eingezahlten Urlaubsgeldes entspricht, angegeben werden.
Bei Eingabe der DmfAPPL per Webanwendung ist die Berechnungsgrundlage zu den Beiträgen anzugeben, die für das ganze Unternehmen zu zahlen sind, und die Einbehaltung wird automatisch berechnet.