Ausschluss Capelo
Inhalt
- Meldung „Gelegenheitsarbeitnehmer Horeca-Sektor“
- Spezifische Informationen für den Bausektor
- Maßnahmen für den nichtkommerziellen Sektor
- Ausschluss Capelo
- Angaben, mit denen die Einhaltung einer Verpflichtung kontrolliert werden kann
- Abweichende Berechnungsgrundlage für Beitrag Behördenpension
- Krankheitsperiode statutarisches Personalmitglied im öffentlichen Sektor
- Begriff Freistellung von Leistungen
- Laufbahnmaßnahme
- Anzahl der von einem Seemann aufgebauten Urlaubstage
- Sektordetail Social/Non Profit
- Mobilitätsbudget
- Befreiung von der Zusatzpensionsregelung für vertraglich angestellte Personalmitglieder
Arbeitgeber, die nicht in den Anwendungsbereich von Capelo fallen und Arbeitnehmer beschäftigen, deren Beschäftigung zu keinem Zeitpunkt Anspruch auf Behördenpension verleiht, müssen dies für diese Arbeitnehmer in der dazu vorgesehenen Zone verwenden. Dieser Hinweis befreit sie von der Verpflichtung, für diese Arbeitnehmer die verschiedenen Capelo-Felder ausfüllen zu müssen.